In seiner Beschwerde vom 16.12.1999 brachte der Beschwerdeführer folgendes vor: 1. VORBEMERKUNG Der Vertreter des Beschwerdeführers hat versucht, vor Einbringung dieser Beschwerde Kopien des Strafvollzugsaktes des Beschwerdeführers zu erhalten. Die Justizanstalt Innsbruck verweigerte dies bis heute beharrlich, trotz Beschwerdeschreibens an den Bundesminister für Justiz und an den Präsidenten des Lanbdesgerichtes Innsbruck. Die Beschwerde muss daher auf Grund subjektiver Angaben des Besch... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner Beschwerde vom 23.12.1994 bringt der Beschwerdeführer vor, er sei am 11.11.1994 mittags in den Amtsräumen des Fundamtes, W-gasse, Wien, von Organen der Wirtschaftspolizei festgenommen und in der Folge nach kurzem Aufenthalt im Polizeigefangenenhaus noch am selben Tag in das Landesgericht Wien, Justizanstalt J, verbracht worden. Gegen diesen mit unmittelbarem Zwang gegen seine Person verbundenen Verwaltungsakt richte sich seine Beschwerde gemäß Art 129a B-VG. Begrün... mehr lesen...
Begründung: 1. In seiner Beschwerde vom 14.10.1994 beantragt der Beschwerdeführer, "der Unabhängige Verwaltungssenat Wien möge den angefochtenen Akt, die belangte Behörde habe mir die mir gemäß §68 Abs1, 2 StVG zustehende ärztliche bzw auf Anordnung des Anstaltsarztes vorzunehmende fachärztliche Behandlung vom 29.8. bis 2.9.1994 vorenthalten, für rechtswidrig erklären und erkennen, ich sei zumindest in dem Recht, nach den Bestimmungen des StVG ärztlich untersucht und behandelt zu werden, s... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Beschwerdefall hätte der Beschwerdeführer hinsichtlich der von ihm behaupteten Verweigerung einer fachärztlichen Betreuung während des Strafvollzuges die Möglichkeit einer Austragung im Verwaltungsverfahren gemäß §§120 ff StVG zur Verfügung. Für die erhobenen Maßnahmenbeschwerde besteht daher im vorliegenden Fall von vornherein kein Raum (siehe hiezu insbesondere VwGH 16.9.1992, 92/01/0713, betreffend einen völlig vergleichbaren Fall der Verweigerung einer ärztlichen Betreuu... mehr lesen...
Der im landesgerichtlichen Gefangenenhaus xx angehaltene Untersuchungshäftling G M wurde am 11.6.1992 vom Landesgericht xx zu ** Vr ****90 - Hv **92 wegen §148 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 8 Jahren verurteilt und hat dagegen das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingebracht. Das Bundesministerium für Justiz hat schon vor Rechtskraft des Urteils gemäß §185 StPO iVm ArtI §1 des Bundesgesetzes vom 31.7.1992, mit dem vorübergehende Maßnahmen für die Anhal... mehr lesen...
Der im landesgerichtlichen Gefangenenhaus xx angehaltene Untersuchungshäftling G M wurde am 11.6.1992 vom Landesgericht xx zu ** Vr ****90 - Hv **92 wegen §148 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 8 Jahren verurteilt und hat dagegen das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingebracht. Das Bundesministerium für Justiz hat schon vor Rechtskraft des Urteils gemäß §185 StPO iVm ArtI §1 des Bundesgesetzes vom 31.7.1992, mit dem vorübergehende Maßnahmen für die Anhal... mehr lesen...
I. In der am 3.2.1992 eingelangten Beschwerde wird unter dem Rubrum "Sachverhalt" und "Begründung: " nachfolgendes vorgebracht: "Der Beschwerdeführer ist seit 25.10.1991 in Untersuchungshaft beim Landesgericht für Strafsachen Graz. Das Strafverfahren läuft gegen ihn wegen §§ 223 Abs 2, 224, 146, 147 Abs 1 Ziffer 1 und Abs 3 StGB. Zunächst wurde der Kontakt zu seinen Verteidigern, Dr. T. K. und Dr. U. D., durch die gesetzlich längstmögliche Frist durch den Untersuchungsrichter kontrolliert. O... mehr lesen...
Rechtssatz: Es wäre somit dem Beschwerdeführer gemäß §§ 119 ff StVG gestattet und auch ohne weiteres zumutbar, im Wege geeigneter Ansuchen und Beschwerden die Erlassung von Bescheiden zu erwirken (Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofes vom 12.6.1987, G 108/87 bzw des Verwaltungsgerichtshofes vom 8.4.1987, 86/01/0040). Voraussetzung einer Beschwerde wegen der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ist aber, daß keine Möglichkeit der administrativen Bek... mehr lesen...