Norm: GmbHG §20GmbHG §25GmbHG §34HGB §335
Rechtssatz: Bei der Frage, ob treuwidrige Geschäfte des Geschäftsführers von der GmbH gebilligt werden (durch die Generalversammlung), kommt es auf das Vorhandensein stiller Gesellschafter in diesem Zusammenhang ebensowenig an wie auf sonstige Gläubiger, sind doch "Stillen" nicht Gesellschafter der GmbH, sondern der zwischen ihr und ihnen bestandenen stillen Gesellschaft. Entscheidun... mehr lesen...
Begründung: Mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Linz vom 27. Oktober 1987, 26 Vr 2963/84, Hv 37/86-84, wurden der geschäftsführende Gesellschafter der Beklagten, Ing. Walter G***, des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 12, 146, 147 Abs.3 StGB als Beteiligter und Mag. Kurt G***, der Verantwortliche der Exportabteilung der Beklagten, des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 12, 146, 147 Abs.2 StGB als Beteiligter schuldig gesprochen, weil sie zu dem von den gesc... mehr lesen...
Begründung: An der erstbeklagten Partei (in der Folge: G*** GmbH) sind die Zweitbeklagte zu 75 % und die zweitklagende Partei (in der Folge: S*** GmbH) zu 25 % beteiligt. Die S*** GmbH ist eine 100 %ige Tochter der G*** GmbH. Am 26. Juni 1989 wurde von der Generalversammlung der G*** GmbH der Erstkläger als Geschäftsführer abberufen und die Zweitbeklagte als Geschäftsführerin bestellt. Am 28. Juni 1989 wurde der Erstkläger von der außerordentlichen Generalversammlung der S*** GmbH... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH (im folgenden Gesellschaft genannt). Die klagende Partei verlangt von ihm mit der am 23. April 1986 eingebrachten Klage die Bezahlung von S 279.988,55 sA. Er habe als Geschäftsführer der Gesellschaft laufend Waren bestellt, die auch geliefert worden seien. Auf Grund dieser Bestellungen, die "de facto" von ihm gemacht worden seien, sei in der Zeit vom 5. April bis 1. August 1983 in mehreren Rechnungen der Betrag vo... mehr lesen...
Begründung: Im Handelsregister des Erstgerichtes ist seit 3. April 1981 die Firma "R***" Maschinen Gesellschaft mbH (im folgenden: Gesellschaft) eingetragen. Der Gesellschaftsvertrag vom 2. April 1981 lautet in seinem Punkt V.: "....Zum selbständigen vertretungsberechtigten Geschäftsführer der Gesellschaft wird....Kurt W***, jedoch längstens auf die Dauer seines Gesellschaftsverhältnisses bestellt." In der von Kurt W*** unterfertigten Gesellschafterliste zum 18. Dezember 1981 sche... mehr lesen...
Norm: GmbHG §15GmbHG §34
Rechtssatz: Die Bestellung von Geschäftsführern ist durch schriftliche Abstimmung im Sinne des § 34 GmbHG möglich; einer notariellen Beurkundung bedarf ein solcher Beschluß nicht. Entscheidungstexte 6 Ob 17/87 Entscheidungstext OGH 22.10.1987 6 Ob 17/87 Veröff: SZ 60/222 = WBl 1988,25 European Case Law... mehr lesen...
Begründung: Die P*** P*** Gesellschaft mbH, über deren Vermögen mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 7. Juli 1981 zu S 142/81 der Konkurs eröffnet worden ist, wurde am 5. Juli 1978 gegründet. Am 21. August 1979 übernahm die A*** H*** Gesellschaft mbH (nunmehr B*** H*** G***) den Stammanteil der weiteren Gründungsgesellschaft, sodaß sie die Alleingesellschafterin der Gemeinschuldnerin wurde. Am 21. Mai 1980 wurde der Gesellschaftsvertrag der Gemeinschuldnerin geändert. Gemäß ... mehr lesen...
Norm: AktG §102GmbHG §34GmbHG §35
Rechtssatz: Der Schutz der Minderheitsgesellschafter erfordert es, daß dann, wenn weder die Vorschriften über die Einberufung und Abhaltung der Generalversammlung bzw Hauptversammlung noch die Vorschriften über die Abstimmung im schriftlichen Weg eingehalten worden sind, alle Gesellschafter und nicht nur die jeweils erforderliche Gesellschaftermehrheit zustimmen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Am 8.10.1979 beschlossen Ing. Hannes N*** und Hans P***, die zu je 50 % am Stammkapital der "A***" Mineralölhandels-Gesellschaft mbH (im folgenden kurz Gesellschaft) beteiligt waren, in einer außerordentlichen Generalversammlung die neue Fassung des Gesellschaftsvertrages. Die Punkte 6 und 7 des neu gefaßten Vertrages lauten auszugsweise wie folgt: "6. Die Generalversammlung Die Generalversammlung kann durch jeden Gesellscha... mehr lesen...
Der Erstkläger, die Zweitklägerin Marialena und Dr. Ved N sind Gesellschafter der beklagten Partei. Nach Punkt 6 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschaft einen oder mehrere Geschäftsführer; sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten je zwei von ihnen die Gesellschaft gemeinschaftlich. Der Erstkläger wurde längstens für die Dauer seines Gesellschaftsverhältnisses zum Geschäftsführer bestellt; seine Enthebung sollte nur aus wichtigen Gründen über Beschluß der Gesellschafter... mehr lesen...
Norm: GmbHG §34GmbHG §39GmbHG §41GmbHG §42
Rechtssatz: Der einzelne Gesellschafter kann auf die Geschäftsführung nur dadurch Einfluß nehmen, daß er sein Stimmrecht in der zur Willensbildung der Gesellschaft erforderlichen und im Gesetz bzw im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Weise ausübt; das Gesetz räumt ihm nicht das Recht ein, selbständig auf andere Weise, etwa durch Klagsführung, die Einhaltung der gesetzlichen und statutarischen Pflichten... mehr lesen...
Mit ihrer am 13. Dezember 1976 eingebrachten Klage begehrten die vier klagenden Parteien (J O Gesellschaft m. b. H. und drei ihrer Gesellschafter), den Beklagten J O schuldig zu erkennen, jede Geschäftsführertätigkeit für die J O Gesellschaft m. b. H. zu unterlassen; sie stellten das Eventualbegehren, den Beklagten schuldig zu erkennen, jede Alleinvertretung der J O Gesellschaft m. b. H. ohne Mitwirkung eines weiteren Geschäftsführers zu unterlassen. Die klagenden Parteien beantragt... mehr lesen...
Norm: GmbHG §34GmbHG §35
Rechtssatz: Besondere Förmlichkeit bei der Beschlussfassung der GmbH werden nicht gefordert, wenn alle Gesellschafter zustimmen (SZ 26/58; HS 5570). Entscheidungstexte 1 Ob 797/76 Entscheidungstext OGH 22.12.1976 1 Ob 797/76 Veröff: SZ 49/163 = EvBl 1977/161 S 356 8 Ob 505/80 Entscheidungstext OGH 08.05.1980 8... mehr lesen...
Norm: GmbHG §16GmbHG §17 Abs1GmbHG §34GmbHG §41
Rechtssatz: Die Abberufung von Organmitgliedern ist sofort wirksam. Entscheidungstexte 3 Ob 182/75 Entscheidungstext OGH 23.09.1975 3 Ob 182/75 Veröff: RZ 1976/39 S 75 = GesRZ 1976,27 6 Ob 575/77 Entscheidungstext OGH 31.03.1977 6 Ob 575/77 Veröff: NZ 1979,8 ... mehr lesen...
Norm: GmbHG §4GmbHG §34
Rechtssatz: Die Generalversammlung darf nicht ohne weiteres (nämlich ohne Änderung des Gesellschaftsvertrag) die Entscheidungsbefugnis in Angelegenheiten beanspruchen, die der Gesellschaftsvertrag einem anderen Organ überträgt. Entscheidungstexte 5 Ob 288/74 Entscheidungstext OGH 04.12.1974 5 Ob 288/74 Veröff: SZ 47/143 = EvBl 1975/198 S 436 = NZ 1976... mehr lesen...
Norm: AO §8GmbHG §34
Rechtssatz: Sofern der Ausgleichsschuldner eine juristische Person ist, gelten die Verfügungsbeschränkungen der AO für die Organe der juristischen Person. Die Bestellung oder Abberufung des alleinigen Geschäftsführers durch den Ausgleichsschuldner (hier: Generalversammlung der GmbH als Organ) kann nicht als zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehörendes Geschäft angesehen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...