RS Vfgh 2022/3/16 E3068/2020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.03.2022
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

B-VG Art144 / Anlassfall
EStG 1988 §20 Abs1 Z8
VfGG §7 Abs1

Leitsatz

Aufhebung der angefochtenen Entscheidung im Anlassfall

Rechtssatz

Anlassfallwirkung der Aufhebung des §20 Abs1 Z8 EStG 1988 idF BGBl I 13/2014 mit E v 16.03.2022, G228/2021. Es ist nach Lage des Falles offenkundig, dass die Anwendung der verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung für die Rechtsstellung der beschwerdeführenden Partei nachteilig war.

Entscheidungstexte

Schlagworte

VfGH / Anlassfall, Einkommensteuer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2022:E3068.2020

Zuletzt aktualisiert am

21.04.2022
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten