Rechtssatz: Der Berufungswerber hat durch ein Telefonat mit einem Rechtsbeistand die sofortige Vornahme des Alkotests verhindert, ohne dass das Organ der Straßenaufsicht seine Zustimmung zu diesem Telefonat erklärt hatte. Dies ist als Verweigerung der Alkoholuntersuchung zu werten. Auch der § 30 Abs 1 Z 3 Sicherheitspolizeigesetz über das Recht der Betroffenen auf Beiziehung einer Vertrauensperson führt nicht zu einem anderen Ergebnis. Nach § 30 Abs 1 SPG gilt nämlich ua die Bestimmung der... mehr lesen...
Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Die Festnahme des Rechtsmittelwerbers war insoweit rechtswidrig, als er in deren Zuge rassistisch beschimpft wurde. Die auf Art. 129a Abs.1 Z2 B-VG iVm § 67a Abs.1 Z2 AVG gestützte, auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Festnahme und Verwahrung an diesem Tage gerichtete Maßnahmenbeschwerde wird als unbegründet abgewiesen. mehr lesen...
Rechtssatz: Das bedrohliche "Auf-Tuchfühlung-Gehen" eines körperlich überlegenen Sicherheitswachebeamten im Vorfeld der Festnahme und die Anhaltung des Rechtsmittelwerbers im PAZ Linz werden als rechtswidrig erklärt; im Übrigen - hinsichtlich des Vorbringens auf rechtswidrige Festnahme und auf rechtswidriges Anlegen von Handfesseln - wird die Beschwerde hingegen als unbegründet abgewiesen. mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 5.12.1996 wird nachfolgendes vorgebracht: Die Beschwerdeführerin ist slowakische Staatsbürgerin. Als slowakische Staatsbürgerin benötigt sie zur Einreise in österreichisches Bundesgebiet bei weniger als einen Monat währenden Aufenthalten keinen Sichtvermerk. Am 2.12.1996 wurde wider die Beschwerdeführerin durch die Bundespolizeidirektion Wien, Fremdenpolizeiliches Büro bescheidmäßig die Ausweisung verfügt, da die Beschwerdeführerin angeblich einer unselbständigen... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird bei einer Befragung einer Fremden durch das Grenzkontrollorgan nach § 32 Abs 3 FrG der von ihr als Vertrauensperson beigezogene Zeuge hinausgewiesen, liegt die Ausübung einer Befehlsgewalt im Sinne des § 88 Abs 1 SPG dar. Eine solche Maßnahme ist im Hinblick auf § 30 Abs 2 SPG dann gerechtfertigt, wenn durch die Beiziehung die Erfüllung der Aufgabe (der Befragung) gefährdet ist. Beiziehen Amtshandlung beiwohnen darf. Zugezogene Vertrauenspersonen haben sich jeder Einmengu... mehr lesen...
Mit Antrag vom 14.7.1996 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde nach §67a Abs1 Z2 AVG. Er behauptete, bei einer Verkehrskontrolle vom 11.7.1996 um 23.30 Uhr durch Beamte des Gendarmeriepostens Söll sei ihm die Dienstnummer der Beamten trotz Verlangen nicht bekanntgegeben worden. Als Begründung: für die Rechtswidrigkeit der Amtshandlung verwies er auf die §§30 Abs1 Z2 SPG und 31 Abs2 Z2 SPG. Die Beschwerde wurde an die Bezirkshauptmannschaft Kufstein weitergeleitet. Mit Schreiben vom 9.9.199... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Mitteilung des maßgebenden Sachverhalts gemäß §89 Abs2 SPG an den Beschwerdeführer ist im Gesetz keine Bescheidform vorgeschrieben, sodaß auch der Bescheidbestandteil einer Rechtsmittelbelehrung nicht vorliegen muß. Ein Beschwerdeführer im Sinne des §89 Abs1 SPG muß sich über die maßgebenden Anfechtungsfristen vergewissern, ohne daß er durch die Dienstaufsichtsbehörde über diese belehrt wird. Schlagworte unerstreckbare Fallfrist nach §89 Abs4 SPG, Dienstnummer, Rec... mehr lesen...