Norm: KO §172
Rechtssatz: Die Vertretung der im § 172 Abs 4 KO näher bezeichneten Gläubiger durch Bevollmächtigte ihrer gesetzlichen Interessenvertretung oder ihrer Berufsvereinigung als Bevollmächtigte erfordert eine zweifache Bevollmächtigung dieser Personen, und zwar einerseits durch die gesetzliche Interessenvertretung oder durch die Berufsvereinigung und andererseits durch den Gläubiger. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §106KO §107KO §110KO §172
Rechtssatz: Der Zurückziehung der Prüfungsklage im Konkurs unter Verzicht auf den Anspruch kommt im Zweifel nur die Bedeutung zu, daß damit auf den Teilnahmeanspruch im Konkurs und auf die Berücksichtung der Forderung bei der Verteilung der Konkursmasse verzichtet wird. Eine weiterreichende materiellrechtliche Bedeutung, daß damit auch auf die Geltendmachung der Forderung außerhalb des Konkurses verzichtet wir... mehr lesen...
Über das Vermögen des durch den nun beklagten Masseverwalter vertretenen Gemeinschuldners wurde vom Konkurssenat des Erstgerichtes mit Beschluß vom 18. August 1975 der Konkurs eröffnet. Durch den Aufenthalt von zwei Lehrlingen des nunmehrigen Gemeinschuldners im Schülerheim der Landesberufsschule F in der Zeit vom 7. Jänner bis 1. März 1975 (Lehrling Hermann K) und vom 3. März bis 30. April 1975 (Lehrling Gerhard T) waren Heimgebühren in der Höhe von 4012 S entstanden, deren Bezahlung... mehr lesen...
Norm: KO §70KO §172ZPO §11 A
Rechtssatz: Es gibt kein Konkursverfahren mit mehr als einem Gemeinschuldner und daher auch keine Streitgenossenschaft mehrerer Gemeinschuldner im Sinne der §§ 11 ff ZPO. Entscheidungstexte 5 Ob 174/72 Entscheidungstext OGH 10.10.1972 5 Ob 174/72 Veröff: EvBl 1973/69 S 157 = JBl 1973,378 8 Ob 104/11v Entschei... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A1KO §172KO §176 Abs2 C
Rechtssatz: Bestätigende Beschlüsse sind im Konkursverfahren auch nicht nach § 16 AußStrG anfechtbar. Entscheidungstexte 5 Ob 156/72 Entscheidungstext OGH 25.07.1972 5 Ob 156/72 5 Ob 316/74 Entscheidungstext OGH 18.12.1974 5 Ob 316/74 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: JN §31 IIKO §3KO §172
Rechtssatz: Berechtigung des Gemeinschuldners zur Stellung eines Delegierungsantrages nach § 31 JN. Entscheidungstexte 5 Nd 31/71 Entscheidungstext OGH 03.06.1971 5 Nd 31/71 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0046388 Dokumentnummer JJR_19710603_OGH000... mehr lesen...
Norm: KO §11KO §72KO §166KO §172
Rechtssatz: Dem Absonderungsgläubiger, der seine Forderung nicht auch als Konkursgläubiger angemeldet hat, steht gegen die Ablehnung der Aufhebung des Konkurses gemäß § 166 KO kein Rekursrecht zu, es wäre denn, daß die von ihm erlangte Sicherstellung durch die Konkurseröffnung gemäß § 12 KO erlöschen oder ein außerhalb des Konkursverfahrens nicht verfolgbarer Anfechtungsanspruch entstehen würde. ... mehr lesen...
Norm: EO §78JN §31 VIKO §172
Rechtssatz: Anwendung des § 31 JN im Konkursverfahren. Entscheidungstexte 5 Nd 82/66 Entscheidungstext OGH 18.10.1967 5 Nd 82/66 Veröff: EvBl 1968/144 S 244 5 Nd 31/71 Entscheidungstext OGH 03.06.1971 5 Nd 31/71 8 Nd 1/89 Entscheidungstext OGH 02.08.1989 ... mehr lesen...
Mit dem vorliegenden - im Sinne des § 187 ZPO. zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen - Klagen begehrte der Kläger gegenüber dem Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Georg T. und über das Vermögen der Margarete T. die Feststellung, daß seine Forderung im Konkurs des Georg T. mit dem Betrage von 58.000 S und im Konkurs der Margarete T. mit 50.000 S zu Recht bestehe. Das Erstgericht gab diesem Begehren betreffend beide Konkurse hinsichtlich eines Betrages ... mehr lesen...
Norm: KO §110KO §172ZPO §235 A
Rechtssatz: Das Klagebegehren im Prüfungsprozess kann nur auf den Grund gestützt werden, der in der Anmeldung und bei der Prüfungstagsatzung angegeben worden ist, denn die ordnungsgemäße Abwicklung des Prüfungsverfahrens erfordert, dass es keinen Prüfungsprozess ohne vorhergehende Forderungsanmeldung gibt; es gibt daher im Prüfungsprozess keine Erweiterung oder Änderung des Klagsgegenstandes und auch keine Klagsän... mehr lesen...
Norm: KO §172ZPO §29 Abs2
Rechtssatz: Zurückweisung bekannter Winkelschreiber im Konkursverfahren. Entscheidungstexte 5 Ob 85/66 Entscheidungstext OGH 21.04.1966 5 Ob 85/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0035841 Dokumentnummer JJR_19660421_OGH0002_0050OB00085_6600000_001 mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §22KO §172ZPO §86
Rechtssatz: Die objektive Beurteilung und nicht die Absicht des Schriftenverfassers entscheidet, ob der Schriftsatz beleidigende Ausfälle enthält. Entscheidungstexte 5 Ob 397/63 Entscheidungstext OGH 12.12.1963 5 Ob 397/63 5 Ob 204/65 Entscheidungstext OGH 22.12.1965 5 Ob 204/65 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §547KO §172ZPO §155
Rechtssatz: Durch den Tod des Gemeinschuldners tritt keine Unterbrechung des Konkursverfahrens ein; dieses ist von Amts wegen gegen den Nachlaß weiterzuführen. Entscheidungstexte 5 Ob 87/63 Entscheidungstext OGH 14.06.1963 5 Ob 87/63 Veröff: NZ 1964,22 = SZ 36/85 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Am 18. Oktober 1961 beantragte der Antragsteller die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Antragsgegners. Er brachte vor, der Antragsgegner schulde ihm laut Wechselzahlungsauftrag des Handelsgerichtes Wien vom 16. Juni 1961 sowie laut Exekutionsbewilligung des Bezirksgerichtes Mittersill vom 3. Juli 1961 33.660 S samt 6% Zinsen seit 16. Mai 1961 sowie Kosten von 295.23 S und von 315.75 S. Es bestehe Gläubigermehrheit und Zahlungsunfähigkeit. Der Antragsgegner brachte am 7. ... mehr lesen...
Norm: KO §172ZPO §190 A
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Unterbrechung des Konkursverfahrens. Entscheidungstexte 5 Ob 100/62 Entscheidungstext OGH 10.05.1962 5 Ob 100/62 Veröff: EvBl 1962/423 S 525 = SZ 35/50 8 Ob 29/88 Entscheidungstext OGH 27.04.1989 8 Ob 29/88 Veröff: SZ 62/81 ... mehr lesen...
Norm: KO §172ZPO §477 Abs1 Z2 D2a
Rechtssatz: Auch der Nichtigkeitsgrund der nicht gehörigen Gerichtsbesetzung (hier: Konkurskommissär hat statt des Konkurssenates entschieden) wird durch die Rechtskraft der Entscheidung geheilt. Entscheidungstexte 5 Ob 37/60 Entscheidungstext OGH 27.01.1960 5 Ob 37/60 Veröff: EvBl 1960/104 S 187 = SZ 33/12 ... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 27. November 1954 hat der Konkurskommissär die Ansprüche der Masseverwalterin Dr. Gerda H. für Prozeßkosten mit 10.960 S 29 g, für Barauslagen mit 1400 S und für Mühewaltung mit 4000 S, also zusammen mit 16.360 S 29 g, festgesetzt. Dieser Beschluß wurde hinsichtlich eines Teilbetrages von 13.175 S 86 g rechtskräftig. Infolge Rekurses der Masseverwalterin wurden ihr mit Entscheidung des Rekursgerichtes vom 25. Jänner 1955 weitere 746 S 14 g zuerkannt, so daß sich der... mehr lesen...
Das Erstgericht hat auf Grund eines vom Gläubigerausschuß genehmigten Berichtes des Masseverwalters den Konkurs wegen Vermögensmangels gemäß § 166 Abs. 2 KO. aufgehoben. Der Bericht des Masseverwalters lautete dahin, daß außer dem Unternehmen des Gemeinschuldners (Zementwarenerzeugung), über welches mit Beschluß des Bezirksgerichtes Schwechat vom 28. Februar 1950 die Zwangsverwaltung eingeleitet worden war, kein Vermögen vorhanden sei. Der letztgenannte Beschluß ordnete die Verwertung... mehr lesen...
Der Masseverwalter hat den Antrag gestellt, die Forderungsanmeldungen des Dr. Z. H. für eine Reihe von Gläubigern als nichtig zurückzuweisen. Dr. Z. H. sei für die in Frage kommenden Gläubiger bloß zum Zustellungsbevollmächtigten nach § 104 Abs. 3 KO. bestellt worden und deshalb zur Forderungsanmeldung nicht befugt gewesen. Der Mangel an Vertretungsbefugnis mache seine Forderungsanmeldungen nichtig. Das Erstgericht hat den Antrag abgewiesen und den Standpunkt vertreten, daß der gerü... mehr lesen...