RS Vwgh 1993/8/5 93/14/0102

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Veröffentlicht am 05.08.1993
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §34 Abs8;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage, ob im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. (Im vorliegenden Fall ist der VwGH der Auffassung der belangten Behörde gefolgt, die Zurücklegung der Strecke zwischen Grieskirchen und Linz sei unter Berücksichtigung der gegebenen Verkehrsmöglichkeiten für einen Studenten nicht unzumutbar.)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1993140102.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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