Norm
AktG §71 Abs2Rechtssatz
Sind zwei (von insgesamt mehreren) Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertretungsberechtigt, so kann es als ausreichend angesehen werden, wenn eines dieser beiden Vorstandsmitglieder das andere zur Vornahme eines bestimmten Geschäftes ermächtigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0049331Dokumentnummer
JJR_19851210_OGH0002_0040OB00164_8500000_001