Norm: KO §50KO §193 Abs2KO §194 Abs1
Rechtssatz: Ein allfälliger Verwertungserlös ist im Zweifel nicht in die Zahlungsplanquote einzurechnen. Abweichendes kann im Zahlungsplan vorgesehen werden. Entscheidungstexte 37 R 36/07d Entscheidungstext LG Eisenstadt 05.04.2007 37 R 36/07d Schlagworte Zahlungsplan; Schuldenregulierungsverfa... mehr lesen...
Norm: KO §50KO §193 Abs2KO §194 Abs1
Rechtssatz: Nach § 193 Abs 2 KO ist der Verwertungserlös des Vermögens - als solches ist das gesamte zur Konkursmasse gehörende Vermögen und daher auch das nicht konkursfreie Arbeitseinkommen, das sich aus der Differenz des Einkommens des Schuldners zum Existenzminimum während der Verfahrensdauer bis zur Zahlungsplantagsatzung ergibt, zu verstehen - unabhängig vom Zahlungsplan an die Gläubiger zu verteilen. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 VKO §46KO §50KO §110
Rechtssatz: Ein Eventualbegehren in der Form, daß eine Forderung, die im Konkurs aus einem bestimmten Rechtsgrund angemeldet wurde, für den Fall, daß sie als primär geltend gemachte Masseforderung nicht zum Zuge komme, als Konkursforderung geprüft werden soll, ist zulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 10/93 Entscheidungstext OGH 11.10.1995 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: IESG §8KO §25 Abs1KO §50
Rechtssatz: Bezahlte der Masseverwalter den Arbeitnehmer, die nach Konkurseröffnung ihren vorzeitigen Austritt gemäß § 25 KO erklärt hatten, die aus der Zeit bis zum vorzeitigen Austritt rückständigen Forderungen auf das laufende Arbeitsentgelt aus Mitteln der Konkursmasse, so sind diese Forderungen damit erloschen, auch wenn die Arbeitnehmer ihre Ansprüche gegen den Insolvenz - Ausfallgeld - Fonds hinsichtlich di... mehr lesen...
Norm: ArbVG §97 Abs1 Z4IESG §1KO §46KO §50
Rechtssatz: Durch einen Sozialplan neu geschaffene Arbeitnehmeransprüche genießen keine insolvenzrechtliche Sonderstellung, weder bei der Geltendmachung gegenüber dem Insolvenz - Ausfallgeld - Fonds noch bei der Geltendmachung im Insolvenzverfahren selbst. Entscheidungstexte 9 ObS 6/90 Entscheidungstext OGH 27.06.1990 9 ObS 6/90 Veröff: EvBl... mehr lesen...
Norm: ABGB §814ABGB §815KO §48 Abs2KO §50
Rechtssatz: Was nach Befriedigung der Absonderungsgläubiger von den Meistboten versteigerter Sondermassen übrig bleibt, ist nicht dem Gemeinschuldner persönlich, sondern der gemeinschaftlichen Konkursmasse zuzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 31/87 Entscheidungstext OGH 18.03.1987 3 Ob 31/87 ... mehr lesen...
Norm: KO §46KO §47KO §50ZPO §405 DIIIa6
Rechtssatz: Masseforderungen und Konkursforderungen sind rechtlich verschieden zu beurteilen; die Massegläubiger sind Gläubiger eigener Art, nicht besonders bevorrechtigte Konkursgläubiger. Die Massegläubiger werden vorab aus der Konkursmasse befriedigt; die Konkursgläubiger kommen nur zum Zuge, wenn nach der vollen Befriedigung aller Masseforderungen etwas erübrigt. Wenn der Zuspruch einer Forderung als ... mehr lesen...
Norm: EO §293 Abs3KO §50
Rechtssatz: Daß gemäß § 50 KO die Befriedigung der Konkursforderung erster Klasse erst nach Befriedigung der Masserforderungen erfolgt, wodurch die Befriedigung aller Konkursforderungen erster Klasse unter Umständen gekürzt wird, erlaubt nicht den Schluß darauf, daß eine Masseforderung gegen eine Konkursforderung erster Klasse ohne die im § 293 Abs 3 EO festgesetzte Beschränkung aufgerechnet werden könne. ... mehr lesen...