Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §813;ABGB §815;BAO §19 Abs1;KO; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 468;
Rechtssatz: Wird eine Gläubigerkonvokation nicht durchgeführt, so hat dies gem § 815 ABGB zur Folge, daß der Erbe die Gläubiger des Erblassers nach der gesetzlichen Ordnung, somit nach den Vorschr... mehr lesen...
Mit Bescheid der Lehrlingsstelle der Kammer der gewerblichen Wirtschaft für Steiermark vom 12. Jänner 1989 wurde die Eintragung des zwischen dem "Lehrberechtigten A und dem Lehrling X" abgeschlossenen Lehrvertrages im Lehrberuf "Tischler" für eine Lehrzeit vom 1. September 1988 bis 31. August 1991 gemäß § 20 Abs. 3 Berufsausbildungsgesetz verweigert und gleichzeitig ausgesprochen, daß die vom Lehrling bereits zurückgelegte Zeit vom 1. September 1988 bis zur Rechtskraft des Bescheides ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung50/04 Berufsausbildung
Norm: AVG §8;AVG §9;BAG 1969 §2 Abs1;BAG 1969 §2 Abs4;GewO 1973 §41 Abs1 Z4;KO §80;KO §81;KO §83;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Masseverwalter ist als gemäß § 41 Abs 1 Z 4 GewO 1973 Fortbetriebsberechtigter Gewerbetreibender im Sinne des § 2 Abs 4 BAG 1969 (Hinweis E 11.5.1977, 399/76 1 VwSlg... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GEG §1 Z5;GGG 1984 §30 Abs2 Z1;KO §81; Beachte Besprechung in:AnwBl 1991/1, S 34;
Rechtssatz: Die Frage, wann und auf welche Weise der Masseverwalter eine Kostenforderung zu befriedigen hat, kann nicht im Verfahren über einen Berichtigungsantrag gegen den Zahlungsauftrag entschieden werden (... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung53 Wirtschaftsförderung
Norm: InvestPrämG §10;InvestPrämG §11;InvestPrämG §2;InvestPrämG §8;InvestPrämG §9;KO §124;KO §46 Abs1 Z2;KO §47;KO §81;KO §83; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 249;
Rechtssatz: Zur Möglichkeit der Verletzung von Rechten des Masseverwalters durch einen Abgabenbescheid über die Festsetzung eines Rückforderungsanspruches gemäß § 10 InvestPrämG, in ... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung
Norm: KO §124;KO §46 Abs1 Z2;KO §47;KO §81;KO §83; Beachte Besprechung in:
ÖStZ 1989, 249;
Rechtssatz: Zur Zuständigkeit der Abgabenbehörde bei Festsetzung einer Abgabe auszusprechen, ob es sich um eine Masseforderung oder eine Konkursforderung handelt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1988:1988140105.X01 ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 impl;AVG §9 impl;BAO §77;BAO §78;BAO §80;BAO §9;KO §1;KO §6;KO §80;KO §81;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Mit Konkurseröffnung geht die Wahrnehmung aller abgabenrechtlichen Belange von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften auf den Masseverwalter über, sodaß ei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §10 impl;AVG §9 impl;BAO §77;BAO §78;BAO §80;BAO §9;KO §1;KO §6;KO §80;KO §81;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wurde über das eigene Vermögen eines Haftungspflichtigen das Konkursverfahren eröffnet, so richtet sich ein auf § 9 BAO und § 80 BAO gegründeter Haftungsanspruch geg... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 impl;KO §81;LAO Wr 1962 §54 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1987/12, 670;
Rechtssatz: Der Masseverwalter hat als gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners einen in der Konkursmasse verfangenen Betrieb während seiner Bestellung als Masseverwalter zwar nicht "selbst zu führen",... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1 impl;KO §81;LAO Wr 1962 §54 Abs1; Beachte Besprechung in:
AnwBl 1987/12, 670;
Rechtssatz: Der Masseverwalter handelt nicht schon deshalb fahrlässig, weil er dem Gemeinschuldner die Führung der Aufzeichnungen des fortgeführten Unternehmens überläßt. Er hat sich jedoch im Wege von St... mehr lesen...