Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Martin Gillinger und Mag. Manuela Majeranowski als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei DI Dr. M***** R*****, vertreten durch Thiery & Ortenburger Rechtsanwälte O... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist mit einer Stammeinlage, die 25 % des Stammkapitals entspricht, Gesellschafterin der Beklagten und war von 30. 5. 1974 bis jedenfalls 23. 3. 2010 deren alleinige und selbständig vertretungsbefugte Geschäftsführerin. Weitere Gesellschafter der Beklagten sind der Erst- und der Zweitnebenintervenient Mag. W***** B***** und Mag. A***** B*****, die Söhne der Klägerin, mit jeweils 37 % des Stammkapitals und schließlich mit 1 % des Stammkapitals die Dri... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde am 16. 7. 1998 errichtet, Gesellschafter waren J***** H*****, der auch Geschäftsführer der Klägerin war und ist (in der Folge: Geschäftsführer der Klägerin) und die Gattin des Beklagten zu je 50 %. Neben dem Kläger war auch der Beklagte Geschäftsführer. Der Gesellschaftsvertrag verpflichtete die Geschäftsführer, die Zustimmung der Generalversammlung einzuholen „vor Abgabe von Willenserklärungen (Abschluss oder Auflösung von Verträgen), deren Wert oder ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Eva Pernt und Mag. KR Michaela Haydter als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Hans Peter L*****, vertreten durch Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwälte GmbH, Graz, gegen... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist der in der außerordentlichen Generalversammlung der beklagten Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom 20. 4. 2007 gefasste Beschluss, mit dem die Bestellung eines Sachverständigenrevisors (Sonderprüfers) mit der Stimme der Mehrheitsgesellschafterin abgelehnt wurde; die Sonderprüfung soll sich (vereinfacht ausgedrückt) mit den Folgen der Beendigung eines Generallizenz- und Beratungsvertrags mit der deutschen Lizenzgeberin und mit der Prei... mehr lesen...
Begründung: Felix H***** jun und sein Vater Felix H***** sen waren zunächst gemeinsam Gesellschafter der beklagten GmbH. Felix H***** jun hielt an der Beklagten einen Geschäftsanteil, der einer Stammeinlage von 490.000 ATS entsprach; sein Vater hielt einen Geschäftsanteil, der einer Stammeinlage von 510.000 ATS entsprach. Aufgrund des Abtretungsvertrags vom 23. 10. 2000 erwarb Felix H***** jun den Geschäftsanteil seines Vaters um den Abtretungspreis von 1 ATS. Dabei erwarb er den ... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes K***** ist zu FN ***** die K***** GmbH eingetragen. Alleiniger Gesellschafter ist das Land Kärnten. Selbständig vertretungsbefugte Geschäftsführer sind Mag. Reinhard Z***** und Friedrich M*****. Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus sieben Mitgliedern besteht. Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Ulrich Peter L*****. Die übrigen Rekurswerber waren bzw sind Mitglieder dieses Aufsichtsrates. In der außerordentlichen Generalversam... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes 1 Ob 36/89 (SZ 64/36 = ÖBl 1991, 161 = JBl 1991, 796) jeweils im Zusammenhang mit der Frage herangezogen, ob sich die beklagte Partei die in der Fernsehsendung gefallenen Äußerungen des Moderators, des Redakteurs und eines darin zu Wort kommenden Detektivs zurechnen lassen muss. Das Erstgericht hat die Haftung der beklagten Partei auch für die Äußerungen die... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer, Dr. Spenling und Dr. Kuras und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek als weitere Richter in der Konkurseröffnungssache der H***** GmbH, *****, über den Revisionsrekurs der Gemeinschuldnerin, vertreten durch den selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführer Reinhold R*****, dieser ver... mehr lesen...
Begründung: Gesellschafter der seit 28. 2. 1997 im Firmenbuch des Landesgerichtes Innsbruck zu FN 154400i eingetragenen S***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in St***** sind Alois und Heide St***** mit je 25 % und die beim Amtsgericht C***** protokollierte C*****gesellschaft mbH mit 50 % des Stammkapitals. Mit Beschluss vom 8. 1. 1997 haben die Gesellschafter Alois St***** und Wilfried R***** (der auch Geschäftsführer der genannten, beim Amtsgericht C***** protokollierten Gesells... mehr lesen...
Begründung: Der am 23. April 1943 geborene Ludwig M***** ist Alleingesellschafter der Gesellschaft mbH in Liquidation. Er war Geschäftsführer und ist nunmehr Liquidator. Die durch den Liquidator vertretene Gesellschaft beantragte am 17. 9. 1998 die Bestellung eines Liquidators von Amts wegen, "damit die anhängigen Rechtsgeschäfte, Rechtsmittel usw erledigt werden". Das Erstgericht wies den Antrag mit der wesentlichen
Begründung: ab, dass zunächst eine gesellschaftsinterne Lös... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15 Abs1GmbHG §18 Abs1GmbHG §34GmbHG §39KO §3 Abs1
Rechtssatz: Ein Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet wurde, bleibt für die Gesellschaft weiter vertretungsbefugt. Nichts Anderes kann für die Organtätigkeit eines Gesellschafters gelten. Die Bestellung eines Geschäftsführers gehört nicht zu den die Konkursmasse im Konkurs des Gesellschafters betreffenden Rechtshandlungen. Anders verhält e... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war seit 24. 1. 1939 bei der Lothar C***** Gesellschaft mbH (später nur mehr: E***** Gesellschaft mbH; im folgenden kurz Gesellschaft genannt) beschäftigt. Diese schritt zunächst im vorliegenden Verfahren als Klägerin ein, bis sie nach rechtskräftiger Bestätigung des Ausgleiches über ihr Vermögen vom Sachwalter der Ausgleichsgläubiger als klagende Partei abgelöst wurde (ON 58). Dessen Überwachung hat sich die Gesellschaft bis zur Erfüllung des Ausgleiche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Gesellschaftsvertrag vom 20. 1. 1994 errichtete der Beklagte gemeinsam mit einem zweiten Gesellschafter die D***** GmbH (im folgenden nur mehr Gesellschaft genannt) mit Sitz in W*****. Am 15. 6. 1994 wurde er alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer des Unternehmens. In der Folge wurden Gesellschaftsanteile von Dritten erworben und der Beklagte daraufhin als Geschäftsführer abberufen. Am 24. 10. 1994 wurde ein neuer Geschäftsführer bestellt, der all... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Gesellschaft mbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 24. 10. 1996 gegründet. Der Kläger ist einer von sechs Gesellschaftern. Das Stammkapital beträgt 1,2 Mio S. Jeder der Gesellschafter hat einen Geschäftsanteil von 200.000 S. Der Kläger ist Gesellschaftergeschäftsführer. In der Satzung der Beklagten ist ua folgendes festgelegt: Die Generalversammlung ist beschlußfähig, wenn zwei Drittel des Stammkapitals anwesend oder vertreten sind. Die Kündigung eines... mehr lesen...
Norm: GmbHG §34GmbHG §41
Rechtssatz: Ein mangelhafter Umlaufbeschluß ist weder ein Scheinbeschluß noch ein Nichtbeschluß. Entscheidungstexte 6 Ob 290/98k Entscheidungstext OGH 28.01.1999 6 Ob 290/98k Veröff: SZ 72/15 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111766 Dokumentnummer JJR... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht bejahte zurecht die Wirksamkeit der Arbeitgeberkündigung zum 31. 12. 1996, sodaß zwischen den Parteien kein über diesen Zeitpunkt hinausgehendes Arbeitsverhältnis mehr besteht und der Beklagte verpflichtet ist, den ihm von der Kägerin zur Verfügung gestellten PKW zurückzustellen. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war aufgrund eines Angestelltenvertrages als Geschäftsführer der Beklagten tätig. Das Berufungsgericht vertrat die Rechtsauffassung, daß die Kündigung des Klägers zum 30. 6. 1996 in Entsprechung eines wirksamen Gesellschafterbeschluß erfolgt sei und das Dienstverhältnis beendet habe; die nach Einwänden des Klägers gegen die Wirksamkeit dieser Kündigung vorsichtshalber ausgesprochene weitere Kündigung zum 30. 9. 1996 habe der ersten Kündigung nic... mehr lesen...
Begründung: Mit Gesellschaftsvertrag vom 19.10.1995 beschlossen die Gründungsgesellschafter Ing.Johann E*****, Dr.Georg G*****, Dr.Kamel K***** und Mag.Bernhard T***** die Errichtung einer Gesellschaft mbH mit der Firma NW-PK Planungs- und Errichtungsgesellschaft mbH und einem Stammkapital von 500.000 S. Die Gesellschafter übernahmen in der genannten Reihenfolge Stammeinlagen von 175.000, 250.000, 50.000 und 25.000 S. P IV. der Satzung bestimmte eine Teilbarkeit der Geschäftsan... mehr lesen...
Begründung: Gesellschafter der im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien eingetragenen Gesellschaft mbH, deren Stammkapital 10,008.000 S beträgt, sind Mag.Ranthild S***** mit einer Stammeinlage von 2,568.800 S, die Otto S***** KG mit einer Stammeinlage von 5,004.000 S und die Ludwig M***** Gesellschaft mbH mit einer Stammeinlage von 2,435.200 S. Seit 1991 war die erstgenannte Gesellschafterin alleinige Geschäftsführerin mit selbständiger Vertretungsbefugnis. In der außerordentlic... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HI2ZPO §502 Abs1 HIII8GmbHG §34GmbHG §39GmbHG §41
Rechtssatz: Ein Stimmrechtsmissbrauch führt nicht zur Nichtigkeit eines Generalversammlungsbeschlusses, sondern bewirkt dessen Anfechtbarkeit. Entscheidungstexte 2 Ob 2146/96v Entscheidungstext OGH 14.11.1996 2 Ob 2146/96v Veröff: SZ 69/254 6 Ob 290/98k Entscheidungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese
Begründung: zu verweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist auszuführen: Es kann hier dahingestellt bleiben, ob ein Prokurist einer GmbH deren geschäftsführenden Gesellschafter - generell oder auf Grund ihm vertraglich eingeräumter Rechte - ent... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15GmbHG §16GmbHG §34
Rechtssatz: Da die Beendigung des Angestelltenverhältnisses jedenfalls keinen strengeren Anforderungen unterliegen kann als die Abberufung des Gesellschafter - Geschäftsführers, kann mit der Stimme des Mehrheitsgesellschafters (= Prokurist) die Entlassung des Geschäftsführers (= Minderheitsgesellschafter) wirksam beschlossen werden; sind diese beiden die einzigen Gesellschafter, kann der Mehrheitsgesellschafter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über die W*** Getränkevertrieb Gesellschaft mbH & Co KG (im folgenden nur KG) wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 19.6.1979 der Konkurs eröffnet, der am 2.2.1983 gemäß § 139 Abs.1 KO aufgehoben wurde. Komplementärgesellschafterin der KG war die W*** Getränkevertrieb Gesellschaft mbH (im folgenden nur GmbH), über die am 12.9.1979 der Konkurs eröffnet und am 6.12.1979 gemäß § 166 Abs.2 KO aufgehoben wurde. Die Beklagten waren zur Einzelvertr... mehr lesen...
Norm: GmbHG §34
Rechtssatz: Die Gesellschafterversammlung ist insofern allzuständig, als sie - wenn die Satzung nichts anderes bestimmt - jede Angelegenheit an sich ziehen und für die Geschäftsführer im Innenverhältnis bindend entscheiden kann; ihre wichtigste Kompetenz besteht in der Befugnis zur Erteilung bindender Weisungen in Geschäftsführungsangelegenheiten. Entscheidungstexte 4 Ob 54... mehr lesen...
Norm: GmbHG §20GmbHG §25GmbHG §34
Rechtssatz: Von einem Mißbrauch der Vertretungsmacht kann dort nicht gesprochen werden, wo der Vertreter mit Wissen und Willen des Vertretenen, wenngleich zu dessen Lasten, handelt. Dem Geschäftsführer einer GmbH kann also nicht vorgeworfen werden, daß er unter Verletzung seiner Vertretungsmacht hinter dem Rücken der Gesellschaft zu deren Nachteil Geschäfte mache, wenn er damit dem Willen der Gesellschafter ent... mehr lesen...
Norm: GmbHG §34
Rechtssatz: Die Gesellschaftsversammlung kann ihre Beschlüsse, wenn alle Gesellschafter gleichzeitig anwesend sind und keiner der Fassung von Beschlüssen widerspricht, auch im Rahmen formloser Zusammenkünfte fassen. Entscheidungstexte 4 Ob 544/90 Entscheidungstext OGH 25.09.1990 4 Ob 544/90 Veröff: RdW 1991,76 9 ObA ... mehr lesen...