Die Beschwerdeführerin ist ein Verein nach dem VereinsG 1951. Ihre Statuten lauten auszugsweise: "§ 1 Name, Sitz, Wirkungsbereich, Grundsätze 1. Der Verein führt den Namen "LEBENSHILFE TIROL - Gesellschaft für behinderte Menschen". (...) 4. Er ist eine gemeinnützige, nicht auf Gewinn ausgerichtete, politisch und konfessionell unabhängige Vereinigung natürlicher und juristischer Personen zur Förderung, Habilitation und Rehabilitation von Menschen mit geistiger und m... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen50/01 Gewerbeordnung
Norm: BAO §28;BAO §35;BAO §37;BAO §44 Abs1;BAO §45 Abs2;BAO §93 Abs3 lita;GewO 1994 §1 Abs2;GrStG §2 Z3 litb;GrStG §3 Abs1 Z3 lita;GrStG §4 Abs1;GrStG §4 Abs4;
Rechtssatz: Betreibt ein gemeinnütziger bzw mildtätiger Verein mit der Zielsetzung der Förderung, Habilitation und Rehabilitation von Behinderten Behinderten... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: BAO §37;GrStG §2 Z3 litb;GrStG §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: "Hilfsbedürftigkeit" kann eine wirtschaftliche oder eine gesundheitliche (körperliche, seelische) Hilfsbedürftigkeit sein (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar I, S 455). Um den Tatbestand der Hilfsbedürftigkeit zu erfüllen, muss wirtschaftliche Bedürftigkeit, also eine materiel... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: BAO §37;BAO §45 Abs2;GrStG §2 Z3 litb;GrStG §3 Abs1 Z3 lita;GrStG §4 Abs1;GrStG §4 Abs4;
Rechtssatz: Für das Vorliegen einer mildtätigen Zuwendung im Sinne des § 37 BAO ist nicht erforderlich, dass diese völlig unentgeltlich gewährt wird. Kostenbeiträge sind dann unschädlich, wenn durch dieses hinzutretende wirtschaftliche Elemen... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: BAO §37;BAO §45 Abs2;GrStG §2 Z3 litb;GrStG §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Solange sich die Tätigkeit des Vereins im Rahmen des § 45 Abs 2 BAO bewegt, kann (etwa bei einer aufwändigen Vollbetreuung eines Behinderten mit sehr geringem Einkommen) im Einzelfall auch bei Hingabe des gesamten Einkommens einer hilfsbedürftigen Person ein... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/03 Steuern vom Vermögen
Norm: BAO §35;BAO §37;BAO §39 Z4;GrStG §2 Z3 litb;GrStG §3 Abs1 Z3 lita;
Rechtssatz: Das Erfordernis der sparsamen Verwaltung ist in § 39 Z 4 BAO abschließend geregelt, wonach eine ausschließliche Förderung gemeinnütziger bzw mildtätiger Zwecke voraussetzt, dass die Körperschaft keine Person durch Verwaltungsausgaben, die dem Zweck der... mehr lesen...
Der beschwerdeführende Verein ist Eigentümer einer Liegenschaft, auf der sich ein Studentenheim befindet. Mit Eingabe vom 1. September 1999 stellte er den Antrag, "dass der Bundesminister für Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr anerkennt, dass der Benützungszweck im öffentlichen Interesse liegt, damit die Grundsteuerbefreiung erlangt werden kann." Der BM für Finanzen erteilte die gewünschte Anerkennung nicht, sondern stellte sich... mehr lesen...