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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §37;Rechtssatz
Solange sich die Tätigkeit des Vereins im Rahmen des § 45 Abs 2 BAO bewegt, kann (etwa bei einer aufwändigen Vollbetreuung eines Behinderten mit sehr geringem Einkommen) im Einzelfall auch bei Hingabe des gesamten Einkommens einer hilfsbedürftigen Person eine Tätigkeit immer noch mildtätig sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999160091.X04Im RIS seit
06.02.2002Zuletzt aktualisiert am
17.05.2013