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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §10 impl;Rechtssatz
Mit Konkurseröffnung geht die Wahrnehmung aller abgabenrechtlichen Belange von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften auf den Masseverwalter über, sodaß einem ehemaligen Geschäftsführer kein Beschwerderecht zukommt.
Schlagworte
MasseverwalterVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987140141.X03Im RIS seit
10.11.1987Zuletzt aktualisiert am
12.11.2009