RS Vwgh 1992/4/29 90/13/0031

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Veröffentlicht am 29.04.1992
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Index

21/02 Aktienrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

AktG 1965 §133;
EStG 1972 §6 Z2;
KStG 1966 §8 Abs1;

Beachte

Besprechung in ÖStZ 1995/6 S 104-108;

Rechtssatz

Gewinnausschüttungen können den Wert der Beteiligung mindern (Hinweis E 10.12.1991, 89/14/0064). Erfolgen Ausschüttungen in einem die Gewinne übersteigenden Ausmaß, so gehen diese zu Lasten der Substanz der Gesellschaft, gleichermaßen wird aber dadurch der Substanzwert der Beteiligung berührt, was zu einer entsprechenden Teilwertabschreibung führen kann, es sei denn, daß diese rechnerische Wertminderung durch die Bedeutung der Beteiligung für den Betrieb ausgeglichen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130031.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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