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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
B-VG Art144 / AnlassfallLeitsatz
Aufhebung der angefochtenen Entscheidung im AnlassfallRechtssatz
Anlassfallwirkung der Aufhebung des §20 Abs1 Z8 EStG 1988 idF BGBl I 13/2014 mit E v 16.03.2022, G228/2021. Es ist nach Lage des Falles offenkundig, dass die Anwendung der verfassungswidrigen Gesetzesbestimmung für die Rechtsstellung der beschwerdeführenden Partei nachteilig war.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Anlassfall, EinkommensteuerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2022:E3068.2020Zuletzt aktualisiert am
21.04.2022