Die Beschwerdeführerin war ursprünglich Dienstnehmerin ihres Ehegatten in dessen Betrieb als Inhaber einer Handelsagentur der Modebranche. Im Zuge der Ehescheidung wurden der Beschwerdeführerin von ihrem geschiedenen Ehegatten die Alleinvertretungsrechte betreffend die Produkte der Firma E übertragen. Als Gegenleistung verzichtete sie auf die Aufteilung von Vermögenswerten im Sinne des § 81 Ehegesetz. Bezüglich des näheren Sachverhaltes wird auf das Vorerkenntnis vom 5. August 1992, 9... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §133 Z5;EStG 1972 §6 Z1;EStG 1972 §6 Z2;EStG 1972 §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/02 88/13/0031 6 Stammrechtssatz Die Abschreibung eines Firmenwertes kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn der erworbene Firmenwert (derivativer Firmenwert) allmählich durch einen selbstgeschaffenen Firmenwert (originärer Firmenwert) e... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin war in den Jahren 1981 und 1982 Alleingesellschafterin u.a. der A.M. GmbH und der A.I. GmbH, deren Stammkapital jeweils S 3,500.000,-- betrug. Mit diesen Tochtergesellschaften hatte die Beschwerdeführerin Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen, denen die steuerliche Anerkennung im Sinne der Herbeiführung der Rechtsfolgen des § 8 Abs. 4 des Körperschaftsteuergesetzes 1966 versagt bleiben mußte, was zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens u... mehr lesen...
In einem von der Beschwerdeführerin aufgelegten Prospekt wurde zum Abschluß eines Gesellschaftsvertrages über die Errichtung einer atypischen stillen Gesellschaft eingeladen. Als Zeichnungsschluß wurde der 15. Dezember 1988 angegeben. Nach den Ausführungen im Prospekt würden von der Beschwerdeführerin typische stille Beteiligungen an anderen Unternehmen eingegangen. Die mit diesen Beteiligungen verbundenen Buchverluste und die daraus resultierenden steuerlichen Ergebnisminderungen wür... mehr lesen...
Das Stammkapital der Z. GmbH betrug im Jahre 1985 S 40,000.000,--. Mit mehreren Abtretungsverträgen erwarb die Beschwerdeführerin im August 1985 Stammanteile an der Z. GmbH im Nennbetrag von S 39,600.000,--, während Stammanteile im Nennbetrag von S 400.000,-- an die B.I. AG abgetreten wurden. Die Beschwerdeführerin wies den Wert der Beteiligung in ihrer Bilanz zum 31. Dezember 1985 mit S 67,350.106,16 (Kaufpreis S 65,156.137,16, Rechts- und Beratungskosten S 552.393,-- sowie "Kapi... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §133;EStG 1972 §6 Z2;KStG 1966 §8 Abs1; Beachte Besprechung in ÖStZ 1995/6 S 104-108;
Rechtssatz: Gewinnausschüttungen können den Wert der Beteiligung mindern (Hinweis E 10.12.1991, 89/14/0064). Erfolgen Ausschüttungen in einem die Gewinne übersteigenden Ausmaß, so gehen diese zu Lasten der Substanz der Gesellschaft, gle... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §133 Z2;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Nach dem sich aus § 133 Z 2 zweiter Satz AktG iVm § 5 EStG 1972 sowie unmittelbar aus § 6 Z 2 zweiter Satz EStG 1972 ergebenden Bilanzierungswahlrecht trifft den im Handelsregister eingetragenen Gewerbetreibenden für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, welche der Abnu... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §133 Z2;EStG 1972 §6 Z2;
Rechtssatz: Auch für die Bewertung von Beteiligungen sind die Umstände am Bilanzstichtag, allenfalls nach besserer Kenntnis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung maßgebend, weshalb alle Erwägungen außer Betracht zu bleiben haben, die erst mit Vorgängen des nachfolgenden Wirtschaftsjahres im Zusammenhang stehen. ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/02 Aktienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §133 Z2;EStG 1972 §6 Z2;HGB §335;
Rechtssatz: Bewertungsmaßstab einer stillen Beteiligung ist nicht der in den Büchern des Geschäftsherrn ausgewiesene Wert, sondern die Anschaffungskosten, allenfalls ein durch äußere Umstände erwiesener geringerer Teilwert. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt seit dem 1. Jänner 1985 eine Tabaktrafik, bei deren Erwerb ein Betrag von S 500.000,-- als Firmenwert aktiviert wurde. Streit besteht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ausschließlich darüber, ob dieser Firmenwert ein abnutzbares und daher abschreibbares Wirtschaftsgut darstellt (Auffassung des Beschwerdeführers) oder ob dies nicht der Fall ist (Auffassung der belangten Behörde). In der Beschwerde wird Rechtswidrigkeit des Inhaltes geltend gema... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §133 Z5;EStG 1972 §7;
Rechtssatz: Die Abschreibung eines Firmenwertes kommt jedenfalls dann in Betracht, wenn der erworbene Firmenwert (derivativer Firmenwert) allmählich durch einen selbstgeschaffenen Firmenwert (originärer Firmenwert) ersetzt wird. Ein selbstgeschaffener Firmenwert darf allerdings keinen wertmäßigen Niederschlag in de... mehr lesen...