RS OGH 1998/11/26 11R443/98p

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Veröffentlicht am 26.11.1998
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Norm

RATG §12 Abs3
RATG §12 Abs4
ZPO §43 Abs1

Rechtssatz

Fällt ein Verfahrensabschnitt aufgrund zweimaliger Änderung der Kostenbemessungsgrundlage in der selben Verhandlungsstunde nach § 12 Abs. 3 RATG nicht ins Gewicht, so sind Sachverständigengebühren und sonstige Barauslagen, die zwischen einem Anerkenntnis der beklagten Partei und der daraufhin erfolgten Einschränkung der klagenden Partei entstanden sind, nach der Obsiegens- und Unterliegensquote in diesem Zwischenabschnitt zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00458:1998:RLI0000022

Dokumentnummer

JJR_19981126_LG00458_01100R00443_98P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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