RS OGH 1998/6/12 4R136/98a

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Veröffentlicht am 12.06.1998
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Norm

RATG §12 Abs3

Rechtssatz

Ein mit Schriftsatz erklärtes (Teil-) Anerkenntnis bewirkt nicht schon zu diesem Zeitpunkt (vor Vortrag des Schriftsatzes in der mündlichen Verhandlung) eine entsprechende Streitwertänderung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:1998:RI0000062

Im RIS seit

11.11.2010

Zuletzt aktualisiert am

14.12.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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