RS Vwgh 1992/4/29 90/13/0292

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Veröffentlicht am 29.04.1992
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Index

21/01 Handelsrecht
21/02 Aktienrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

AktG 1965 §133 Z2;
EStG 1972 §6 Z2;
HGB §335;

Rechtssatz

Bewertungsmaßstab einer stillen Beteiligung ist nicht der in den Büchern des Geschäftsherrn ausgewiesene Wert, sondern die Anschaffungskosten, allenfalls ein durch äußere Umstände erwiesener geringerer Teilwert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130292.X04

Im RIS seit

07.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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