Dem nur im Kostenpunkt angefochtenen Urteil ging das Verfahren über eine Teilungsklage voraus, in dem die Beklagten das Begehren in der Klagebeantwortung anerkannten und das Verfahren nur zur Kostenentscheidung fortgesetzt wurde. Unangefochten wendete das Erstgericht § 45 ZPO an und verpflichtete die Klägerin zum Kostenersatz von € 600,82. Dem nur im Kostenpunkt angefochtenen Urteil ging das Verfahren über eine Teilungsklage voraus, in dem die Beklagten das Begehren in der Klagebeant... mehr lesen...
Norm: ZPO §41ZPO §45RATG §12 Abs3
Rechtssatz: Zumindest im Teilungsprozess vermindert ein (in der nächsten Verhandlung vorgetragenes) Anerkenntnis schon mit dem es enthaltenden Schriftsatz die Bemessungsgrundlage nach dem RATG, und zwar unabhängig von der allenfalls nach §45 ZPO zu lösenden Frage, wer letztlich die Kosten zu tragen hat. Entscheidungstexte 14 R 149/02p Entscheidungste... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 14.9.1999 beim Erstgericht überreichten Klage begehrte der Kläger von der beklagten Partei gestützt auf einen medizinischen Behandlungsfehler im Landeskrankenhaus F***** aus dem Titel des Schadenersatzes Schmerzengeld von ATS 50.000,-- sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Partei für künftige Schäden. Das Feststellungsinteresse wurde mit ATS 30.000,-- bewertet. Die beklagte Partei bestritt zunächst das Klagebegehren sowohl dem Grunde als auch der Hö... mehr lesen...
Norm: ZPO §43 Abs2ZPO §45RATG §12 Abs3
Rechtssatz: Eine außerhalb des Prozesses erfolgte Zahlung des Beklagten stellt im Gegensatz zum Teilanerkenntnis keine direkt auf den Verfahrensgegenstand wirkende Prozesshandlung dar, sondern betrifft die (Teil-)Erfüllung des materiell-rechtlichen Anspruchs des Klägers. Darüber ist Beweis aufzunehmen. Ohne eine entsprechende Einschränkung des Klagebegehrens wird durch eine solche Erfüllungshandlung am St... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger forderte S 30.000,-- Schadenersatz. In der Streitverhandlung vom 1.10.1998 anerkannte die beklagte Partei den vom Sachverständigen ermittelten Schadensbetrag von S 16.745,79 s. A. In diesem Umfang wurde ein Teilanerkenntnisurteil gefällt. In derselben Streitverhandlung, die insgesamt eine Stunde dauerte, fand in der Folge eine mündliche Erörterung des schriftlichen Sachverständigengutachtens statt. Da dieses kein anderes bzw kein für den Kläger bessere... mehr lesen...
Norm: RATG §12 Abs3RATG §12 Abs4ZPO §43 Abs1
Rechtssatz: Fällt ein Verfahrensabschnitt aufgrund zweimaliger Änderung der Kostenbemessungsgrundlage in der selben Verhandlungsstunde nach § 12 Abs. 3 RATG nicht ins Gewicht, so sind Sachverständigengebühren und sonstige Barauslagen, die zwischen einem Anerkenntnis der beklagten Partei und der daraufhin erfolgten Einschränkung der klagenden Partei entstanden sind, nach der Obsiegens- und Unterliegen... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei hat die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 423.483,81 s.A. bei sonstiger Exekution, insbesondere Exekution in die der Beklagten gehörigen Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ ***** GB *****, begehrt. Die Beklagte hat in der Klagebeantwortung ihre Zahlungspflicht, allerdings, weil nur Sachhaftung übernommen worden sei, nur bei sonstiger Exekution in ihre Liegenschaftsanteile, anerkannt, zugleich am Tage, an dem die Klagebeantwort... mehr lesen...
Norm: RATG §12 Abs3
Rechtssatz: Ein mit Schriftsatz erklärtes (Teil-) Anerkenntnis bewirkt nicht schon zu diesem Zeitpunkt (vor Vortrag des Schriftsatzes in der mündlichen Verhandlung) eine entsprechende Streitwertänderung. Entscheidungstexte 4 R 136/98a Entscheidungstext OLG Innsbruck 12.06.1998 4 R 136/98a European Case Law Identifier... mehr lesen...