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21/02 AktienrechtNorm
AktG 1965 §133;Beachte
Besprechung in ÖStZ 1995/6 S 104-108;Rechtssatz
Gewinnausschüttungen können den Wert der Beteiligung mindern (Hinweis E 10.12.1991, 89/14/0064). Erfolgen Ausschüttungen in einem die Gewinne übersteigenden Ausmaß, so gehen diese zu Lasten der Substanz der Gesellschaft, gleichermaßen wird aber dadurch der Substanzwert der Beteiligung berührt, was zu einer entsprechenden Teilwertabschreibung führen kann, es sei denn, daß diese rechnerische Wertminderung durch die Bedeutung der Beteiligung für den Betrieb ausgeglichen wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1990130031.X01Im RIS seit
14.01.2002