Begründung: Die Antragstellerin ist eine mit Genossenschaftsvertrag vom 22. Juli 1938 gegründete Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Ihre Generalversammlung vom 13. Juni 2008 beschloss eine Änderung der Satzung in deren § 1 dahin, dass die Firma der Gesellschaft in Hinkunft „W***** K***** eG" lauten solle. Beide Vorinstanzen wiesen den Antrag auf Eintragung der geänderten Firma ins Firmenbuch ab. Zwar lasse der Wortlaut des § 4 GenG für den Rechtsformzusatz „eingetragene Geno... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen wiesen den Antrag der K***** GsmbH, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, auf Eintragung ins Firmenbuch mit der
Begründung: ab, der Rechtsformzusatz „GsmbH“ widerspreche zwar nicht § 5 Abs 1 GmbHG, der eine taxative Aufzählung aller zulässigen Abkürzungen nicht enthalte; aus Sinn und Zweck eines öffentlichen Buches resultiere jedoch das Gebot, um allgemeine Verständlichkeit und um Vermeidung jeder unnötigen Irreführungsgefahr bemüht zu sein. Um ke... mehr lesen...
Begründung: Die nunmehr zu FN ***** im Firmenbuch des Landesgerichts Innsbruck eingetragene S***** & Cie. wurde im November 1899 unter der Einzelfirma Georg S***** zur Eintragung in das Handelsregister des k.k. Landesgerichts Innsbruck angemeldet. Im August 1910 wurde sie in eine OHG umgewandelt und der Firmenname auf S***** & Cie. geändert. Im November 1978 waren Georg S***** (der nunmehrige Drittrevisionsrekurswerber), Dr. Reinhard S*****, Helga Z*****, Otto S***** und I... mehr lesen...
Begründung: Die M*****-Baugesellschaft mbH ist seit Jahren im Firmenbuch eingetragen; Geschäftsführer ist Dipl.Arch. Gerhard M*****. Anfang des Jahres 2006 errichteten sie die M*****-Bau Liegenschafts GmbH & Co KEG; Komplementär ist die GmbH, Kommanditist der Geschäftsführer. Der Konzern umfasst außerdem die M*****-Baugesellschaft mbH & Co. Die GmbH und die GmbH & Co sind im Baugewerbe tätig, die GmbH & Co KEG befasst sich mit dem Erwerb, der Vermietung, der Verpach... mehr lesen...
Norm: AktG §4AktG §203AktG §205
Rechtssatz: Die aufgelöste Gesellschaft führt an sich die Firma unverändert fort und muss die Firma der Abwicklungsgesellschaft den Anforderungen des § 4 AktG entsprechen. Der Zweck der Aktiengesellschaft im Liquidationsstadium besteht in der Umsetzung des Gesellschaftsvermögens in Geld, Gläubigerbefriedigung und Verteilung der restlichen Vermögensmasse. Dass die Firmenänderung dem Abwicklungszweck dient oder die... mehr lesen...
Norm: AktG §4AktG §205HGB §18 Abs2
Rechtssatz: Dass die Auflösung einer Aktiengesellschaft nach der gesetzlichen Konzeption keine Änderung des in der Satzung bezeichneten Unternehmensgegenstandes bedeutet, erhellt daraus, dass die Abwicklungsgesellschaft ihre bisherige Firma beibehält, eine Änderung des Unternehmensgegenstandes, dem die Firma ja zu entnehmen ist, würde aber die Anpassung der nicht mehr entsprechenden Sachfirma an den nunmehrig... mehr lesen...
Begründung: Mit Einbringungsvertrag vom 26. 2. 2000 brachte die im Firmenbuch des Landesgerichtes St. Pölten unter FN 80129m eingetragene Sparkasse Niederösterreich (eine Vereinssparkasse) mit dem Sitz in St. Pölten, ihr bankgeschäftliches Unternehmen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 92 Abs 4 BWG in die neu gegründete Sparkasse Niederösterreich AG ein und übernahm das Grundkapital von 10,000.000 Euro als Gründerin. Mit Einbringungsvertrag vom 26. 2. 2000 brachte die im ... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Erstgerichtes ist die Kanzlei F***** & S***** OEG mit dem Sitz in I***** eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafter waren Christian F***** und Katja S*****. Beide Gesellschafter teilten am 20. 5. 1999 dem Firmenbuchgericht mit, dass Katja S***** ihre Stellung in die eines Kommanditisten mit einer Hafteinlage von 10.000 S geändert habe. Ihr zunächst gestellter Antrag auf Änderung des Firmenwortlautes in Kanzlei F***** & S***** Kommanditpar... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Linz sind zu FN 89471a die A***** M*****bau Aktiengesellschaft, zu FN 177835y die A. M***** GmbH und zu FN 89472b die A***** F***** Aktiengesellschaft, jeweils mit dem Sitz in H*****, politische Gemeinde A*****, eingetragen. Über das Vermögen der A***** M*****bau Aktiengesellschaft wurde mit Beschluss des Landesgerichtes Linz vom 14. 12. 1998 S 675/98x-2 der Konkurs eröffnet und Dr. Rudolf Mitterlehner zum Masseverwalter bestellt. Di... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Erstgerichtes ist die V***** OEG mit dem Sitz in I***** eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafter waren Markus V***** und Werner V*****. Beide Gesellschafter teilten im Juli 1999 dem Firmenbuch mit, dass Markus V***** seine Stellung gegen die eines Kommanditisten mit einer Hafteinlage von 50.000 S geändert habe. Die Firma der Gesellschaft werde insoweit geändert, als der Rechtsformzusatz nunmehr KEG lauten solle. Das Erstgericht teilte den G... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Erstgerichtes war die Dkfm. Peter & Dr. Marcus Z***** Wirtschaftstreuhand OEG mit dem Sitz in Lienz eingetragen. Persönlich haftende Gesellschafter waren Dr. Marcus Z***** und sein Vater Dkfm. Peter Z*****. Beide Gesellschafter teilten im Februar 1999 dem Firmenbuch mit, mit Wirkung vom 20. Februar 1999 habe der Gesellschafter Dkfm. Peter Z***** seine Stellung als Komplementär in die eines Kommanditisten mit einer Vermögenseinlage von 100.000 S... mehr lesen...
Begründung: Die Energie Oberösterreich AG - vormals "Oberösterreichische Kraftwerke Aktiengesellschaft" - beantragte die Eintragung der in der Hauptversammlung am 16. 12. 1998 beschlossenen Änderung des Firmenwortlautes auf "Energie AG Oberösterreich". Das Erstgericht wies den Antrag ab, weil der Rechtsformzusatz nicht am Schluss der Firma stehe und der nunmehr gewählte Firmenwortlaut entgegen der eingeholten Stellungnahme der Wirtschaftskammer Oberösterreich insoweit zur Täus... mehr lesen...
Norm: AktG §4GmbHG §5 Abs1GenG §4HGB §18 Abs2UGB §18 Abs2
Rechtssatz: Der Zweck der Regelung, dass die Firma einer AG die Rechtsform zu enthalten hat, liegt darin, dass der Geschäftsverkehr eindeutig über die Haftungsverhältnisse der Gesellschaft informiert wird. Dieser Zweck wäre etwa dann nicht erreicht, würde der Rechtsformzusatz den sachlichen und den persönlichen Bestandteil einer Firma trennen. Trennt der Rechtsformzusatz bloß den sachlic... mehr lesen...
Norm: AktG §4HGB §18 Abs2
Rechtssatz: Der Rechtsformzusatz muß bei der AG nicht am Ende des Firmenwortlautes stehen. Es ist bei der AG ohne Belang, an welcher Stelle der Rechtsformzusatz in den Firmenwortlaut aufgenommen wird, solange die Firma dadurch nicht unklar oder täuschend wird. Dies ist dann nicht der Fall, wenn dem Rechtsformzusatz nur eine geographische Bezeichnung nachfolgt (hier: Energie AG Oberösterreich). Entsc... mehr lesen...
Begründung: In das vom Erstgericht geführte Handelsregister wurde 1955 die von zwei Brüdern gebildete offene Handelsgesellschaft mit einer aus drei Wörtern bestehenden Firma eingetragen; das erste Firmenwort ist eine Sachbezeichnung, das dritte der Familienname und das zweite die Verwandtschaftsbezeichnung "Brüder". Im Jahre 1969 wurde die Gesellschaft durch den Eintritt einer Gesellschaft m.b.H. und durch Änderung der Stellung der beiden bisherigen persönlich haftenden Gesellscha... mehr lesen...
Begründung: Im Handelsregister des Handelsgerichtes Wien war seit dem Jahre 1950 Friedrich H*** unter der Firma "H***" Friedrich H***, Fabrik für Radio und elektroakustische Apparate eingetragen. Die Firma wurde im Jahre 1959 in "H***-W***" Friedrich H***, Fabrik für Radio und elektroakustische Apparate geändert. Durch Aufnahme des Michael H*** in das Unternehmen als Kommanditist kam es im Jahre 1967 zur Gründung einer Kommanditgesellschaft, welche die Firma "H***-W***" Friedrich... mehr lesen...
Der Beklagte Peter W war bis August 1978 Komplementär der Firma "Beleuchtungsgesellschaft Peter W & Co". An seine Stelle trat im August 1978 die Firma "Licht-Decke-Form Gesellschaft m. b. H.", deren Geschäftsführer der Beklagte ist. Die Firma der Gesellschaft blieb jedoch unverändert. Die Geschäftsverbindung zwischen den Streitteilen begann im Jahre 1979. Der Beklagte bestellte im Namen und für Rechnung der Firma "Beleuchtungsgesellschaft Peter W & Co." beim Kläger telefonisch... mehr lesen...
Norm: AktG §4GmbHG §5HGB §22HGB §24UGB §19 Abs2
Rechtssatz: Bei der abgeleiteten Firma einer GmbH & Co im engeren Sinn (GmbH ist der einzige Koplementär) ist eine Einschränkung des Prinzips der Firmenkontinuität (§§ 22 und 24 HGB) durch die analoge Anwendung des § 5 Abs 2 GmbHG geboten. Es muss bei Firmenfortführung zum Ausdruck gebracht werden, dass als einziger Komplementär eine GmbH vorhanden ist (unter ausdrücklicher Ablehnung der älter... mehr lesen...
Die Klägerin ist eine seit dem 1. Juli 1964 im Handelsregister beim Erstgericht eingetragene Kommanditgesellschaft, deren einziger Komplementär seit dem 6. März 1973 die Firma H S, Internationale Tiefkühl- und Gütertransport Gesellschaft m. b. H. ist; Geschäftsführer dieser Komplementär-Gesellschaft ist seit 4. Juni 1973 H L, der am 2. April 1974 die unter der Firma der klagenden Kommanditgesellschaft dem Rechtsanwalt Dr. L H in Innsbruck erteilte Prozeßvollmacht mit seinem Namen und ... mehr lesen...
Norm: AktG §4AußStrG §16 BIII2eGmbHG §5HGB §22HGB §24HGB §161
Rechtssatz: Ob eine Gesellschaft & Co KG ieS (bei der einziger persönlich haftender Gesellschafter eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist) den Firmennamen des Einzelkaufmanns (dessen Unternehmen sie erwirbt oder in das sie eintritt, während er Komplementär wird) ohne Beisatz weiterführen darf - so OGH 6 Ob 106/74, gegenteilig jedoch nun BGH in NJW 1974,1191 f - ist im Ges... mehr lesen...
Im Handelsregister des Handelsgerichtes Wien ist unter HRA 16.245 die Firma H-Chemie Erzeugung und Vertrieb chem. techn. Produkte Alfons K mit dem Sitz in Wien VII, L-gasse 53, und mit dem Alleininhaber Manfred S eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Erzeugung und der Vertrieb chemisch-technischer Produkte und die Auftragung von Straßenmarkierungsladen und reflektierenden Glasperlen auf Straßenoberflächen mit selbstfahrenden Spezialstraßenmarkierungsmaschinen, sowie die Erz... mehr lesen...
Norm: AktG §4GmbHG §5HGB §22
Rechtssatz: Erwirbt eine GmbH § Co KG ein Einzelunternehmen, so widerspricht die unveränderte Fortführung der Einzelfirma nicht dem Gebot der Firmenwahrheit. Entscheidungstexte 6 Ob 106/74 Entscheidungstext OGH 31.07.1974 6 Ob 106/74 Veröff: SZ 47/90 = EvBl 1975/48 S 98 = JBl 1975,151 = RZ 1975/7 S 24 = NZ 1975,42 = NZ 1975,190 ... mehr lesen...
Norm: AktG §4GmbHG §5HGB §19HGB §22
Rechtssatz: Auf die Firma der GmbH § Co KG sind die §§ 5 Abs 1 Satz 3, Abs 2 GmbHG und 4 AktG nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 6 Ob 106/74 Entscheidungstext OGH 31.07.1974 6 Ob 106/74 Veröff: SZ 47/90 = EvBl 1975/48 S 98 = JBl 1975,151 = RZ 1975/7 S 24 = NZ 1975,42 = NZ 1975,190 6 Ob 173/75 ... mehr lesen...
Norm: AktG §4
Rechtssatz: (Zum AHGB) Zur Anwendung des Art 18 Abs 2 AHGB. Entscheidungstexte 3 Ob 29/25 Entscheidungstext OGH 20.01.1925 3 Ob 29/25 Veröff: SZ 7/20 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0049445 Dokumentnummer JJR_19250120_OGH0002_0030OB00029_2500000_001 mehr lesen...