Norm: StVG §16 StVG § 16 heute StVG § 16 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 190/2013 StVG § 16 gültig von 11.01.2013 bis 31.12.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2013 StVG § 16 gültig von 18.06.2009 bis 10.01.2013 ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 5. Juli 2011 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Schroll als Vorsitzenden sowie durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kirchbacher und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Bachner-Foregger, Mag. Michel und Dr. Michel-Kwapinski in Gegenwart des Richteramtsanwärters Mag. Varga als Schriftführer in der Maßnahmenvollzugssache des Daniel C***** wegen bedingter Entlassung in dem zu AZ 1 B... mehr lesen...
Gründe: Franz O***** verbüßt derzeit zwei mit Urteilen des Bezirksgerichts Josefstadt vom 19. Februar 2010, AZ 14 U 28/10d, und des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 23. April 2010, AZ 81 Hv 47/10i, über ihn verhängte Freiheitsstrafen in der Gesamtdauer von 25 Monaten mit Strafende am 10. Mai 2012. Die Strafen wurden zunächst in der Justizanstalt Leoben vollzogen. Mit Erlass vom 24. Jänner 2011, AZ 5383/02-VD 2/2011, ordnete die Vollzugsdirektion gemäß §§ 10, 134 StVG die Zust... mehr lesen...
Gründe: Josef Ernst P*** wurde mit dem Urteil des Landesgerichtes Linz vom 19.Jänner 1981, AZ 23 Vr 771/80 wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3, 148 zweiter Fall sowie 15 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von sieben Jahren verurteilt; außerdem wurde gemäß § 23 Abs. 1 StGB seine Unterbringung in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter angeordnet. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß des Kreisgerichtes Steyr als Vollzugsgericht vom 19. Dezember 1985 (ON 18) wurde die (mit Beschluß des gleichen Gerichtes vom 3.September 1984 [ON 6] angeordnete) bedingte Entlassung des Walter P*** aus der Freiheitsstrafe widerrufen. Der gegen den Widerrufsbeschluß erhobenen Beschwerde des Genannten gab das Oberlandesgericht Linz nicht Folge (ON 22). Die dagegen als "Berufung gegen den Wiederruf meiner bedingt entlassen Strafe" bezeichnete und als Beschwerde ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Beschluß des Kreisgerichtes Steyr als Vollzugsgericht vom 27. Februar 1985, GZ 11 a Ns 30/84-11, wurde gemäß dem § 24 Abs. 2 StGB ausgesprochen, daß die Unterbringung des Karl Adolf A in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter notwendig ist. Der dagegen von Karl Adolf A fristgerecht erhobenen Beschwerde gab das Oberlandesgericht Linz mit dem Beschluß vom 27.März 1985, AZ 11 Bs 47/85, nicht Folge. Gegen diesen Beschluß des Oberlandesgerichtes Linz richtet nunmehr... mehr lesen...
Norm: StVG §16
Rechtssatz: Keine Änderung der Zuständigkeit des Vollzugsgerichtes, wenn während des Verfahrens von diesem Gericht der Strafgefangene in eine nicht im Sprengel des Vollzugsgerichtes liegende Strafvollzugsanstalt überstellt wird. Entscheidungstexte 9 Nds 144/82 Entscheidungstext OGH 16.11.1982 9 Nds 144/82 Veröff: SSt 53/73 ... mehr lesen...
Gründe: I./ Aus den Akten AZ. 20 Vr 318/80 und 25 Vr 572/80 des Landesgerichtes Innsbruck ergibt sich folgender Sachverhalt: Gegen Herbert A waren beim Landesgericht Innsbruck zwei getrennt geführte (§ 57 Abs. 1 StPO.) Strafverfahren anhängig, und zwar 1.) das Verfahren AZ. 20 (33) Vr 318/80 (Ausscheidungsbeschluß ON. 71 dieser Akten) und 2.) das Verfahren AZ. 25 (32) Vr 572/80, in welchem sich der Genannte seit dem 6. Februar 1980 in Verwahrungsund Untersuchungshaft befand (Band I ... mehr lesen...
Norm: StVG §16
Rechtssatz: Keine Änderung der Zuständigkeit, wenn ein Strafgefangener während des (zu einer Entscheidung gemäß § 16 Abs 2 StVG führenden) Verfahrens in eine im Sprengel eines anderen Vollzugsgerichtes gelegene Anstalt überstellt wird. Entscheidungstexte 9 Os 77/76 Entscheidungstext OGH 12.11.1976 9 Os 77/76 Veröff: EvBl 1977/158 S 329 = SSt 47/68 ... mehr lesen...
Norm: StPO §183 Abs1StPO §188 Abs2StVG §16
Rechtssatz: Gemäß dem § 183 Abs 1 StPO sind auf die Anhaltung in Untersuchungshaft die Bestimmungen des StVG über den Vollzug von Freiheitsstrafen, deren Strafzeit ein Jahr nicht übersteigt, dem Sinne nach anzuwenden, es sei denn, daß in der StPO etwas besonderes bestimmt ist. Die Entscheidung über die Aufrechterhaltung einer Sicherheitsmaßnahme fällt - soferne sie einen Strafgefangenen betrifft - nach... mehr lesen...
Norm: StVG §3StVG §16
Rechtssatz: Bei fehlender (hier: zufolge Aufhebung des Beschlusses, mit dem vom erkennenden Gericht gemäß § 5 Abs 3 StVG die Ersatzhaft angeordnet und zufolge Aberkennung einer aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels teilweise schon in Vollzug gesetzt worden war) rechtswirksamer Strafvollzugsanordnung keine Zuständigkeit des Vollzugsgerichtes. Entscheidungstexte 13 Nds... mehr lesen...
Norm: dStVG §16dStVG §18
Rechtssatz: Die Führerhaftung nach § 18 dStVG führt nicht zur unbegrenzten Haftung des Führers aus unerlaubten Handlungen nach dem BGB, sondern nur zur Haftung in den Grenzen der §§ 8 bis 15 dStVG, doch ist eine weitergehende Haftung (wie sich aus § 18 Abs 2 in Verbindung mit § 16 dStVG ergibt), unter bestimmten Voraussetzungen nicht ausgeschlossen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVG §16
Rechtssatz: Die dem Vollzugsgericht zur Entscheidung übertragenen Angelegenheiten sind im § 16 Abs 2 Z 1 bis 11 StVG erschöpfend aufgezählt. Entscheidungstexte 9 Os 53/72 Entscheidungstext OGH 06.07.1972 9 Os 53/72 Veröff: EvBl 1973/34 S 81 = JBl 1973,157 = SSt 43/29 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: StVG §11 ffStVG §16
Rechtssatz: Über die von keinen weiteren Voraussetzungen abhängige Einrechnung einer dem Vollzug des Strafurteils dienenden Haft ist nicht vom Vollzugsgericht, sondern von den Vollzugsbehörden zu entscheiden. Entscheidungstexte 9 Os 53/72 Entscheidungstext OGH 06.07.1972 9 Os 53/72 Veröff: EvBl 1973/34 S 81 = JBl 1973,157 = SSt 43/29 ... mehr lesen...
Norm: StVG §16StVG §17 Abs5
Rechtssatz: Gemäß dem § 17 Abs 5 letzter Satz StVG ist zur Entscheidung über Beschwerden gegen Beschlüsse des Vollzugsgerichtes nach § 16 StVG der übergeordnete Gerichtshof zweiter Instanz zuständig. Eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Gerichtshofes zweiter Instanz ist im StVG nicht vorgesehen. Entscheidungstexte 10 Os 96/72 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...