Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litc EStG 1988 §27 Abs1, §27 Abs3 VfGG §7 Abs2 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zu... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litcEStG 1988 §27 Abs1, Abs3, §27a, §97 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des EStG 1988 betreffend Einkünfte aus Kapitalvermögen infolge Zumutbarkeit des Verwaltungsrechtsweges
Rechtssatz: Der Antragsteller hat die Möglichkeit, gemäß §97 Abs2 EStG 1988 einen Antrag auf Veranlagung der d... mehr lesen...
1. Mit ihrem auf Art140 B-VG gestützten Antrag begehrt die antragstellende Partei "§27 Abs1 EStG so aufzuheben, dass in Absatz 1 die Wortfolge 'aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen (Abs3)'" und "Absatz 3 zur Gänze entfällt". 2. §27 EStG 1988 lautet: "Einkünfte aus Kapitalvermögen §27. (1) Einkünfte aus Kapitalvermögen sind Einkünfte aus der Überlassung von Kapital (Abs2), aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen (Abs3) und aus Derivaten (Abs4), soweit sie nicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 8. Mai 1991 hat die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland die Einkommensteuer der Beschwerdeführerin für das Jahr 1989 festgesetzt. Sie hat hiebei die von der Beschwerdeführerin einbekannten Einkünfte aus Kapitalvermögen (und zwar Zinsen aus Spareinlagen und aus festverzinslichen österreichischen Wertpapieren) nach dem Tarif versteuert. Die Finanzbehörde hat bei der Bemessung der Ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 8. Mai 1991 hat die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland die Einkommensteuer der Beschwerdeführerin für das Jahr 1989 festgesetzt. Sie hat hiebei die von der Beschwerdeführerin einbekannten Einkünfte aus Kapitalvermögen (und zwar Zinsen aus Spareinlagen und aus festverzinslichen österreichischen Wertpapieren) nach dem Tarif versteuert. Die Finanzbehörde hat bei der Bemessung der Ei... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5KStG 1988 §8 Abs4 Z2KWG §23EStG 1988 §27 Abs1 Z4EStG 1988 §37 Abs1 Z3
Leitsatz: Keine Verletzung im Gleichheits- und Eigentumsrecht durch
Vorschreibung von Einkommensteuer auf Zinserträge ohne Anwendung des
ermäßigten Steuersatzes für Einkünfte aus offenen Ausschüttungen und
ohne Abzug der entrichteten Vermöge... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktStGG Art5KStG 1988 §8 Abs4 Z2KWG §23EStG 1988 §27 Abs1 Z4EStG 1988 §37 Abs1 Z3
Leitsatz: Keine Verletzung im Gleichheits- und Eigentumsrecht durch
Vorschreibung von Einkommensteuer auf Zinserträge ohne Anwendung des
ermäßigten Steuersatzes für Einkünfte aus offenen Ausschüttungen und
ohne Abzug der entrichteten Vermöge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Der VfGH hat aus Anlaß einer bei ihm gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Oberösterreich vom 15. Juni 1987 (mit welchem der auf §240 Abs3 BAO gestützte Antrag der bf. Genossenschaft auf Rückerstattung der Zinsertragsteuer für die Jahre 1984 bis 1987 abgewiesen worden war) anhängigen Beschwerde am 11. Dezember 1987 zu B743/87 beschlossen, gemäß Art140 Abs1 B-VG den Abschnitt XIV des BG über die Einführung e... mehr lesen...
Index: 30 Finanzverfassung, Finanzausgleich30/01 Finanzverfassung
Norm: B-VG Art140 Abs3B-VG Art140 Abs4BG BGBl 587/1983. 531/1984. 327/1986 über die ZinsertragsteuerF-VG 1948 §6EStG 1972 §27 Abs1 Z4
Leitsatz: Präjudizialität mit in untrennbarem Zusammenhang stehender
gesetzlicher Bestimmungen; Überprüfbarkeit der (verfassungskonformen)
Einordnung abgabengesetzlicher Bestimmungen in das (wieder
eingeführten) System des F-VG 1948 im Einz... mehr lesen...