Entscheidungsgründe: I. Anlassverfahren, Prüfungsbeschluss und Vorverfahren 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zur Zahl E3068/2020 eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt: Die beschwerdeführende Partei hat in den Jahren 2015 bis 2017 im Rahmen von mit dem Betriebsrat abgeschlossenen Sozialplanvereinbarungen an die von der Betriebsänderung betroffenen Mitarbeiter Einmalzahlungen anlässlich der Auflösung des jeweiligen Dienstverhältni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Die beschwerdeführende Partei hat in den Jahren 2015 bis 2017 im Rahmen von mit dem Betriebsrat abgeschlossenen Sozialplanvereinbarungen an die von der Betriebsänderung betroffenen Mitarbeiter Einmalzahlungen anlässlich der Auflösung des jeweiligen Dienstverhältnisses ausbezahlt. Diese Zahlungen wurden von der beschwerdeführenden Partei als Betriebsausgabe erfasst. 2. Nach Durchführung einer Außenprüfung wurde der beschwerdeführenden Partei der Betriebsausgabena... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzEStG 1988 §20 Abs1 Z8, §67, §124bKStG 1988 §12ArbVG §109VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch das teilweise Abzugsverbot betreffend die auf Grund eines Sozialplanes geleisteten Abfertigungszahlungen des Arbeitgebers nach dem EStG 1988; beabsichtigte Lenkungseffekte – wie Kündigungen älterer Arbeitnehmer hintanzuhalten oder Vereinbarungen hoher ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art144 / AnlassfallEStG 1988 §20 Abs1 Z8VfGG §7 Abs1
Leitsatz: Aufhebung der angefochtenen Entscheidung im Anlassfall
Rechtssatz: Anlassfallwirkung der Aufhebung des §20 Abs1 Z8 EStG 1988 idF BGBl I 13/2014 mit E v 16.03.2022, G228/2021. Es ist nach Lage des Falles offenkundig, dass die Anwendung der verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung für die Rec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Anträge 1. Mit dem zu G136/2014 protokollierten, auf Art140 Abs1 Z1 lita B-VG gestützten Antrag begehrt das Bundesfinanzgericht (Außenstelle Linz), der Verfassungsgerichtshof möge "feststellen, 1. dass die mit AbgÄG 2014, BGBI 13/2014 eingeführten Normen - §20 Abs1 Z8 und §124b Z254 EStG infolge Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes (Art7 Abs1 B-VG iVm Art2 StGG) zur Gänze verfassungswidrig sind, sowie die Normen - §12 Abs1 Z8 KStG mit der Wortfo... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätEStG 1988 §20 Abs1 Z7, Z8, §67 Abs6, §124b Z253, Z254KStG 1988 §12 Abs1 Z8, §26c Z50
Leitsatz: Zurück- und Abweisung von Anträgen des Bundesfinanzgerichtes auf Aufhebung von durch das AbgabenänderungsG 2014 novellierten Bestimmungen des EStG 1988 und des KStG 1988 betr die Beschränkung der Absetzbark... mehr lesen...
I. Antragsvorbringen und Vorverfahren 1. Die einschreitende Gesellschaft begehrt mit ihrem auf Art140 Abs1 Z1 litc B-VG gestützten (Individual)Antrag, der Verfassungsgerichtshof möge "[A.] […] im ersten Satz des §12 Abs1 Z8 Körperschaftsteuergesetz 1988, zuletzt geändert durch BGBl I 2014/13, die Wortfolge 'Z7 und', A.1 in eventu im ersten Satz des §12 Abs1 Z8 Körperschaftsteuergesetz 1988, zuletzt geändert durch BGBl I 2014/13, die Wortfolge 'Z7 und' sowie in §20 Abs1 Z7 Einkommensteuergeset... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litcKStG 1988 §12 Abs1 Z8EStG 1988 §20 Abs1 Z7BAO §85a, §243, §284
Leitsatz: Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des KStG 1988 bzw des EStG 1988 über die Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Managergehälter infolge Zumutbarkeit der Erwirkung einer Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Ehegatte der Beschwerdeführerin hatte in den Jahren 1983 und 1986 zwei Liegenschaften jeweils gegen Leistung lebenslanger, wertgesicherter und im Grundbuch sichergestellter Leibrenten erworben. In den Jahren 1993 bzw. 1996 schenkte und übereignete er die Liegenschaften der nunmehrigen Beschwerdeführerin, wobei diese jeweils die Rentenverpflichtungen übernahm. 1.2. Die von der Beschwerdeführerin geleisteten Rentenzahlungen in den Jahr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Ehegatte der Beschwerdeführerin hatte in den Jahren 1983 und 1986 zwei Liegenschaften jeweils gegen Leistung lebenslanger, wertgesicherter und im Grundbuch sichergestellter Leibrenten erworben. In den Jahren 1993 bzw. 1996 schenkte und übereignete er die Liegenschaften der nunmehrigen Beschwerdeführerin, wobei diese jeweils die Rentenverpflichtungen übernahm. 1.2. Die von der Beschwerdeführerin geleisteten Rentenzahlungen in den Jahr... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEStG 1988 §18 Abs1 Z1 idF BGBl I 106/1999 EStG 1988 §20 Abs1 Z4 idF BGBl I 106/1999 EStG 1988 §29
Leitsatz: Keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch Versagung des Abzugs von
Rentenzahlungen als abzugsfähige Sonderausgaben aufgrund geänderter
Rechtsprechung des VwGH bzw aufgrund Änderung der Rechtslage; keine
Verletzu... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEStG 1988 §18 Abs1 Z1 idF BGBl I 106/1999 EStG 1988 §20 Abs1 Z4 idF BGBl I 106/1999 EStG 1988 §29
Leitsatz: Keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch Versagung des Abzugs von
Rentenzahlungen als abzugsfähige Sonderausgaben aufgrund geänderter
Rechtsprechung des VwGH bzw aufgrund Änderung der Rechtslage; keine
Verletzu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer hat laut Beschluß des BG St. Johann im Pongau vom 8. Mai 1996 für zwei minderjährige Kinder (geboren am 9. September 1985 und am 6. August 1988) aus geschiedener Ehe Unterhaltsleistungen in Höhe von S 4.500,- bzw. S 3.500,- monatlich zu erbringen, für das Jahr 1999 somit insgesamt S 96.000,-. Gegen den (auf Grund der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung ergangenen) Einkommensteuerbescheid 1999 legte er Berufung ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer hat laut Beschluß des BG St. Johann im Pongau vom 8. Mai 1996 für zwei minderjährige Kinder (geboren am 9. September 1985 und am 6. August 1988) aus geschiedener Ehe Unterhaltsleistungen in Höhe von S 4.500,- bzw. S 3.500,- monatlich zu erbringen, für das Jahr 1999 somit insgesamt S 96.000,-. Gegen den (auf Grund der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung ergangenen) Einkommensteuerbescheid 1999 legte er Berufung ei... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzEStG 1988 §20 Abs1 Z1EStG 1988 §33 Abs4EStG 1988 §34 Abs7FamilienlastenausgleichsG 1967 §12a
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die einkommensteuerlichen Regelungen über die
Nichtabzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen an Kinder bei
getrennter Haushaltsführung; verfassungsrechtlich gebotene
steuerliche Entlastung der Unterhaltsleistungen an nicht
haush... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzEStG 1988 §20 Abs1 Z1EStG 1988 §33 Abs4EStG 1988 §34 Abs7FamilienlastenausgleichsG 1967 §12a
Leitsatz: Keine Bedenken gegen die einkommensteuerlichen Regelungen über die
Nichtabzugsfähigkeit von Unterhaltsleistungen an Kinder bei
getrennter Haushaltsführung; verfassungsrechtlich gebotene
steuerliche Entlastung der Unterhaltsleistungen an nicht
haush... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist verheiratet, Vater von 4 Kindern und war im Jahr 1999 als Mittelschulprofessor tätig. Gegen den (auf Grund der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung ergangenen) Einkommensteuerbescheid 1999 legte er Berufung ein und stellte (u.a.) den Antrag, Unterhaltslasten in Höhe von S 175.000,- für drei seiner vier Kinder (geboren 3.2.1982, 18.8.1983 bzw. 17.7.1994) als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Bei diesem B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer ist verheiratet, Vater von 4 Kindern und war im Jahr 1999 als Mittelschulprofessor tätig. Gegen den (auf Grund der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung ergangenen) Einkommensteuerbescheid 1999 legte er Berufung ein und stellte (u.a.) den Antrag, Unterhaltslasten in Höhe von S 175.000,- für drei seiner vier Kinder (geboren 3.2.1982, 18.8.1983 bzw. 17.7.1994) als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen. Bei diesem B... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzStGG Art5EStG 1988 §20 Abs1 Z1EStG 1988 §33 Abs4EStG 1988 §34 Abs7FamilienlastenausgleichsG 1967 §2a
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit der Familienbesteuerung gemäß dem
"Familienpaket 2000" für haushaltszugehörige Kinder;
Einkommensteuermehrbelastung unterhaltspflichtiger Eltern im
Vergleich zu nichtunterhaltspflichtigen Personen durch erhöhte
T... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzStGG Art5EStG 1988 §20 Abs1 Z1EStG 1988 §33 Abs4EStG 1988 §34 Abs7FamilienlastenausgleichsG 1967 §2a
Leitsatz: Keine Verfassungswidrigkeit der Familienbesteuerung gemäß dem
"Familienpaket 2000" für haushaltszugehörige Kinder;
Einkommensteuermehrbelastung unterhaltspflichtiger Eltern im
Vergleich zu nichtunterhaltspflichtigen Personen durch erhöhte
T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B7/95 ein Verfahren zur Prüfung eines im Instanzenzug ergangenen Bescheides der Finanzlandesdirektion für Kärnten anhängig, mit dem die von einem Lohnsteuerpflichtigen in seinem Antrag auf Jahresausgleich betreffend das Kalenderjahr 1993 als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Unterhaltsleistungen für seine drei studierenden Kinder (und auch für seine Ehefrau) nicht anerkannt wurden. b) Weiters ist beim V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B7/95 ein Verfahren zur Prüfung eines im Instanzenzug ergangenen Bescheides der Finanzlandesdirektion für Kärnten anhängig, mit dem die von einem Lohnsteuerpflichtigen in seinem Antrag auf Jahresausgleich betreffend das Kalenderjahr 1993 als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Unterhaltsleistungen für seine drei studierenden Kinder (und auch für seine Ehefrau) nicht anerkannt wurden. b) Weiters ist beim V... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangEStG 1988 §20 Abs1 Z1EStG 1988 §33 Abs4 Z3EStG 1988 §34 Abs7EStG 1988 §57 Abs2 Z3
Leitsatz: Aufhebung der die Familienbesteuerung betreffenden Bestimmungen des
EStG 1988 wegen Widerspruchs zum Gleichheitsgrundsatz;
Unterhaltsleistung an Kinder nicht bloß Sache privater
Lebensgestaltu... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangEStG 1988 §20 Abs1 Z1EStG 1988 §33 Abs4 Z3EStG 1988 §34 Abs7EStG 1988 §57 Abs2 Z3
Leitsatz: Aufhebung der die Familienbesteuerung betreffenden Bestimmungen des
EStG 1988 wegen Widerspruchs zum Gleichheitsgrundsatz;
Unterhaltsleistung an Kinder nicht bloß Sache privater
Lebensgestaltu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer, der als Maturant bei der Post- und Telegrafenverwaltung beschäftigt war, machte für die Jahre 1989 und 1990 Aufwendungen für das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Graz in Höhe von 55.817 S und 41.760 S als Werbungskosten geltend. In der Berufung gegen den ihre Anerkennung versagenden Bescheid weist er darauf hin, daß er seine Berufsausbildung zwar mit der Reifeprüfung 1978 und dem Eintritt in das Berufsleben 1979 abges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Beschwerdeführer, der als Maturant bei der Post- und Telegrafenverwaltung beschäftigt war, machte für die Jahre 1989 und 1990 Aufwendungen für das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Graz in Höhe von 55.817 S und 41.760 S als Werbungskosten geltend. In der Berufung gegen den ihre Anerkennung versagenden Bescheid weist er darauf hin, daß er seine Berufsausbildung zwar mit der Reifeprüfung 1978 und dem Eintritt in das Berufsleben 1979 abges... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEStG 1988 §20 Abs1 Z2 litaEStG 1988 §34 Abs8
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte
durch die Nichtanerkennung von Aufwendungen eines Berufstätigen
für ein Studium als Werbungskosten; unterschiedliche Behandlung
von (nichtabzugsfähigen) Ausbildungskosten und (abzugsfähigen)
Fortbildungs... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEStG 1988 §20 Abs1 Z2 litaEStG 1988 §34 Abs8
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte
durch die Nichtanerkennung von Aufwendungen eines Berufstätigen
für ein Studium als Werbungskosten; unterschiedliche Behandlung
von (nichtabzugsfähigen) Ausbildungskosten und (abzugsfähigen)
Fortbildungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Nach §20 Abs1 GrunderwerbsteuerG idF BGBl. 277/1969 wird die Steuer auf Antrag nicht festgesetzt, "1. wenn der Erwerbsvorgang innerhalb von zwei Jahren seit der Entstehung der Steuerschuld durch Vereinbarung, durch Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechtes oder eines Wiederkaufsrechtes rückgängig gemacht wird, 2. wenn der Erwerbsvorgang auf Grund eines Rechtsanspruches rückgängig gemacht wird, weil die Vertragsbestimmungen nicht erfüllt werden, ... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art140 Abs3 erster SatzB-VG Art140 Abs5GrEStG 1955 §20 Abs1 Z1 und Z2GrEStG 1955 §20 Abs6 Beachte Kundmachung am 21. Oktober 1986, BGBl. 552/1986, und am 30. Oktober
1986, AÖFV 287/1986; Anlaßfall B957/84 vom 20. Juni 1986 - Aufhebung
des angefochtenen Bescheides nach Muster VfSlg. 10697/1985 Rechtssat... mehr lesen...