RS OGH 1985/12/10 4Ob164/85

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.12.1985
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Norm

AktG §71 Abs2
GenG §17 Abs2

Rechtssatz

Sind zwei (von insgesamt mehreren) Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertretungsberechtigt, so kann es als ausreichend angesehen werden, wenn eines dieser beiden Vorstandsmitglieder das andere zur Vornahme eines bestimmten Geschäftes ermächtigt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0049331

Dokumentnummer

JJR_19851210_OGH0002_0040OB00164_8500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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