Norm
EO §293 Abs3Rechtssatz
Daß gemäß § 50 KO die Befriedigung der Konkursforderung erster Klasse erst nach Befriedigung der Masserforderungen erfolgt, wodurch die Befriedigung aller Konkursforderungen erster Klasse unter Umständen gekürzt wird, erlaubt nicht den Schluß darauf, daß eine Masseforderung gegen eine Konkursforderung erster Klasse ohne die im § 293 Abs 3 EO festgesetzte Beschränkung aufgerechnet werden könne.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0003943Dokumentnummer
JJR_19570123_OGH0002_0020OB00669_5600000_001