RS Vwgh 1987/5/15 85/17/0104

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.1987
beobachten
merken

Index

L34009 Abgabenordnung Wien
23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1 impl;
KO §81;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 1987/12, 670;

Rechtssatz

Der Masseverwalter hat als gesetzlicher Vertreter des Gemeinschuldners einen in der Konkursmasse verfangenen Betrieb während seiner Bestellung als Masseverwalter zwar nicht "selbst zu führen", wohl aber durch entsprechende Überwachungsmaßnahmen dafür zu sorgen, daß gesetzlich auferlegten Verpflichtungen, die der Gemeinschuldner nach § 3 Abs 1 KO nicht mehr rechtswirksam durchführen kann, nachgekommen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1985170104.X05

Im RIS seit

15.05.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten