RS Vwgh 1987/11/10 87/14/0141

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1987
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 impl;
AVG §9 impl;
BAO §77;
BAO §78;
BAO §80;
BAO §9;
KO §1;
KO §6;
KO §80;
KO §81;
VwGG §27;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Mit Konkurseröffnung geht die Wahrnehmung aller abgabenrechtlichen Belange von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften auf den Masseverwalter über, sodaß einem ehemaligen Geschäftsführer kein Beschwerderecht zukommt.

Schlagworte

MasseverwalterVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des Einschreiters

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1987140141.X03

Im RIS seit

10.11.1987

Zuletzt aktualisiert am

12.11.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten