Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Osameh C***** S*****, 2. Ingeborg C***** S*****, beide *****, vertreten durch Dr. Gottfried Zandl, Rechtsanwal... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofrätinnen/Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Günther F*****, vertreten durch tusch.flatz.dejaco.rechtsanwälte gmbH in Feldkirch, gegen die beklagte Partei Gertruda B*****, vertreten durch Dr. Michael Battlogg, Rec... mehr lesen...
Begründung: Mit vom beklagten Notar errichteten Kaufvertrag vom 24. 6. 2002 verkauften der Kläger und dessen Ehegattin Ursula Z***** (im Folgenden „die Verkäufer“) die ihnen je zur Hälfte gehörige Liegenschaft EZ ***** KG ***** P*****, Grundbuch BG D*****, an Florian S***** (im Folgenden „der Käufer“) um den Kaufpreis von 500.000 EUR. Der Kläger begehrt vom Beklagten den Betrag von 475.000 EUR aus dem Titel des Schadenersatzes. Der Kläger führt hiezu - soweit im Revisionsverfahren r... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte und durch ihren Masseverwalter vertretene Gemeinschuldnerin in der Rechtsform einer GmbH, über deren Vermögen am 14. April 1999 der Konkurs eröffnet worden war, zedierte der klagenden Partei mit Zessionsvertrag vom 22./23. Dezember 1999, somit zu einem Zeitpunkt, als ihr Masseverwalter noch eine Masseverwaltungs-GmbH (im Folgenden nur Masseverwalterin) - Geschäftsführer derselben war der nunmehrige Masseverwalter, Rechtsanwalt Dr. Günther V***** -... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Rudolfine H*****, vertreten durch Dr. Michael Metzler, Rechtsanwalt in Linz, gegen die beklagte Partei Dr. Thomas E*****, vertreten durch Dr. Herbert Salficky, Rechtsanwalt i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger legte die Meisterprüfung als Fleischer ab. Der Kläger kannte die Bedeutung und Folgen einer persönlichen Haftung. Der Kläger arbeitete bis zum Jahr 1994 in einer familieneigenen Fleischerei, danach als Versicherungsangestellter. Die Eltern des Klägers betrieben ein Gasthaus. Kurt M***** und dessen Sohn waren daran interessiert, das Unternehmen zu pachten. Sie hatten aber beide nicht die von der Gewerbeordnung geforderten persönlichen Voraussetzungen f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rudolf R***** war Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Reihenhaus U*****. Ob dieser Liegenschaft waren Pfandrechte zugunsten mehrerer Gläubiger in der Höhe von insgesamt rund 6 Millionen Schilling einverleibt. Zugunsten der G***** Bank als Rechtsnachfolgerin der A*****-Bank AG waren im ersten und zweiten Pfandrang Höchstbetragshypotheken von 1,040.000 und 2,210.000 Schilling eingetragen. Die A*****-Bank AG hatte zur Hereinbringung ihrer Forderungen berei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt vom beklagten Rechtsanwalt aus dem Titel des Schadenersatzes die Zahlung von EUR 80.088,38 sA. Er habe Rudolf W***** ein Darlehen über S 1,600.000 gewährt und es habe ihm der Darlehensnehmer zur Sicherstellung des Darlehens verschiedene Liegenschaften verpfändet. Der Beklagte habe als Schriftenverfasser des Schuldscheines vom 30. 8. 2001 zugesagt, die vereinbarten Pfandrechte umgehend zugunsten des Klägers im Grundbuch eintragen zu lassen. Entgegen d... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht ließ die ordentliche Revision nach § 502 Abs 1 ZPO mit der
Begründung: zu, dass eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur Frage der Wirksamkeit und Auslegung eines Notariatsakts und der darin getroffenen Vereinbarung eines Alleinbenützungsrechts bei durch den Vertragserrichter unterlassener Aufklärung fehle. Dem schließt sich die Beklagte an. Bei der Prüfung der Zulässigkeit der Revision ist das Revisionsgericht an den diesbezüglichen Ausspr... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern des Klägers waren je zur Hälfte Eigentümer eines Liegenschaftsanteiles, mit dem Wohnungseigentum untrennbar verbunden war. Der Beklagte, der mit den Eltern des Klägers seit mehr als 40 Jahre befreundet war, vertrat den Vater des Klägers (in der Folge: Vater) im Scheidungsverfahren. Im Scheidungsvergleich verpflichtete sich die Mutter des Klägers (in der Folge: Mutter), ihren Miteigentumsanteil an den Vater zu übertragen und willigte ausdrücklich ein, dass da... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsgegner ist Hauptmieter des Geschäftslokals im Erd- und Kellergeschoss im Haus W*****. Der zwischen dem Hauseigentümer und dem Erstantragsgegner vereinbarte Hauptmietzins betrug S 11.900, ab der Vereinbarung vom 3. 2. 1999 mit Wirksamkeit ab 1. 1. 1998 S 22.000 zuzüglich Umsatzsteuer und Betriebskosten und Wertsicherung. Der Erstantragsgegner betrieb in dem Geschäftslokal zuletzt eine Stefanel-Boutique. Er führte im Jahr 1989 Renovierungs- und Instandhalt... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des (zu 5 C 716/01v) Beklagten (im folgenden Sohn genannt) und Großvater der (zu 5 C 782/01z) Kläger (in der Folge: Enkel), die minderjährig sind (geboren 1994 bzw 1997), hat als weichender Hauptmieter seine Mietrechte an der von ihm von der zu 5 C 716/01v klagenden und zu 5 C 782/01z beklagten Partei (im folgenden Vermieterin) gemieteten Wohnung an seinen Sohn und - mit pflegschaftsgerichtlicher Genehmigung - auch an seine Enkel gemäß § 12 Abs 1 MRG abgetrete... mehr lesen...
Begründung: § 3 der Verordnung über wertbeständige Rechte vom 16. November 1940, dRGBl I 1521, idF des § 4 SchillingG StGBl 1945/231 (im Folgenden nur VO über wertbeständige Rechte) lautet: Paragraph 3, der Verordnung über wertbeständige Rechte vom 16. November 1940, dRGBl römisch eins 1521, in der Fassung des Paragraph 4, SchillingG StGBl 1945/231 (im Folgenden nur VO über wertbeständige Rechte) lautet: (1) Im Geltungsbereich des GBG können Grundpfandrechte nach dem Inkrafttre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Josef M***** ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, zu der ua die Grundstücke 2818/1 und 2838 gehören. Die Klägerin hat gemeinsam mit vier weiteren Personen vom Beklagten mit Kaufvertrag vom 31. 7. 1997 das Grundstück 2841/6 in EZ 441 Grundbuch ***** erworben. Dem Beklagten war mit Übergabsvertrag vom 15. 9. 1977 von seinem Großvater Johann R***** die Liegenschaft EZ ***** übergeben worden, zu deren Gutsbestand die Grundstücke 2832/2 Wald, 283... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die B***** AG (B*****), über deren Vermögen am 17. 3. 1995 der Konkurs eröffnet wurde, betrieb seit 1956 Bankgeschäfte. Kollektivvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder waren Reinhard F***** und Erhard W*****. Seit 15. 11. 1994 gehörte auch Mag. Georg R***** dem Vorstand an. Reinhard F***** und Erhard W***** wurden am 22. 1. 1995 abberufen. Das Haftkapital der BHI entwickelte sich wie folgt: 1986: 51 Mio S, 1987: 77 Mio S, 1988: 82 Mio S, 1989: 88 Mio S... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung ist der als Vertragserrichter und Vertrauensperson mehrerer Vertragspartner einschreitende Rechtsanwalt allen Vertragspartnern gegenüber zur sorgfältigen Wahrung ihrer Interessen verpflichtet. Er hat daher alle Vertragsparteien mit gleicher Sorgfalt zu behandeln und vor Interessengefährdung zu bewahren; Belehrungs- und Aufklärungspflichten treffen ihn somit allen Vertragspartnern gegenüber ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit die Revision eine mangelhafte
Begründung: der Beweiswürdigung des Erstgerichtes als Nichtigkeit releviert, ist dem schon entgegenzuhalten, dass jedenfalls insoweit Nichtigkeiten des Verfahrens erster Instanz in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl § 503 Z 1 ZPO, der ausdrücklich auf das "Urteil des Berufungsgerichtes" abstellt; RIS-Justiz RS0042925 mzwN). Soweit die Revision eine mangelhafte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt zu 7 Cg 37/95v vom Erstbeklagten die Zahlung von S 326.276,20 s.A. und zu 7 Cg 38/95s von der Zweitbeklagten die Zahlung von S 205.847,20 s.A. als Honorar für seine Tätigkeit als Notar. Diese beiden Sachen wurden miteinander und später auch mit der zu 7 Cg 12/96v eingebrachten Widerklage auf Zahlung von S 7,484.764,94 s. A. aus dem Titel des Schadenersatzes zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Der Kläger stützt seine Ansprüche ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war Vertragserrichter eines von den Klägern als Käufer und der Firma S***** GmbH als Verkäufer am 29. 7./29. 8. 1994 unterzeichneten Kaufvertrages. Gegenstand dieses Kaufvertrages waren Anteile ob der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, auf welcher eine Reihenhausanlage errichtet werden sollte. Im Punkt VI dieses Kaufvertrages war vereinbart, dass der Kaufpreis S 3,200.000 betragen sollte, wobei dieser in drei Teilbeträgen, der letzte bei Übergab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ad I.): Nach Erhebung der Revision wurde über das Vermögen der klagenden Partei (im folgenden nur Gemeinschuldnerin) der Anschlusskonkurs eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Peter Hajek zum Masseverwalter bestellt. Infolge der dadurch bewirkten Unterbrechung des Verfahrens waren die Akten dem Erstgericht zurückzustellen (1 Ob 371/98k). Ad römisch eins.): Nach Erhebung der Revision wurde über das Vermögen der klagenden Partei (im folgenden nur Gemeinschuldnerin) der... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 16. 8. 1984 erwarb die Klägerin von zwei Eheleuten ein Grundstück. Den Kaufvertrag verfaßte der im Oktober 1995 verstorbene Ehemann der Beklagten, dessen Nachlaß dieser aufgrund deren unbedingten Erbserklärung eingeantwortet wurde. Der Ehemann der Beklagten war bis 1980 als Grundbuchsrechtspfleger tätig und mit der Familie der Verkäufer bekannt gewesen. Bereits 1981 hatte er einen Schenkungsvertrag verfaßt, mit welchem die Eheleute einen Teil ihres ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12.9.1991 schlossen der Kläger als Verkäufer und die Firma M***** Liegenschaftsverwertungs GmbH (in der Folge bloß M GmbH) als Käuferin unter Mitwirkung des Beklagten in seiner Eigenschaft als Notar und Vertragsverfasser den Kaufvertrag über eine im Alleineigentum des Klägers stehende Liegenschaft. Nach Punkt III. dieses Kaufvertrages verpflichtete sich die Käuferin, den vereinbarten Kaufpreis von S 10 Mio bis spätestens 29.11.1991 "zu treuen Handen des ... mehr lesen...
Norm: NO §5 Abs3NO §155 Abs1 Z1
Rechtssatz: Zu den Berufspflichten eines Notares gehört es, alle Geschäfte mit Redlichkeit, Genauigkeit und Fleiß nach den bestehenden Rechtsvorschriften zu versehen (§ 5 Abs 3 NO); bei der Durchführung übernommener Aufträge ist er verpflichtet, beide Vertragsteile mit gleicher Sorgfalt zu behandeln und insbesondere dafür zu sorgen, daß die Interessen beider gewahrt werden und keiner von ihnen rechtlichen oder wi... mehr lesen...
Norm: NO §5 Abs3NO §155 Abs1 Z1
Rechtssatz: Mit der dem Notar obliegenden Sorgfalt nicht im Einklang steht es, Vorerledigungen seiner Kandidaten, mögen diese auch erfahren und an sich verläßlich sein, stets "stoßweise" und "blind" zu unterschreiben und damit jegliche Überprüfung zu unterlassen. Entscheidungstexte Ds 31/95 Entscheidungstext OGH 20.10.1995 Ds 31/95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 DNO §5 Abs3WG Art79
Rechtssatz: Die Betrauung eines Notars erfolgt wegen der vorausgesetzten besonderen Rechtskenntnisse, bei ihm ist ein erhöhter Sorgfaltsmaßstab gemäß § 1299 ABGB in Verbindung mit § 5 Abs 3 NO anzuwenden. Entscheidungstexte 8 Ob 27/93 Entscheidungstext OGH 28.04.1994 8 Ob 27/93 European Case ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 DNO §5 Abs3
Rechtssatz: Ein Notar hat für den Fleiß und die Kenntnisse, die seine Berufsgenossen gewöhnlich haben, und nach den sie verpflichtenden berufsrechtlichen Vorschriften der Notariatsordnung auch haben sollen, einzustehen. Es trifft ihn insbesondere die Verpflichtung, die von ihm vertretene Partei in rechtlicher Hinsicht vollständig und richtig zu belehren, vor Nachteilen zu bewahren und für ihre rechtliche Absicherung... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger und seine Ehegattin sind Gesellschafter der S***** Hotel GmbH, die Eigentümerin der Liegenschaft ist, auf der das Hotel ***** in Ellmau betrieben wird. Der Kläger ist einer der Geschäftsführer dieser GmbH; er ist für das Marketing und die gastronomischen Fragen des Hotelbetriebs zuständig. Der andere Geschäftsführer, Dr.Werner E*****, ist für den kaufmännischen und organisatorischen Bereich, für das Rechnungswesen und die Vertretung der Gesellschaft gegenü... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Gamerith, Dr. Maier, Dr. Petrag und Dr. Bauer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** G*****, vertreten durch *****, Rechtsanwälte *****, wider die beklagte Partei Dr. G***** Z*****, öffentlicher Notar, ***** vertreten durch *****, Rechtsanwälte *****, wegen 168.... mehr lesen...