Begründung: Rechtsanwalt Dr. Janko T***** erbrachte ab Dezember 1998 anwaltliche Leistungen in Zusammenhang mit der Errichtung eines Einkaufszentrums in Zagreb. Strittig ist, ob die Beklagte oder eine andere Gesellschaft aus dem B*****-Konzern seine Auftraggeberin war. Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin einer Kommanditgesellschaft, deren persönlich haftender Gesellschafter T***** war. T***** hatte schon vor 1998 immer wieder Gesellschaften aus dem Konzern bei der Abwicklung von B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Erich O***** war in der Zeit von 1994 bis März 2000 für die Beklagte, die eine Immobilienvermittlung betreibt, als freier Mitarbeiter tätig. Daneben betrieb er auf eigene Rechnung eine "Agentur". O***** war zu keinem Zeitpunkt beauftragt, ermächtigt oder gar bevollmächtigt (unstrittig), namens der Beklagten Professionisten mit Ausstattungs-, Renovierungs- oder sonstigen Arbeiten zu betrauen; er erteilte jedoch fallweise derartige Aufträge im Namen seiner eigenen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die im Wesentlichen in der Revision ausschließlich relevierte Frage nach der Wirksamkeit der nur von einem der beiden kollektivrechtlich zeichnungsbefugten Geschäftsführer unterfertigten Kündigung des Klägers zutreffend verneint, weshalb es ausreicht auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Hervorzuheben ist im Zusammenhang auch, dass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine landwirtschaftliche Verarbeitungsgesellschaft, die im Eintragungsbuch des Allgemeinen Registers für landwirtschaftliche Verarbeitungsgesellschaften in Spanien eingetragen ist. Sie ist nach spanischem Recht rechts- und prozessfähig. Die Erstbeklagte, deren einzige persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, gründete als Tochtergesellschaft eine Gesellschaft mbH, an deren Stammkapital sie allein beteiligt ist und deren Unter... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch wenn Gesamtvertretung durch Gesamtgeschäftsführer oder Gesamtprokuristen bedeutet, dass rechtsgeschäftliche Erklärungen der Gesellschaft grundsätzlich erst wirksam werden, wenn sich sämtliche kollektiv zeichnungsberechtigte bzw handlungsberechtigte Personen an ihnen beteiligen (1 Ob 172/98w ua), so kann fallweise eine nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilende Anscheinsvollmacht vorliegen. Dafür ist ein bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Gesellschaft mbH mit Sitz in Wien wurde am 26. März 1994 ins Firmenbuch eingetragen. Ihre Gesellschafter sind die D***** (ein georgisch-österreichisches Gemeinschaftsunternehmen [Joint-Venture] in Tbilissi [Tiflis], registriert beim Ministerium für Wirtschaft und Finanzen der Republik Georgien unter der Reg.Nr. 52 - im folgenden nur Hauptgesellschafterin) mit einer Stammeinlage von 495.000 S und ein Wiener Rechtsanwalt mit einer Stammeinlage von 5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 12. 4. 1995 schlossen Dieter A***** und der Beklagte einen Gesellschaftsvertrag, demzufolge A***** zu 95 % und der Beklagte zu 5 % Gesellschafter sein sollten. Die Gesellschaft erhielt den Namen "AC-DC Ges.n.b.R." und hatte ihren Sitz ursprünglich in Hollabrunn. Im Vertrag wurde vereinbart, daß die "Geschäftsführung" Dieter A***** obliegen sollte, der sämtliche Entscheidungen ohne Einschränkung allein fällen sollte. Der Beklagte sollte stiller Gesellschaf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ohne entsprechende Anhaltspunkte kann daraus, daß der Angestellte über die Geschäftsstampiglie verfügt, noch nicht geschlossen werden, daß dieser berechtigt ist, in rechtsverbindlicher Weise rechtsgeschäftliche Erklärungen jeder Art für den Geschäftsherrn abzugeben (SZ 48/20; HS 10.191; WBl 1990, 247). Wie das Berufungsgericht zutreffend dargelegt hat, mußten die ungewöhnlichen Umstände, unter denen die Geschäftskontakt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten seit 21.Oktober 1985 gegen ein Monatsentgelt von S 7.500 brutto als Sekretärin beschäftigt. Mit der Behauptung, sie sei am 11.Februar 1986 wegen Vorenthaltens von Entgeltansprüchen berechtigt vorzeitig ausgetreten, begehrt sie ihr restliches Gehalt von Jänner bis März 1986, die aliquoten Sonderzahlungen für 1985 und 1986 sowie eine Urlaubsabfindung in Höhe von insgesamt S 34.375 brutto sA. Die Beklagte beantragte, die Klage a... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 IABGB §1029 B3ABGB §1157AktG §71 Abs2GmbHG §18
Rechtssatz: Die Arbeitnehmer haben schon auf Grund der den Arbeitgeber auch im Bereich des Arbeitsvertrages treffenden Aufklärungspflicht und Fürsorgepflicht Anspruch darauf, daß die Vertretungsverhältnisse nicht zu ihren Lasten verschleiert werden; handelt daher ein Kollektivgeschäftsführer nach faktischer Einstellung des zweiten kollektiv vertretungsbefugten Geschäftsführer insbes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die drei minderjährigen Klägerinnen sind zu je 1/3 Miteigentümer der Liegenschaft EZ 373 KG Thurnberg, die sie durch Kauf von ihren Eltern Gerhard und Maria Christine B***, die je zu einem Viertel Anteilseigentümer waren, und ihrer väterlichen Großmutter Therese B***, die Eigentümerin der zweiten Hälfte war, im August 1986 erworben haben. Die Einverleibung des Eigentumsrechtes wurde vom Bezirksgericht Hallein am 26.Jänner 1987 im Rang der Anmerkung der Rangord... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Handelsregister des Landesgerichtes Salzburg ist unter HRA 3311 die klagende Partei N. Arthur G*** Gesellschaft mbH & Co. KG eingetragen, deren persönlich haftender Gesellschafter die unter HRB 2189 eingetragene N. Arthur G*** Gesellschaft mbH ist. Auf Grund des Gesellschaftsvertrages vom 1. September 1975 war die Vertretungsbefugnis in der Gesellschaft mbH dahin geregelt, daß die Gesellschaft, wenn mehrere Geschäftsführer bestellt sind, durch je zwei G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 15.März 1946, zunächst als Kassier, später als Kassenvorstand und zuletzt als Kassendirektor bei der beklagten S***- UND D*** Ö*** A*** REG. G*** MBH angestellt. Diese wurde während des Rechtsstreites durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes mit der V*** V*** V*** L***-L*** REG. G*** MBH als übernehmender Gesellschaft verschmolzen (§ 1 Abs 1 Z 1 GenVG). Gemäß § 5 GenVG bewirkt die Eintragung der Verschmelzung durch Aufnahme in das Genos... mehr lesen...
Norm: AktG §71 Abs2GenG §17 Abs2
Rechtssatz: Sind zwei (von insgesamt mehreren) Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertretungsberechtigt, so kann es als ausreichend angesehen werden, wenn eines dieser beiden Vorstandsmitglieder das andere zur Vornahme eines bestimmten Geschäftes ermächtigt. Entscheidungstexte 4 Ob 164/85 Entscheidungstext OGH 10.12.1985 4 Ob 164/85 Veröff: SZ 58... mehr lesen...
Norm: AktG §71 Abs2GmbHG §15 Abs3GmbHG §18 Abs2GmbHG §18 Abs3
Rechtssatz: Eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Regelung der Vertretungsmacht der Geschäftsführer und der Vertretung der Gesellschaft ist im Gesellschaftsvertrag abschließend vorzunehmen und kann nicht auf ein Organ der Gesellschaft, etwa die Gesellschafterversammlung, übertragen werden (entgegen RGZ 164, RGZ 177, mit der das Reichsgericht von der bisherigen Rechtsprechung... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 IABGB §1029 B3AktG §71 Abs2GmbHG §18 Abs2
Rechtssatz: Der äußere Tatbestand muss im Fall einer kollektiven Vertretung, ob es sich nun um ein positives Tun oder um Unterlassungen handelt, durch die kollektiv Vertretungsbefugten gesetzt werden. Entscheidungstexte 8 Ob 139/64 Entscheidungstext OGH 16.06.1964 8 Ob 139/64 Veröff: HS 4084/50 ... mehr lesen...