Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1;EStG 1972 §23a; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/10/17 88/13/0240 1 Stammrechtssatz Die Entwicklung der Kapitalkonten von beschränkt haftenden Mitunternehmern ist einerseits ein Sachverhaltselement, das gemäß § 23a EStG 1972 für die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten bzw Verlustanteil... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1;BAO §92;EStG 1972 §23a;
Rechtssatz: Ebensowenig wie die fehlende Ausgleichsfähigkeit von Verlusten iSd Bestimmung des § 23a EStG 1972 im Einkommensteuerveranlagungsverfahren festgestellt werden kann, können derartige Feststellungen außerhalb des im § 188 BAO vorgesehenen Verfahrens durch einen auf § 92 B... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das (aufhebende) Erkenntnis vom 10. Dezember 1991, 91/14/0163, verwiesen. Eine Verletzung von Verfahrensvorschriften hatte der Verwaltungsgerichtshof in der Unterlassung der Vernehmung von Zeugen, die von den entscheidenden Besprechungen über die Nachsichtsgewährung Kenntnis hatten, erblickt. Im zweiten Rechtsgang wurden über den Inhalt der seinerzeitigen Besprechungen die beiden damit befaßten Ministerialräte Dr. H und Dr. Mz sowie ... mehr lesen...
Der Beschwerdefall entspricht dem mit Erkenntnis vom heutigen Tag zu 92/14/0226 entschiedenen, welcher einen anderen Kommanditisten derselben Gesellschaft betraf. Es wird daher gemäß § 43 Abs. 2 zweiter Satz VwGG auf dieses Erkenntnis, soweit es sich auf das Jahr 1986 bezieht, verwiesen. Aus den dort genannten Gründen war die vorliegende Beschwerde gemäß § 42 Abs. 1 VwGG abzuweisen. Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 47 ff VwGG in Verbindung mit der Verordnung BGBl. Nr. ... mehr lesen...
Der Beschwerdefall entspricht dem mit Erkenntnis vom heutigen Tag zu 92/14/0226 entschiedenen, welcher einen anderen Kommanditisten derselben Gesellschaft betraf. Es wird daher gemäß § 43 Abs 2 zweiter Satz VwGG auf dieses Erkenntnis, soweit es sich auf das Jahr 1986 bezieht, verwiesen. Aus den dort genannten Gründen war die vorliegende Beschwerde gemäß § 42 Abs 1 VwGG abzuweisen. Die Kostenentscheidung beruht auf den §§ 47 ff VwGG in Verbindung mit der Verordnung BGBl Nr 104/... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §294 Abs1;EStG 1972 §23a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992140225.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §294 Abs1;EStG 1972 §23a;
Rechtssatz: Ausführungen betreffend den Widerruf einer Abgabennachsicht infolge einer günstigeren und wesentlich von einer zuvor erstellten Prognose abweichenden Entwicklung der wirtschaftlichen Ergebnisse einer KG bzw des Einkommens der Gesellschafter (Hinweis E 10.12.1991, 91/14/0163). ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §294 Abs1;EStG 1972 §23a;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992140227.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
An der beschwerdeführenden Gesellschaft m.b.H. & Co KG war bis 1983 unter anderem der Kommanditist J. beteiligt. Auf dem steuerlich maßgebenden Kapitalkonto des J. war zum 31. Dezember 1981 ein Betrag von S 499.990,-- ausgewiesen. Im Jahr 1982 erwirtschaftete die KG einen Verlust. Der steuerlich maßgebende Verlustanteil des J. betrug S 652.525,-- und führte gemäß § 23a EStG 1972 in der ursprünglichen Fassung in Höhe seines Kapitalkontos (= S 499.990,--) zum Verlustausgleich. Der R... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188 Abs1;EStG 1972 §23a;
Rechtssatz: Die Entwicklung der Kapitalkonten von beschränkt haftenden Mitunternehmern ist einerseits ein Sachverhaltselement, das gemäß § 23a EStG 1972 für die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten bzw Verlustanteilen maßgebend ist, und andererseits ein solches, dessen Ermittlung di... mehr lesen...
Im Frühjahr 1979 schloß die N LuftfahrtgesmbH ("XLG"), mit einer Vielzahl von Personen Gesellschaftsverträge ab, mit denen jeweils unechte stille Gesellschaften begründet wurden. Weitere unechte stille Gesellschafter nahm die XLG im Jahre 1980 auf. Der jeweilige stille Gesellschafter beteiligte sich am Gewerbebetrieb der XLG, soweit dieser eine von ihr ZU BEGINN DES JAHRES 1979 käuflich erworbene Passagiermaschine der Type F betraf. Die Gesellschaftsverträge sahen neben den Rechten un... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/01 Handelsrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §914;ABGB §915;EStG 1972 §23;EStG 1972 §23a;HGB §340; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1992, 394;
Rechtssatz: Ausf zur Auslegung der vom aus einer stillen Gesellschaft ausscheidenden Gesellschafter im konkreten Fall übernommenen Auffüllungsverpflichtung (Nachschußpflicht) hinsicht... mehr lesen...
In den Einkommensteuerbescheiden 1982 bis 1985 versagte das Finanzamt den Verlusten der Beschwerdeführerin aus einer Beteiligung als Kommanditistin die Ausgleichsfähigkeit. Mit den von der belangten Behörde urspünglich erlassenen Berufungsentscheidungen wurde den Berufungen der Beschwerdeführerin in Anwendung des § 23a EStG 1972 in der Fassung des Ersten Abgabenänderungsgesetzes 1987, BGBl. Nr. 80, teilweise Folge gegeben. Die Verluste wurden in der Höhe der in den Streitjahren geleis... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §23a;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/14/0271
90/14/0272
Rechtssatz: Der durch das AbgÄG 1981, BGBl 1981/620, eingefügte § 23a EStG 1972 ist vom VfGH als verfassungswidrig aufgehoben worden, wobei für das Außerkrafttretenm der aufgehobenen Bestimm... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Die Unverzinslichkeit entrichteter Abgabenbeträge stellt keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht stattzugeben. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Mit der Behauptung, die Bezahlung der nachgeforderten Einkommensteuervorauszahlung sei nur darauf zurückzuführen, daß die belBeh auf Grund eines Verfahrensmangels dem Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung nicht stattgegebe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: AbgÄG 01te 1987 Abschn1 Art2 Z1;EStG 1972 §23a idF BGBl 1987/80; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 87;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber stellt bei der Verlustverrechnung für Kommanditisten nicht auf deren Haftungsverhältnisse, sondern auf deren BV ab. Das BV d... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: AbgÄG 01te 1987 Abschn1 Art2 Z1;EStG 1972 §23a idF BGBl 1987/80; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 87;
Rechtssatz: Der zum Ankauf einer Betriebsliegenschaft aufgenommene Kredit stellt negatives (Sonder-) Betriebsvermögen dar. Europ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: AbgÄG 01te 1987 Abschn1 Art2 Z1;EStG 1972 §23a idF BGBl 1987/80; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 87;
Rechtssatz: Ausführungen über den zeitlichen Anwendungsbereich dieser Bestimmungen. European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: AbgÄG 01te 1987 Abschn1 Art2 Z1;EStG 1972 §23a idF BGBl 1987/80; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 87;
Rechtssatz: Unter dem BV iSd § 23a Abs 1 EStG nF ist das nach abgabenrechtlichen Vorschr ermittelte BV zu verstehen. European Ca... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: AbgÄG 01te 1987 Abschn1 Art2 Z1;EStG 1972 §23a idF BGBl 1987/80; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1990, 87;
Rechtssatz: Der neugefasste § 23 a EStG ist verfassungsrechtlich unbedenklich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz32/06 Verkehrsteuern32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: AbgÄG 01te 1987 ;EStG 1972 §23a idF 1987/080;EStG 1972 §6 Z9;
Rechtssatz: § 6 Z 9 EStG 1972 geht der mit Wirkung ab 1982 in das Gesetz eingefügten Bestimmung des § 23a EStG 1972 insofern vor, als in den Fällen der unentgeltlichen Übertragung eines Kommanditanteiles die ... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §188;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1972 §23;EStG 1972 §23a;EStG 1972 §4 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z3;HGB §171;
Rechtssatz: Die bloß abstrakte Möglichkeit der Inanspruchnahme des Kommanditisten aus der von ihm geleisteten Bürgschaft für die KG stellt für ihn noch keinen Vermögensna... mehr lesen...