Norm
KO §43Rechtssatz
Bei der Anfechtungsklage handelt es sich um eine Rechtsgestaltungsklage, deren Begehren, sowohl allein als auch neben dem Begehren auf Leistung an die Konkursmasse, auf die Unwirksamerklärung der angefochtenen Rechtshandlung gegenüber den Gläubigern gerichtet sein kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0083645Dokumentnummer
JJR_19951108_OGH0002_0070OB00606_9500000_002