Norm: AnfO §20GBG §60GBG §61 B1GBG §65KO §43
Rechtssatz: Die Löschung der Anmerkung der Hypothekarklage kann auch vom Prozessgericht bewilligt werden. Entscheidungstexte 2 Ob 170/00i Entscheidungstext OGH 29.06.2000 2 Ob 170/00i Veröff: SZ 73/108 5 Ob 161/01i Entscheidungstext OGH 10.07.2001 5 Ob 161/01i ... mehr lesen...
Norm: ZPO §45KO §27KO §43
Rechtssatz: Zur Vermeidung der Kostenfolgen des § 45 ZPO ist es geboten, vor einer Klagsführung den Anfechtungsgegner zur Leistung und zum Gegenstandlosmachen des Rechtsgestaltungsanspruchs zu veranlassen. Entscheidungstexte 8 Ob 140/99t Entscheidungstext OGH 11.11.1999 8 Ob 140/99t Veröff: SZ 72/177 Euro... mehr lesen...
Norm: KO §43
Rechtssatz: Bei der Anfechtungsklage handelt es sich um eine Rechtsgestaltungsklage, deren Begehren, sowohl allein als auch neben dem Begehren auf Leistung an die Konkursmasse, auf die Unwirksamerklärung der angefochtenen Rechtshandlung gegenüber den Gläubigern gerichtet sein kann. Entscheidungstexte 7 Ob 606/95 Entscheidungstext OGH 08.11.1995 7 Ob 606/95 Veröf... mehr lesen...
Norm: AnfO §20KO §43
Rechtssatz: Zur Entscheidung über den Antrag einer Prozesspartei auf Löschung der Anmerkung der Anfechtungsklage ist nicht das Prozeßgericht, sondern das Grundbuchsgericht zuständig. Bei rechtskräftiger Stattgebung des Anfechtungsbegehrens darf die Anmerkung der Anfechtungsklage - außer bei Einwilligung durch den Anfechtungsberechtigten - nicht vor Durchsetzung, also Erfüllung des Anfechtungsanspruches gelöscht werden. ... mehr lesen...
Norm: KO §27KO §43
Rechtssatz: Der Anfechtungsanspruch beinhaltet primär die (richterliche) Unwirksamerklärung der Rechtshandlung und ihrer Folgen und der Leistungsanspruch ist sozusagen nur als manchmal nötiger zusätzlicher Anspruch berechtigt. Entscheidungstexte 3 Ob 575/86 Entscheidungstext OGH 24.09.1986 3 Ob 575/86 Veröff: JBl 1987,48 ... mehr lesen...
Norm: KO §43
Rechtssatz: Stützt sich die Anfechtungsklägerin primär auf einen bestimmten Anfechtungsgrund und zitiert sie auch die entsprechende Gesetzesstelle (hier: § 30 Abs 1 Z 1 KO), stellt sie aber darüber hinaus eine "überschießende" Tatsachenbehauptung auf, die auf die Anfechtbarkeit nach einer anderen
Norm: hindeutet und mit der jedenfalls auch die Geltendmachung eines weiteren Anfechtungstatbestandes (hier: § 31 Abs 1 Z 2 erster Fall KO... mehr lesen...
Norm: KO §43
Rechtssatz: Eine Anfechtungsklage, die bloß eine bestimmte Rechtshandlung ohne Vorbringen zu einem spezifischen Anfechtungstatbestand behauptet und mit der Behauptung, diese Rechtshandlung sei anfechtbar, deren Unwirksamerklärung begehrt, ist unschlüssig; das muß umso mehr dann gelten, wenn in der Klage selbst diese Rechtshandlung nicht bezeichnet wird. Entscheidungstexte 6 Ob 67... mehr lesen...
Norm: KO §7 Abs1KO §43
Rechtssatz: Ficht ein Vertragspartner einen abgeschlossenen Vertrag wegen eines vom anderen Vertragspartner veranlaßten wesentlichen Irrtum mittels Klage an, so ist dieser Anspruch seinem Wesen nach auf Anerkennung der Nichtzugehörigkeit einer Sache zur Konkursmasse gerichtet und daher als Aussonderungsanspruch anzusehen. Entscheidungstexte 1 Ob 693/83 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: KO §43
Rechtssatz: § 43 Abs 1 KO gewährt dem Anfechtungsberechtigten das Wahlrecht, die Anfechtung durch Klage oder Einrede geltend zu machen. Dieses Wahlrecht wird dadurch, daß dem Anfechtungsgegner bezüglich der angemeldeten, vom Masseverwalter bestrittenen Forderung eine Frist zur Klage bestimmt wurde (§ 110 Abs 4 KO) und diese ungenützt blieb, nicht beschränkt. Der Masseverwalter hat auch dann ein Rechtsschutzbedürfnis, die Anfechtun... mehr lesen...
Die betreibende Partei beantragte mit dem am 1. September 1978 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz, ihr gegen den Verpflichteten Günther H auf Grund des Versäumungsurteiles des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 1. Dezember 1976, 4 C 1271/76, ferner der Beschlüsse des Erstgerichtes vom 10. Jänner 1977, 6. Mai 1977 und vom 1. September 1977 (alle zu E 24/77) zur Hereinbringung der Forderung von 3200 S samt Anhang die Exekution durch Zwangsversteigerung der Liegenschaft des Verpflich... mehr lesen...
Norm: KO §43
Rechtssatz: Die Frist des § 43 Abs 2 KO ist eine materiellrechtliche Ausschlussfrist, deren Ablauf von Amts wegen zu beachten ist. Entscheidungstexte 1 Ob 88/73 Entscheidungstext OGH 23.05.1973 1 Ob 88/73 Veröff: SZ 46/57 = EvBl 1973/298 S 604 6 Ob 714/81 Entscheidungstext OGH 07.07.1982 6 Ob 714/81 Ähnlich; Beisatz:... mehr lesen...
Norm: KO §3KO §43
Rechtssatz: Die Ausschlußfrist für Anfechtungsklagen nach § 43 KO bezieht sich nicht auf die Unwirksamkeitsgründe des § 3 KO. Entscheidungstexte 6 Ob 45/62 Entscheidungstext OGH 18.01.1962 6 Ob 45/62 Veröff: EvBl 1962/195 S 218 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0063814 ... mehr lesen...
Die Klägerin war Mitglied des beklagten Vereines und wurde von diesem hinsichtlich einer Forderung von 320 S im Ausgleichsverfahren des August B. (Sa 12/50 des Handelsgerichtes Wien) vertreten. Das Ausgleichsverfahren, welches am 15. März 1950 eröffnet worden war, wurde mit Beschluß vom 8. Jänner 1951 gem. § 56 Abs. 1 AO. eingestellt. Dieser Beschluß erwuchs am 10. Februar 1951 in Rechtskraft. Am 11. April 1951 eröffnete das Handelsgericht Wien von Amts wegen den Anschlußkonkurs über ... mehr lesen...
Norm: KO §43
Rechtssatz: Die Frist des § 43 Abs 2 KO ist auch dann von der Konkurseröffnung an zu berechnen, wenn ein Ausgleichsverfahren unmittelbar vorangegangen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 901/26 Entscheidungstext OGH 27.10.1926 1 Ob 901/26 Veröff: SZ 8/303 4 Ob 561/77 Entscheidungstext OGH 06.12.1977 4 Ob 561/77 ... mehr lesen...