Entscheidungen zu § 35 Abs. 1 GmbHG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-42 von 42

RS Vwgh 1998/3/30 97/16/0213

Index: E000 EU- Recht allgemeinE1EE3L E09303000E6Jyy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind10/07 Verwaltungsgerichtshof21/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht32/06 Verkehrsteuern
Norm: 11992E177 EGV Art177;31969L0335 Kapital Ansammlungs-RL indirekte Steuern Art4 Abs2 litb;61988CJ0038 Waldrich Siegen VORAB;EURallg;GmbHG §35 Abs1 Z1;HGB §22a Abs1;HGB §231 Abs2;KVG 1934 §2 Z2;VwGG §38a; Beachte Kein Vorabentscheidungsant... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.03.1998

RS Vwgh 1998/3/30 97/16/0213

Index: 21/01 Handelsrecht21/03 GesmbH-Recht
Norm: GmbHG §35 Abs1 Z1;GmbHG §35 Abs2;HGB §221 Abs1; Beachte Besprechung in:Notariatszeitung 4/1999, S 100 - S 103;
Rechtssatz: Eine spätere Beschlußfassung (die nach Ablauf der in § 35 Abs 1 Z 1 GmbHG festgelegten Frist) macht den Gesellschafterbeschluß weder nichtig noch anfechtbar. Ein anderes Organ als die Generalversammlung kann für die Feststellung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.03.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1994/1/18 93/14/0169

Ein Ehepaar errichtete am 26. November 1986 die beschwerdeführende GmbH (Beschwerdeführerin). Die Eheleute übernahmen jeweils die Hälfte des Stammkapitals. Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr. Im Gesellschaftsvertrag wurden die beiden Gesellschafter auf die Dauer ihrer Gesellschaftereigenschaft zu alleinvertretungsbefugten Geschäftsführern bestellt. Die Beschlüsse werden, soweit nicht Gesetz oder Gesellschaftsvertrag anderes bestimmen, mit einfacher Mehrheit gefaßt. Die Besc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.01.1994

RS Vwgh 1994/1/18 93/14/0169

Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §27 Abs1 Z1;EStG 1972 §4 Abs1;GmbHG §35 Abs1;GmbHG §82 Abs1;
Rechtssatz: Auch wenn grundsätzlich der gesamte Reingewinn der GmbH (inklusive Gewinnvortrag) an die Gesellschafter zu verteilen und die Gewinnverteilung der Gesellschaftermehrheit überlassen ist, so bedeutet dies keineswegs die Zulässigkeit willkürlicher Gewinnverteilung ode... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.1994

RS Vwgh 1994/1/18 93/14/0169

Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §6;GmbHG §35 Abs1;GmbHG §82 Abs1;
Rechtssatz: Forderungen eines Gesellschafters gegenüber der GmbH aus Gewinnanteilen entstehen grundsätzlich erst, wenn von der GmbH die Gewinnausschüttung beschlossen ist und nur in dem Ausmaß dieses Beschlusses (Hinweis Reich-Rohrwig, GmbH-Recht, 196; Doralt, Einkommensteuer, Kommentar, 02te Auflage, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.1994

RS Vwgh 1994/1/18 93/14/0169

Index: 21/03 GesmbH-Recht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §6;GmbHG §35 Abs1;GmbHG §82 Abs1;
Rechtssatz: Gewinnverteilungsbeschlüsse bei einer GmbH bedürfen im Rahmen ihrer Geschäftsführung der Übereinstimmung ihrer Gesellschafter. Können diese zu keiner Einigung in der Frage gelangen, ob der Gewinn ausgeschüttet oder auf neue Rechnung vorgetragen werden soll, allenfalls in w... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.01.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/25 89/09/0146

Die Beschwerdeführerin beantragte am 14. November 1988 für den jugoslawischen Staatsbürger G eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 215/1975 in der Fassung gemäß BGBl. Nr. 231/1988 (AuslBG), für die Tätigkeit als Geschäftsführer. In einem Schreiben vom 5. Dezember 1988 an das Arbeitsamt Angestellte ergänzte die Beschwerdeführerin, daß es infolge des Abganges eines früheren Gesellschafters für sie unumgänglich sei, eine neue Unterstützung für i... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.04.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/25 89/09/0146

Die Beschwerdeführerin beantragte am 14. November 1988 für den jugoslawischen Staatsbürger G eine Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz, BGBl. Nr. 215/1975 in der Fassung gemäß BGBl. Nr. 231/1988 (AuslBG), für die Tätigkeit als Geschäftsführer. In einem Schreiben vom 5. Dezember 1988 an das Arbeitsamt Angestellte ergänzte die Beschwerdeführerin, daß es infolge des Abganges eines früheren Gesellschafters für sie unumgänglich sei, eine neue Unterstützung für i... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.04.1990

RS Vwgh 1990/4/25 89/09/0146

Index: 21/03 GesmbH-Recht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1;GmbHG §16 Abs1;GmbHG §20 Abs1;GmbHG §35 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer GmbH ist jedenfalls verpflichtet, den Beschlüssen (Weisungen) der Generalversammlung nachzukommen, deren Rechte sogar die Abberufung des Geschäftsführers umfassen. European Cas... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.1990

RS Vwgh 1990/4/25 89/09/0146

Index: 21/03 GesmbH-Recht60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §2 Abs2;AuslBG §3 Abs1;AuslBG §4 Abs1;GmbHG §16 Abs1;GmbHG §20 Abs1;GmbHG §35 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Der Geschäftsführer einer GmbH ist jedenfalls verpflichtet, den Beschlüssen (Weisungen) der Generalversammlung nachzukommen, deren Rechte sogar die Abberufung des Geschäftsführers umfassen. European Cas... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.04.1990

RS Vwgh 1987/10/20 87/04/0146

Index: Verwaltungsverfahren21/03 GesmbH-Recht
Norm: GmbHG §35 Abs1 Z4
Rechtssatz: § 35 Abs 1 Z 4 GmbHG bindet den Geschäftsführer nur im Innenverhältnis, bedeutet aber keine Beschränkung seiner zufolge § 20 Abs 2 GmbHG unbeschränkten Vertretungsmacht nach außen. (Hinweis auf E vom 29.5.1980, 2671/78, VwSlg 10147 A/1980) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987040146... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.1987

RS Vwgh 1987/10/20 87/04/0146

Index: Verwaltungsverfahren21/03 GesmbH-Recht
Norm: GmbHG §35 Abs1 Z4
Rechtssatz: § 35 Abs 1 Z 4 GmbHG bindet den Geschäftsführer nur im Innenverhältnis, bedeutet aber keine Beschränkung seiner zufolge § 20 Abs 2 GmbHG unbeschränkten Vertretungsmacht nach außen. (Hinweis auf E vom 29.5.1980, 2671/78, VwSlg 10147 A/1980) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987040146... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.1987

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