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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs8;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage, ob im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. (Im vorliegenden Fall ist der VwGH der Auffassung der belangten Behörde gefolgt, die Zurücklegung der Strecke zwischen Grieskirchen und Linz sei unter Berücksichtigung der gegebenen Verkehrsmöglichkeiten für einen Studenten nicht unzumutbar.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993140102.X01Im RIS seit
20.11.2000