Begründung: In den vom Erstgericht geführten Firmenbuch ist zu FN ***** die P*****Gesellschaft m.b.H. (übernehmende Gesellschaft) eingetragen. Ihre Alleingesellschafterin ist die W***** GmbH (FN *****) mit einer voll einbezahlten Stammeinlage von 500.000 ATS (36.336,42 EUR). Alleinige Gesellschafterin der W***** GmbH ist die W***** Holding GmbH. Sie hat ihre Stammeinlage (3 Mio EUR) zur Gänze geleistet. Das Stammkapital der W***** Holding GmbH beträgt 30 Mio ATS (2.180.185 EUR). Zu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Zeitler und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. Gerhard G*****, Pensionist, *****, vertreten durch Christandl Rechtsanwalt GmbH in Gr... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien ist zu FN ***** die Erich Ö***** GmbH mit Sitz in Wien eingetragen. Ihr zur Hälfte geleistetes Stammkapital beträgt 35.000 EUR. Gesellschafter sind Erich Ö***** mit einer übernommenen Stammeinlage von 31.500 EUR und Vera Ö***** mit einer solchen von 3.500 EUR. Alleiniger selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer ist Erich Ö*****. Mit dem am 28. 12. 2007 beim Erstgericht eingelangten Firmenbuchgesuch beantragten die beiden Ge... mehr lesen...
Begründung: Die beiden klagenden Gesellschaften (eine aus zwei Gesellschaften mbH bestehende ARGE) begehrten mit ihrer Klage vom 28. Oktober 1999 den restlichen Werklohn für Baumeisterarbeiten am Bauprojekt „Millenium-Tower" in Wien. Sie beantragten am 21. Jänner 2000 die Berichtigung der Parteibezeichnung der zweitklagenden GmbH auf eine GmbH & Co wegen einer in der Generalversammlung vom 19. August 1999 beschlossenen Abspaltung des Betriebs auf eine GmbH, die in der Folge im W... mehr lesen...
Begründung: Am 3. Oktober 2005 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei die Forderungsexekution gemäß § 294a EO zur Hereinbringung von 89.775,98 EUR sA. Die Exekutionsbewilligung (ON 2) wurde an der im Exekutionsantrag angeführten Adresse in T***** vom Sohn des Verpflichteten am 6. Oktober 2005 übernommen. Nach einer Meldebestätigung der Landeshauptstadt Linz ist der Verpflichtete bereits seit 10. September 2004 unter der Adresse L*****, als Hauptwohnsitz gemeldet. Am 12.... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war ab 1958 bei der Ö***** L***** AG (im Folgenden „LB") beschäftigt. Sein Dienstverhältnis zur Beklagten endete am 30. 6. 2002 wegen Pensionierung. Die Mitarbeiter der LB unterlagen bis zur Verschmelzung mit der Z***** (im Folgenden Z) im Jahr 1991 den Bestimmungen des Bankenkollektivvertrags, hinsichtlich der Pensionsanwartschaften den Bestimmungen des Kollektivvertrags „Pensionsreform 1961" (KV PR 61). Der KV PR 61 sah die Gewährung einer Gesamtpension durc... mehr lesen...
Begründung: Im beim Landesgericht Linz geführten Firmenbuch ist zu FN ***** die S***** GmbH mit dem Sitz in der politischen Gemeinde W***** und der Geschäftsanschrift *****, eingetragen. Einziger Gesellschafter und selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer ist Johann S*****. Seine Stammeinlage von EUR 35.000,-- ist zur Hälfte geleistet. In der Generalversammlung vom 21. 9. 2006 beschloss der Alleingesellschafter die Errichtung einer Kommanditgesellschaft mit der Firma S***** ... mehr lesen...
Begründung: Im beim Landesgericht Linz geführten Firmenbuch ist zu FN ***** die S***** GmbH mit dem Sitz in der politischen Gemeinde W***** und der Geschäftsanschrift *****, eingetragen. Einziger Gesellschafter und selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer ist Johann S*****. Seine Stammeinlage von EUR 35.000,-- ist zur Hälfte geleistet. In der Generalversammlung vom 21. 9. 2006 beschloss der Alleingesellschafter die Errichtung einer Kommanditgesellschaft mit der Firma S****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 19. 11. 1939 geborene Kläger war ab 1. 6. 1974 bei der Ö***** L***** AG (im Folgenden LB) beschäftigt. Die Mitarbeiter der LB unterlagen bis zur Verschmelzung mit der Z***** (im Folgenden Z) im Jahr 1991 den Bestimmungen des Bankenkollektivvertrags, hinsichtlich der Pensionsanwartschaften den Bestimmungen des Kollektivvertrags „Pensionsreform 1961" (KV PR 61). Der KV PR 61 sah die Gewährung einer Gesamtpension durch den Arbeitgeber vor, auf welche die Le... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 Ae1ZPO §6AktG §219 Z1
Rechtssatz: Die Behebung des Mangels der Parteifähigkeit einer durch Verschmelzung erloschenen Gesellschaft, deren Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende Gesellschaft übertragen wurde, durch Einleitung eines Verbesserungsverfahrens im Sinn des § 6 ZPO ist zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 122/06x Entscheidungstext OGH 27.06... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrem Exekutionsantrag vom 23. Dezember 2005 beantragte die A***** AG aufgrund des Versäumungsurteils des Landesgerichts Klagenfurt vom 29. August 2005, AZ 21 Cg 102/05t, zur Hereinbringung von 202.303,02 EUR sA die Fahrnisexekution, die Forderungsexekution nach § 294a EO und die Exekution durch Zwangsversteigerung der den Verpflichteten je zur Hälfte gehörigen aus dem
Spruch: ersichtlichen Liegenschaft. Mit ihrem Exekutionsantrag vom 23. Dezember 2005 beantragte die... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 Ae1ZPO §6AktG §219 Z1
Rechtssatz: Die Behebung des Mangels der Parteifähigkeit einer durch Verschmelzung erloschenen Gesellschaft, deren Vermögen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende Gesellschaft übertragen wurde, durch Einleitung eines Verbesserungsverfahrens im Sinn des § 6 ZPO ist zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 122/06x Entscheidungstext OGH 27.06... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) waren gemäß § 1 Abs 1 BundesbahnG BGBl 825/1992 seit 1. 1. 1993 eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, auf die - soweit das Bundesbahngesetz keine abweichenden Regelungen enthielt - die Bestimmungen des Gesetzes über Gesellschaften mit beschränkter Haftung sinngemäß anzuwenden waren. Im Jahr 2005 wurden die ÖBB gemäß § 29 BundesbahnG idFd BundesbahnstrukturG BGBl I Nr. 138/2003 in die ÖBB-Infrastruktur Bau AG... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei führte zur Durchsetzung eines mit einer (nicht rechtskräftigen) einstweiligen Verfügung gegen die vier verpflichteten Parteien erlassenen Verbots gegen diese Exekution nach § 355 EO. Über die Erstverpflichtete wurden bis einschließlich ON 181 zahlreiche Geldstrafen bis zur Höhe von 15.000 EUR, über den Drittverpflichteten bis einschließlich ON 143 solche bis 10.000 EUR verhängt. Die betreibende Partei führte zur Durchsetzung eines mit einer (nicht... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S*****, vertreten durch Dr. Peter Rudeck und Dr. Gerhard Schlager, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei Z***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Grohs Ho... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis August 2001 gemeinsam mit Walter E***** Gesellschafter und Geschäftsführer der Beklagten. Mit 9. 8. 2001 hat der Kläger seinen Geschäftsanteil an Walter E***** abgetreten und seine Geschäftsführertätigkeit zurückgelegt. Im Zusammenhang damit schloss der Kläger mit Walter E***** und der Beklagten folgende Vereinbarung: „... A) Der Gesellschafter Ing. Gustav K***** tritt seinen einer voll einbezahlten Stammeinlage von 17.850 EUR entsprechenden G... mehr lesen...
Norm: AktG §219GmbHG §96VersVG §59VersVG §60VersVG §68 Abs2
Rechtssatz: Eine Doppelversicherung, die ex lege infolge des Überganges der Versicherungssache im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (hier: Verschmelzung) entsteht, kann ungeachtet der Art der Versicherungen beseitigt werden, wobei der übergegangene und damit "jüngere" Vertrag der Korrektur nach § 60 VersVG unterliegt. Auf die Kenntnis des Erwerbers (im Sinne des § 60 Abs 1 VersVG; Überneh... mehr lesen...
Begründung: Die ***** Bau GmbH (im folgenden kurz: Firma W***** - FN ***** des Firmenbuchs) schloss als Versicherungsnehmerin mit der Versicherungsanstalt ***** (im folgenden kurz: B***** Versicherung) als Rechtsvorgängerin der nunmehr klagenden Partei, deren Bezeichnung demgemäß mit Beschluss des Erstgerichtes vom 18. 1. 2000 gemäß § 235 Abs 5 ZPO richtiggestellt worden war (ON 7), zu Polizze-Nr 2133/000250-8 eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Vertragsdauer vom 1. ... mehr lesen...
Norm: AktG §219GmbHG §96VersVG §69
Rechtssatz: Bei Verschmelzung von Kapitalgesellschaften nach den §§ 219 ff AktG beziehungsweise §§ 96 ff GmbHG kommt es nicht zu einem Übergang des Versicherungsverhältnisses im Sinne des § 69 VersVG. § 69 VersVG hat nur Veräußerungsfälle im Wege der Einzelrechtsnachfolge zum Inhalt, während es sich bei der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften um einen Fall der Gesamtrechtsnachfolge handelt. ... mehr lesen...
Norm: AktG §219GmbHG §96VersVG §70 Abs2
Rechtssatz: Bei der Verschmelzung ist der Übernehmergesellschaft das Kündigungsrecht als Erwerber im Sinne des § 70 Abs 2 VersVG verschlossen. Entscheidungstexte 7 Ob 24/01g Entscheidungstext OGH 28.02.2001 7 Ob 24/01g Veröff: SZ 74/39 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: AktG §219
Rechtssatz: Die Altgläubiger der übernehmenden Gesellschaft dürfen bei einer Verschmelzung down-stream nicht dadurch benachteiligt werden, dass die übertragende Gesellschaft hohe Verbindlichkeiten aufweist, die wegen der Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende Gesellschaft übergehen und die übernommenen Vermögenswerte (Aktien an der übernehmenden Gesellschaft) deshalb keinen Ausgleich schaffen, weil sie von der aufnehmenden G... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch beim Landesgericht Leoben ist zu FN 83331x die H***** GesmbH mit dem Sitz in L***** (im Folgenden einbringende Gesellschaft) eingetragen. Ihr Stammkapital von 900.000 S ist zur Gänze bar eingezahlt, alleinige Gesellschafterin ist die zu FN 81503h protokollierte H***** GmbH (im Folgenden Muttergesellschaft), an deren Stammkapital von 3 Mio S unter anderem Christine S***** und Friedrich S***** mit Stammeinlagen von je 165.000 S beteiligt sind. Mit nota... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Eigentümer des Hauses ***** in *****. Am 17. 10./1. 12. 1972 wurde ein zwischen ihnen und der F***** H***** GmbH bestehender Hauptmietvertrag über Geschäftsräumlichkeiten in diesem Haus teilweise abgeändert. Ab 1. 1. 1975 wurde ein Hauptmietzins von S 6.000,-- monatlich vereinbart. Die Firma F***** H***** GmbH wurde im Jahr 1974 in die H***** F***** GmbH NFG KG umgewandelt. Über das Vermögen dieser Firma wurde am 8. 4. 1992 das Ausgleichsverf... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den entscheidungswesentlichen Sachverhalt wie folgt zusammengefasst: "Im Firmenbuch beim Landesgericht Klagenfurt ist zu FN 101758w die A***** Gesellschaft mbH mit Sitz in A***** (künftig Tochtergesellschaft genannt) eingetragen. Das Stammkapital von ATS 25,000.000 wurde zur Gänze von der N***** Gesellschaft mbH (künftig Muttergesellschaft genannt) übernommen und geleistet. In diese hatte die vormalige Alleingesellschafterin, die Österreichisc... mehr lesen...
Norm: AktG §52AktG §65AktG §178AktG §219AktG §224AktG §225aAktG §226GmbHG §54GmbHG §81GmbHG §82GmbHG §96UmwG §5 Abs5
Rechtssatz: 1. Wenn bei einer Konzernverschmelzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung von einer übertragenden 100 % Muttergesellschaft auf ihre übernehmende Tochtergesellschaft (Verschmelzung down stream) gemäß § 96 GmbHG, die ohne Erhöhung des Stammkapitals der Tochtergesellschaft durchgeführt werden soll, die Gesellsch... mehr lesen...
Norm: AktG §219AktG §224GmbHG §81GmbHG §82
Rechtssatz: Eine Anteilsübertragung an die Gesellschafter der Muttergesellschaft kommt nur dann in Frage, wenn der Tochtergesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge ein positiver Vermögenswert zukommt (vgl zu diesem Erfordernis die steuerrechtlich maßgebenden Bestimmungen des UmgrStG, das den Begriff "positiver Verkehrswert" als Voraussetzung für die angestrebten Steuererleichterungen in Umgründung... mehr lesen...
Norm: AktG §219GmbHG §54
Rechtssatz: Die Kapitalherabsetzung zur Rücklagenbildung für die Befriedigung oder Sicherstellung der Gläubiger ist dann als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Verschmelzung zu fordern, wenn nicht auf andere Weise die Sicherstellung der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft unter dem Gesichtspunkt der Kapitalerhaltung gewährleistet und dem Firmenbuchgericht nachgewiesen wird. Zu denken ist an eine aus einer Eröffnungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger beteiligte sich am 23. 6. 1986 durch Zeichnung von Hausanteilscheinen zu Treuhandregisternummer 14003789 mit einer Vertragssumme von S 150.000 an der Sparkasse Bregenz & Co Hausanteilschein OHG, Serie 14, nunmehr infolge Firmaänderung IMMAG I Immobilienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co Hausanteilschein OHG, Serie 14. Das Anbot zur Zeichnung von Hausanteilscheinen richtete der Kläger an die Sparkasse Bregenz I Treuhandgesellschaft mbH, wel... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen (RS 0108806), daß § 12a Abs 1 MRG einen Mieterwechsel durch einen Veräußerungsvorgang voraussetzt. Eine Unternehmensveräußerung im Sinn dieser Bestimmung liegt jedoch nur dann vor, wenn die Rechtsnachfolge des Erwerbers auf einem auf endgültige Eigentumsübertragung Der Oberste Gerichtshof hat bereits mehrfach ausgesprochen (RS 0108806), daß Paragraph 12 a, Absat... mehr lesen...
Begründung: Ing.Hans W***** war seit Jahrzehnten Mieter einer Wohnung. Am Mietobjekt wurde Wohnungseigentum zugunsten der C***** Gesellschaft mbH begründet. Diese Gesellschaft kündigte das Mietverhältnis am 2.9.1996 aus den Gründen des § 30 Abs 2 Z 4 und 6 MRG gerichtlich auf. Zum Kündigungszeitpunkt war die Gesellschaft noch im Grundbuch als Wohnungseigentümerin eingetragen, obwohl sie infolge Verschmelzung aufgrund eines Generalversammlungsbeschlusses vom 21.7.1994 mit der C*... mehr lesen...