Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AHK 2005AHK 2005 §12AHRGehG 1956 §23 Abs4 idF 2018/I/060GehG 1956 §25 Abs4RAO 1945 §16 Abs4RATG VwGG §42 Abs1 VwGG § 42 heute VwGG § 42 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2013 VwGG § 42 gül... mehr lesen...
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Norm: AHK 2005AHRRAO 1868 §16 Abs4RATG Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2022/03/0059 E 19. Dezember 2022 RS 1 Stammrechtssatz Den von der ständigen Vertreterversammlung der österreichischen Rechtsanwaltskammern erstellten Honorarrichtlinien (AHR) bzw. den sie ersetzenden Autonomen Honorar-Kriterien (AHK) kommen als kodifizierte Gutachten über die Angemessenheit der im RATG nicht... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte wurde mit Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien (belangte Behörde und nunmehrige Revisionswerberin) vom 2. März 2020 gemäß § 45 RAO zum Verfahrenshilfeverteidiger eines Angeklagten in einem näher bezeichneten Strafverfahren vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien bestellt. 2 Mit Antrag vom 25. März 2021 begehrte der Mitbeteiligte für seine bisher erbrachten Leistungen im oben angeführten Strafverfahren bei der belangten Behörde die ... mehr lesen...
1 Die Mitbeteiligte wurde mit Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien (belangte Behörde und nunmehrige Revisionswerberin) vom 28. Mai 2021 gemäß § 45 RAO zur Verfahrenshilfeverteidigerin eines Angeklagten in einem näher bezeichneten Strafverfahren vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien bestellt. 2 Mit Antrag vom 21. September 2021 begehrte die Mitbeteiligte für die im Strafverfahren erbrachten Leistungen bei der belangten Behörde eine Vergütung gemäß § ... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte wurde mit Bescheid des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Wien (belangte Behörde und nunmehrige Revisionswerberin) vom 6. Mai 2021 gemäß § 45 RAO zum Verfahrenshilfeverteidiger einer Angeklagten in einem näher bezeichneten Strafverfahren vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien bestellt. 2 Mit Antrag vom 4. Oktober 2021 begehrte der Mitbeteiligte für die im Strafverfahren erbrachten Leistungen bei der belangten Behörde eine Vergütung von € 30.601,... mehr lesen...
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Norm: AHK 2005AHRRAO 1868 §16 Abs4RATG Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2022/03/0059 E 19. Dezember 2022 RS 1 Stammrechtssatz Den von der ständigen Vertreterversammlung der österreichischen Rechtsanwaltskammern erstellten Honorarrichtlinien (AHR) bzw. den sie ersetzenden Autonomen Honorar-Kriterien (AHK) kommen als kodifizierte Gutachten über die Angemessenheit der im RATG nicht ... mehr lesen...
Index: 27/01 Rechtsanwälte
Norm: AHK 2005AHRRAO 1868 §16 Abs4RATG Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2022/03/0059 E 19. Dezember 2022 RS 1 Stammrechtssatz Den von der ständigen Vertreterversammlung der österreichischen Rechtsanwaltskammern erstellten Honorarrichtlinien (AHR) bzw. den sie ersetzenden Autonomen Honorar-Kriterien (AHK) kommen als kodifizierte Gutachten über die Angemessenheit der im RATG nicht ... mehr lesen...
1 Mit Schriftsatz vom 25. Juli 2018 erhoben die rechtsfreundlich vertretenen Mitbeteiligten bei der Bezirkshauptmannschaft Lilienfeld eine Privatanklage gegen die Revisionswerberin und brachten vor, die Revisionswerberin habe sie am 8. Juli 2018 abwechselnd als „blade Sau“, „schiache Sau“, „fette Sau“, „Arschlöcher“ und „Asoziale“ beschimpft. Durch diese Beschimpfungen habe die Revisionswerberin den Tatbestand der Ehrenkränkung des § 3 lit. c NÖ Polizeistrafgesetz erfüllt. Es w... mehr lesen...
Index: L40013 Anstandsverletzung Ehrenkränkung Lärmerregung Polizeistrafen Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof27/01 Rechtsanwälte40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AHK 2005 §6AVG §74 Abs2PolStG NÖ 1975 §4 Abs2PolStG NÖ 1975 §5 Abs1RATGVwGG §42 Abs2 Z1
Rechtssatz: Gegenstand des Kostenersatzes nach § 5 Abs. 1 NÖ PolStG 1975 können jedenfalls nur angemessene Kosten sein. Im gegenständlichen Fall errechnete de... mehr lesen...