RS Vwgh 1994/1/18 93/14/0169

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Veröffentlicht am 18.01.1994
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Index

21/03 GesmbH-Recht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §6;
GmbHG §35 Abs1;
GmbHG §82 Abs1;

Rechtssatz

Forderungen eines Gesellschafters gegenüber der GmbH aus Gewinnanteilen entstehen grundsätzlich erst, wenn von der GmbH die Gewinnausschüttung beschlossen ist und nur in dem Ausmaß dieses Beschlusses (Hinweis Reich-Rohrwig, GmbH-Recht, 196; Doralt, Einkommensteuer, Kommentar, 02te Auflage, Randzahl 225 zu § 6). Eine Forderung ist in der Bilanz erst auszuweisen, wenn sie entstanden ist (Hinweis Doralt aaO, Randzahl 218 zu § 6).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993140169.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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