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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §37;Rechtssatz
Für das Vorliegen einer mildtätigen Zuwendung im Sinne des § 37 BAO ist nicht erforderlich, dass diese völlig unentgeltlich gewährt wird. Kostenbeiträge sind dann unschädlich, wenn durch dieses hinzutretende wirtschaftliche Element der Tätigkeit der Körperschaft die Grenzen eines unentbehrlichen Hilfsbetriebes im Sinne des § 45 Abs 2 BAO nicht überschritten werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999160091.X03Im RIS seit
06.02.2002Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013