RS Vwgh 1992/4/29 90/13/0228

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Veröffentlicht am 29.04.1992
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Index

21/02 Aktienrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

AktG 1965 §133 Z2;
EStG 1972 §6 Z2;

Rechtssatz

Auch für die Bewertung von Beteiligungen sind die Umstände am Bilanzstichtag, allenfalls nach besserer Kenntnis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung maßgebend, weshalb alle Erwägungen außer Betracht zu bleiben haben, die erst mit Vorgängen des nachfolgenden Wirtschaftsjahres im Zusammenhang stehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130228.X08

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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