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21/03 GesmbH-RechtNorm
EStG 1972 §6;Rechtssatz
Forderungen eines Gesellschafters gegenüber der GmbH aus Gewinnanteilen entstehen grundsätzlich erst, wenn von der GmbH die Gewinnausschüttung beschlossen ist und nur in dem Ausmaß dieses Beschlusses (Hinweis Reich-Rohrwig, GmbH-Recht, 196; Doralt, Einkommensteuer, Kommentar, 02te Auflage, Randzahl 225 zu § 6). Eine Forderung ist in der Bilanz erst auszuweisen, wenn sie entstanden ist (Hinweis Doralt aaO, Randzahl 218 zu § 6).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993140169.X01Im RIS seit
20.11.2000