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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der Masseverwalter ist als gemäß § 41 Abs 1 Z 4 GewO 1973 Fortbetriebsberechtigter Gewerbetreibender im Sinne des § 2 Abs 4 BAG 1969 (Hinweis E 11.5.1977, 399/76 1 VwSlg 9318 A/1977) und daher Lehrberechtigter iSd § 2 Abs 1 BAG 1969, nicht etwa der Gemeinschuldner. Durch die Verweigerung der Eintragung des für die Zeit nach Konkursöffnung zwischen dem Lehrling und dem Gemeinschuldner abgeschlossenen Lehrvertrages können subjektiv öffentliche Rechte des (als Bf auftretenden) Masseverwalters nicht verletzt werden.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht und Eisenbahnrecht MasseverwalterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989040152.X01Im RIS seit
27.03.1990