RS Vwgh 2001/9/19 99/16/0091

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Veröffentlicht am 19.09.2001
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/03 Steuern vom Vermögen

Norm

BAO §37;
BAO §45 Abs2;
GrStG §2 Z3 litb;
GrStG §3 Abs1 Z3 lita;

Rechtssatz

Solange sich die Tätigkeit des Vereins im Rahmen des § 45 Abs 2 BAO bewegt, kann (etwa bei einer aufwändigen Vollbetreuung eines Behinderten mit sehr geringem Einkommen) im Einzelfall auch bei Hingabe des gesamten Einkommens einer hilfsbedürftigen Person eine Tätigkeit immer noch mildtätig sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999160091.X04

Im RIS seit

06.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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