Die Beschwerdeführerin hat im Wintersemester 1992/93 an der Universität Wien das Studium der Medizin begonnen. Im Sommersemester 1998 verlegte sie ihr Studium an die Universität Graz. Am 15. Mai 1998, also im insgesamt 12. Semester, legte sie ihr erstes Rigorosum ab. Am 19. März 1999 stellte sie einen Antrag auf Nachsicht von der Überschreitung der Studienzeit gemäß § 19 Abs. 6 Z. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992. Im Formular kreuzte sie als wichtige Gründe: für die Übers... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/13 Studienförderung
Norm: AVG §58 Abs2;StudFG 1992 §19 Abs2 Z3;StudFG 1992 §19 Abs3 Z2 idF 1999/I/023;StudFG 1992 §19 Abs4;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass im Verfahren zur Erteilung einer Nachsicht wegen Studienzeitüberschreitung nach § 19 Abs. 6 Z. 2 StudFG 1992 vor allem der tatsächliche Umfang der von der Studierenden für ihre Eltern erbrachten Pflegeleistungen und deren... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs2;StudFG 1992 §19 Abs3 Z2 idF 1999/I/023;StudFG 1992 §19 Abs4;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2 idF 1999/I/023;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass Pflegeleistungen nicht nur unter den in § 19 Abs. 3 Z. 2 StudFG 1992 genannten Voraussetzungen als wichtige
Gründe: im Sinne des § 19 Abs. 2 StudFG 1992 berücksichtigt werden können; § 19 Abs. 3 Z. 2 StudFG 1992 ist vielmehr ... mehr lesen...
Der 1970 geborene Beschwerdeführer betreibt das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien. Er legte die erste Diplomprüfung am 19. Juni 1993, die zweite Diplomprüfung am 2. Februar 1999, im insgesamt 11. Semester nach Ablegung der 1. Diplomprüfung, ab. Er überschritt damit die gesetzliche Studiendauer um insgesamt 5 Semester im 2. Abschnitt. Vorliegendenfalls ist der Anspruch des Beschwerdeführers auf Studienbeihilfe im anschließenden Doktoratsstudium strittig. Der... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)72/13 Studienförderung
Norm: ABGB §167;StudFG 1992 §19 Abs2 Z3;StudFG 1992 §19 Abs4;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2 idF 1998/I/077;
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass aufgrund eines Antrages eines Studierenden auf Nachsicht von der Überschreitung der Studienzeit gemäß § 19 Abs 6 Z 2 StudFG 1992 eine Berücksichtigung der Pflege und Erziehung seines Kindes bei der im B... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)72/13 Studienförderung
Norm: ABGB §144;ABGB §146;ABGB §166;ABGB §672;StudFG 1992 §19 Abs2 Z3;StudFG 1992 §19 Abs4;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2 idF 1998/I/077;
Rechtssatz: § 19 Abs 4 StudFG 1992 setzt voraus, dass der Studierende zur Pflege und Erziehung des Kindes gesetzlich verpflichtet ist. Eine solche Verpflichtung kann sich unmittelbar aus dem Gesetz ergeben (... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer studiert seit dem Wintersemester 1990/91 Medizin. Am 3. Dezember 1992 wurde dem Beschwerdeführer eine Tochter geboren. Im Sommersemester 1995 wechselte der Beschwerdeführer von der Universität Innsbruck an die Universität Wien und legte dort das erste Rigorosum am 23. Mai 1995, also im 10. Semester des 1. Studienabschnittes, ab. Bereits am 4. Mai 1995 hatte der Beschwerdeführer gleichzeitig mit dem Antrag auf Studienbeihilfe bei der Stipendienstelle... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs2 Z3;StudFG 1992 §19 Abs4;
Rechtssatz: Gem § 19 Abs 4 StudFG 1992 ist die typologische Pflege und Erziehung eines Kleinkindes bei der Bewertung der Anspruchsdauer von vornherein mit zwei Semestern zu bemessen. Besondere Belastungen, die vom Regelfall deutlich abweichen, wie beispielsweise besondere Pflegeleistungen der Eltern wegen einer schweren Erkrankung de... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin studiert seit dem Sommersemester 1984 "Landwirtschaft" an der Universität für Bodenkultur Wien. Am 18. Februar 1985 gebar sie ihr erstes Kind, legte am 31. Mai 1988 die erste Diplomprüfung ab und brachte am 10. August 1990 ihr zweites Kind zur Welt. Die zweite Diplomprüfung legte sie im 12. Semester des zweiten Studienabschnittes am 9. Juni 1994 ab. Am 18. Dezember 1994 beantragte die Beschwerdeführerin Studienbeihilfe für ihr Doktoratstudium und ric... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs2 Z2;StudFG 1992 §19 Abs2 Z3;StudFG 1992 §19 Abs3;StudFG 1992 §19 Abs4;StudFG 1992 §19 Abs6 Z1;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/01/24 94/12/0179 1 Stammrechtssatz Die Tatbestände im § 19 Abs 2 StudFG 1992 und der Tatbestand nach § 19 Abs 6 Z 1 StudFG 1992 stellen eine taxative Aufzählung dar. § 19 Abs 3 StudFG 1992 sieht an... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin begann ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Graz im Wintersemester 1990/91. Nach zweimaligen erfolglosen Versuchen am 6. November 1992 und am 24. März 1993 absolvierte die Beschwerdeführerin am 18. Oktober 1993 die letzte Teilprüfung für die erste Diplomprüfung in Volkswirtschaft. Der Antrag der Beschwerdeführerin vom 3. November 1993 auf Gewährung von Studienbeihilfe wurde mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde vom 15. November 1993 weg... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §19 Abs2 Z2;StudFG 1992 §19 Abs2 Z3;StudFG 1992 §19 Abs3;StudFG 1992 §19 Abs4;StudFG 1992 §19 Abs6 Z1;StudFG 1992 §19 Abs6 Z2;
Rechtssatz: Die Tatbestände im § 19 Abs 2 StudFG 1992 und der Tatbestand nach § 19 Abs 6 Z 1 StudFG 1992 stellen eine taxative Aufzählung dar. § 19 Abs 3 StudFG 1992 sieht anknüpfend an § 19 Abs 2 Z 2 StudFG 1992 eine gesetzliche Verlängerung... mehr lesen...