Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schaumüller, Dr. Hoch, Dr. Kalivoda und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) F***** I*****, und 2.) E***** R*****, beide *****, beide vertreten durch Mag. Martin Machold, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Mag. K***** H*****, vertreten durch Mag. Thom... mehr lesen...
Begründung: Mit vom beklagten Notar errichteten Kaufvertrag vom 24. 6. 2002 verkauften der Kläger und dessen Ehegattin Ursula Z***** (im Folgenden „die Verkäufer“) die ihnen je zur Hälfte gehörige Liegenschaft EZ ***** KG ***** P*****, Grundbuch BG D*****, an Florian S***** (im Folgenden „der Käufer“) um den Kaufpreis von 500.000 EUR. Der Kläger begehrt vom Beklagten den Betrag von 475.000 EUR aus dem Titel des Schadenersatzes. Der Kläger führt hiezu - soweit im Revisionsverfahren r... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte kaufte mit Verträgen vom 23./28.7. 2004 und vom 28./30. 7. 2004 Miteigentumsanteile an einer Liegenschaft, und zwar den Anteil einer Miteigentümerin von einem Drittel sowie weitere Anteile von vier Miteigentümern, die insgesamt ein weiteres Drittel umfassten. Ein Gesellschafter der Klägerin war von den Vertragsparteien mit der Errichtung, Verbücherung und Abwicklung der Kaufverträge betraut und zum Treuhänder bestellt worden. Die Ausfertigungen der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte und durch ihren Masseverwalter vertretene Gemeinschuldnerin in der Rechtsform einer GmbH, über deren Vermögen am 14. April 1999 der Konkurs eröffnet worden war, zedierte der klagenden Partei mit Zessionsvertrag vom 22./23. Dezember 1999, somit zu einem Zeitpunkt, als ihr Masseverwalter noch eine Masseverwaltungs-GmbH (im Folgenden nur Masseverwalterin) - Geschäftsführer derselben war der nunmehrige Masseverwalter, Rechtsanwalt Dr. Günther V***** -... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rudolf R***** war Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** mit dem Reihenhaus U*****. Ob dieser Liegenschaft waren Pfandrechte zugunsten mehrerer Gläubiger in der Höhe von insgesamt rund 6 Millionen Schilling einverleibt. Zugunsten der G***** Bank als Rechtsnachfolgerin der A*****-Bank AG waren im ersten und zweiten Pfandrang Höchstbetragshypotheken von 1,040.000 und 2,210.000 Schilling eingetragen. Die A*****-Bank AG hatte zur Hereinbringung ihrer Forderungen berei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt vom beklagten Rechtsanwalt aus dem Titel des Schadenersatzes die Zahlung von EUR 80.088,38 sA. Er habe Rudolf W***** ein Darlehen über S 1,600.000 gewährt und es habe ihm der Darlehensnehmer zur Sicherstellung des Darlehens verschiedene Liegenschaften verpfändet. Der Beklagte habe als Schriftenverfasser des Schuldscheines vom 30. 8. 2001 zugesagt, die vereinbarten Pfandrechte umgehend zugunsten des Klägers im Grundbuch eintragen zu lassen. Entgegen d... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern des Klägers waren je zur Hälfte Eigentümer eines Liegenschaftsanteiles, mit dem Wohnungseigentum untrennbar verbunden war. Der Beklagte, der mit den Eltern des Klägers seit mehr als 40 Jahre befreundet war, vertrat den Vater des Klägers (in der Folge: Vater) im Scheidungsverfahren. Im Scheidungsvergleich verpflichtete sich die Mutter des Klägers (in der Folge: Mutter), ihren Miteigentumsanteil an den Vater zu übertragen und willigte ausdrücklich ein, dass da... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit die Revision eine mangelhafte
Begründung: der Beweiswürdigung des Erstgerichtes als Nichtigkeit releviert, ist dem schon entgegenzuhalten, dass jedenfalls insoweit Nichtigkeiten des Verfahrens erster Instanz in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden können (vgl § 503 Z 1 ZPO, der ausdrücklich auf das "Urteil des Berufungsgerichtes" abstellt; RIS-Justiz RS0042925 mzwN). Soweit die Revision eine mangelhafte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt zu 7 Cg 37/95v vom Erstbeklagten die Zahlung von S 326.276,20 s.A. und zu 7 Cg 38/95s von der Zweitbeklagten die Zahlung von S 205.847,20 s.A. als Honorar für seine Tätigkeit als Notar. Diese beiden Sachen wurden miteinander und später auch mit der zu 7 Cg 12/96v eingebrachten Widerklage auf Zahlung von S 7,484.764,94 s. A. aus dem Titel des Schadenersatzes zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Der Kläger stützt seine Ansprüche ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war Vertragserrichter eines von den Klägern als Käufer und der Firma S***** GmbH als Verkäufer am 29. 7./29. 8. 1994 unterzeichneten Kaufvertrages. Gegenstand dieses Kaufvertrages waren Anteile ob der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, auf welcher eine Reihenhausanlage errichtet werden sollte. Im Punkt VI dieses Kaufvertrages war vereinbart, dass der Kaufpreis S 3,200.000 betragen sollte, wobei dieser in drei Teilbeträgen, der letzte bei Übergab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die L***** beabsichtigte, ein ihr gehöriges Areal samt darauf errichteten Hallen zu vermieten. Die beklagte Partei hatte von dieser Absicht erfahren und Interesse an der Anmietung des Objektes gezeigt. Über Auftrag der L***** als zukünftiger Vermieterin errichtete der Kläger, ein öffentlicher Notar, einen Mietvertragsentwurf. Am 29. 9. 1994 richtete der Kläger an die beklagte Partei ein Schreiben, in dem er sich als "Machthaber" des Geschäftsführers de... mehr lesen...
Begründung: Franz S***** war Eigentümer der Liegenschaft EZ 233 KG L***** Grundstück 548/9 mit einer Fläche von ca. 1088 m2. Auf diesem Grundstück befindet sich das Haus G*****straße 282 sowie eine an dieses Haus angebaute Tankstellenanlage. Der Erstkläger war Mieter des Hauses, das er sowohl für gewerbliche als auch für private Zwecke nutzte. Die Tankstelle war an die ***** B*****-AG in Bestand gegeben. Die Liegenschaft war mit Pfandrechten zugunsten der ***** Sparkasse D***** (H... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Franz S*** und Olga S***, deren Ehe 1980 geschieden wurde, waren je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 92 KG Perwang (im folgenden: Liegenschaft). Das Bezirksgericht Mattighofen bewilligte am 3.Februar 1986 die von Olga S*** beantragte Exekution durch gerichtliche Versteigerung der Liegenschaft gemäß § 352 EO. Nach den Versteigerungsbedingungen hat der Ersteher innerhalb von 14 Tagen nach Erteilung des Zuschlags das Meistbot zu erlegen, die Liegenschaft... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag vom 19.November 1980 verkaufte Johann G*** seine Liegenschaft EZ 206 KG Jedlesee mit den Grundstücken 692 Baufläche Haus Nr. 123 und 693 Garten an Georg H*** um S 2,2 Mill. Der Punkt III des vom Beklagten verfaßten Kaufvertrages hat folgenden Wortlaut: "1.) Die Käuferseite übernimmt die grundbücherlich sichergestellten Forderungen der B*** FÜR A*** UND W*** Aktiengesellschaft mit dem zum 30.November 1980 aushaftenden Gesamtbetrag in der Höhe vo... mehr lesen...
Begründung: Mit Bestandvertrag vom 31. Oktober 1973 vermietete der Erstkläger den überwiegenden, näher bezeichneten Teil der in seinem Alleineigentum stehenden Liegenschaft EZ 249 KG Neudorf an Josef Z***. Das Bestandrecht wurde - ebenso wie ein Vorkaufsrecht des Bestandnehmers - im Grundbuch eingetragen. Schon in diesem Bestandvertrag ist dem Bestandnehmer für den Fall, daß er durch Ausübung seines Betriebes (Spezialwerkstätte für Kraftfahrzeuge) auf dem Bestandobjekt einen monat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dr. Ferdinand P*** und seine Schwester Luise P*** waren schon seit längerem daran interessiert, die Liegenschaft des Alfred H*** EZ 341 KG Zell am See "Steiningwiese" zu erwerben. H*** wollte jedoch nur dann verkaufen, wenn er eine Ersatzlandwirtschaft bekäme, die er aus dem Verkaufserlös der Steiningwiese finanzieren könne. Im September 1981 kamen Alfred H*** und seine Ehefrau Katharina mit den Klägern überein, deren Liegenschaft EZ 168 KG Pirzbichl und Teile... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Josef und Ingeborg P*** waren je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 1045 KG Velden am Wörthersee mit dem darauf errichteten Wohnhaus in Göriach Nr. 64. Auf dieser Liegenschaft waren am 22. Oktober 1979 folgende Pfandrechte einverleibt: 1) Unter C-OZ 1 auf Grund der Pfandbestellungsurkunde vom 29. September 1966 ein Pfandrecht für die Darlehensforderung von 367.500 S sA und eine Nebengebührensicherstellung von 55.000 S zugunsten der Girozentrale und Bank... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Elsa R***, die Tante der Klägerin, verstarb am 8.9.1984. In ihrem am 23.6.1982 beim Beklagten errichteten Testament hatte sie Willi (Wilhelm) R*** zum Universalerben eingesetzt und der Klägerin den gesamten Inhalt ihrer Wohnung und ihren Hausanteil in Triest vermacht. Aufgrund dieses Testamentes wurde der Nachlaß dem Wilhelm R***, der eine unbedingte Erbserklärung abgegeben hatte, eingeantwortet. Zum Nachlaß gehörte unter anderem folgender Inhalt eines Safes b... mehr lesen...
Begründung: Mit Gesellschaftsvertrag vom 8. März 1966 schlossen sich Walter W*****, ein Onkel des Klägers, und der Installateurmeister Gotthard L***** zu einer offenen Handelsgesellschaft unter der Firma Walter W***** OHG zusammen. Nach diesem Gesellschaftsvertrag brachte L***** seine Gewerbeberechtigung ein und sollte er gegenüber der Gewerbebehörde der verantwortliche Geschäftsführer sein. Intern sollte jedoch die volle Tätigkeit des Unternehmens durch Walter W***** abgewickelt w... mehr lesen...
Norm: NO §175NTG §12
Rechtssatz: Es kommt nicht darauf an, daß ein Abschluß des Geschäftes zustande kommt. Auch wenn die vom Notar zu errichtende Urkunde mangels Willensübereinstimmung und damit mangels Abschlusses des Vertrages nicht unterfertigt wird, ändert dies nichts an der Tatsache, daß die hiebei aufgewendete Mühewaltung des Notars zu entlohnen und die am Geschäft beteiligten Personen - das sind alle an der vom Notar verrichteten Tätigke... mehr lesen...
Norm: ABGB §1299 DNO §5NO §175
Rechtssatz: Der Notar hat, auch wenn er nur von einer Partei zur Errichtung der Vertragsurkunde beauftragt worden ist, diese nicht gegen die andere Partei zu vertreten, sondern als Verfasser der gemeinsamen Urkunde beide Parteien gleichermaßen über die rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der einzelnen Vereinbarungen zu belehren. Er ist verpflichtet, beide Parteien mit gleicher Sorgfalt zu behandeln, und ... mehr lesen...
Norm: NO §5NO §175
Rechtssatz: Der Notar ist - (anders als der Rechtsanwalt) - auch bei Verfassung einer Privaturkunde denselben Grundsätzen verpflichtet wie bei Errichtung von öffentlichen Urkunden. Außer Redlichkeit, Fleiß und das Verbot der Mitwirkung an verbotenen, verdächtigen oder zum Schein vorgegebenen Geschäften (§ 5 Abs 3 NO) hat er auch die Beratungspflicht und Belehrungspflicht sowie die Verpflichtung, die Wahrung des Gesetzes über ... mehr lesen...
Norm: NO §175
Rechtssatz: Zum stillschweigenden Verzicht eines Notars auf den ihm gemäß § 175 NO zustehenden Gebührenanspruch. Entscheidungstexte 5 Ob 53/73 Entscheidungstext OGH 30.05.1973 5 Ob 53/73 Veröff: NZ 1974,152 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0071114 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: NO §175
Rechtssatz: Übernimmt der Käufer die Kosten der Vertragserrichtung und der Verkäufer die Kosten der Lastenfreistellung, so kann der Notar, der den Vertrag errichtet und die Lastenfreistellung durchführt, die letzteren Kosten nicht vom Käufer verlangen. Entscheidungstexte 5 Ob 148/65 Entscheidungstext OGH 12.07.1965 5 Ob 148/65 ... mehr lesen...