Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19 Abs1EStG 1988 §2 Abs3 Z6EStG 1988 §28
Rechtssatz: Bei der Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung kommt es grundsätzlich auf den Zu- und Abfluss an. Nach § 19 EStG 1988 sind Einnahmen in jenem Kalenderjahr bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind (vgl. VwGH 19.3.2013, 2010/15/0070). European... mehr lesen...
1 Zur Vorgeschichte des Revisionsfalles wird zunächst auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Februar 2017, Ro 2016/13/0004 (im Folgenden: Vorerkenntnis), verwiesen. 2 Der Mitbeteiligte erzielte im Jahr 2012 negative Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie positive Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus einem Dienstverhältnis zur X GmbH, das am 1. März 2012 begann und am 31. Juli 2012 endete, und einem Dienstverhältnis zur Y GmbH, das in den Jahren 2009 u... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §19EStG 1988 §2 Abs1EStG 1988 §2 Abs2EStG 1988 §2 Abs3EStG 1988 §3 Abs1EStG 1988 §3 Abs1 Z5
Rechtssatz: Die gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 steuerfrei gestellten Bezüge fallen zwar - wie sich aus § 2 Abs. 1 iVm § 3 Abs. 1 EStG 1988 ergibt - nicht unter den in § 2 Abs. 2 EStG 1988 festgelegten Einkommensbegriff (vgl. VwGH 12.9.2001, 96/13/0066), sie lasse... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revi... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: EStG 1988 §2 Abs3GSVG 1978 §2 Abs1 Z4GSVG 1978 §25 Abs1
Rechtssatz: Für die Beurteilung, welche Beträge die Einkünfte nach § 25 Abs. 1 GSVG bilden, ist das Einkommensteuerrecht maßgebend. Die mit einem rechtskräftigen Einkommensteuerbescheid getroffene Zuordnung der Einkünfte zu den Einkunftsarten gemäß § 2 Abs. 3 EStG 1988 ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revi... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: EStG 1988 §2 Abs3GSVG 1978 §25VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2008/08/0162 E 18. Februar 2009 RS 1 Stammrechtssatz Für die Feststellung der Beitragsgrundlagen nach § 25 GSVG ist eine Bindung an das Einkommensteuerrecht in der Weise normiert, dass die für die Bemessung der Einkommensteu... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende Gesellschaft wurde - nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts (BFG) - per Notariatsakt vom 24. Juni 2004 von der Stadtgemeinde X als 100%ige Gesellschafterin errichtet. Ihr Unternehmensgegenstand liegt im Betrieb der "Stadtwerke bestehend unter anderem aus den Teilbereichen ‚Abwasserentsorgung', ‚Müllentsorgung' und ‚Wasser' (bestehend aus ‚Wasserversorgung' samt ‚Stadionbad')". 2 Mit Sacheinlagevertrag vom 18. März 2005 brachte die Stadtgemeind... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: EStG 1988 §2 Abs3KStG 1988 §2 Abs5UmgrStG 1991 §12 Abs2
Rechtssatz: Hoheitsbetriebe einer Körperschaft öffentlichen Rechts iSd § 2 Abs. 5 KStG 1988 begründen weder Steuersubjekteigenschaft noch Einkünfte iSd § 2 Abs. 3 EStG 1988, weshalb sie vom Vermögensbegriff des § 12 Abs. 2 UmgrStG nicht umfasst sind (Rabel/Ehrke-Rabel in Wiesner/Hi... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber besitzt (nach einem im angefochtenen Erkenntnis wiedergegebenen Prüfungsbericht vom 13. Dezember 2010) seit "1990/1991" drei Eigentumswohnungen in einem Haus in der X-Gasse in Wien. Welchen Gebrauch er von diesen drei Wohnungen zunächst machte, ist aus dem angefochtenen Erkenntnis, aus der Revision und aus den vorgelegten Aktenteilen nicht ersichtlich. "1995/1996" erwarb der Revisionswerber auch vier Eigentumswohnungen in einem Haus in der Y-Gasse in Wien. Zu... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: EStG 1988 §2 Abs3 Z6EStG 1988 §28LiebhabereiV 1993 §1 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2008/13/0029 E 29. Februar 2012 RS 3 Stammrechtssatz Bei der Beurteilung von Bestandobjekten auf ihre Eigenschaft als Einkunftsquelle im Rahmen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist grundsätzlich ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber erklärte für die Streitjahre 2011 bis 2014 Verluste aus selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller. Als Betriebsausgaben machte er Abschreibungen auf das Anlagevermögen, Reise- und Fahrtspesen, (außer 2014) Werbe- und Repräsentationsaufwendungen sowie übrige pauschale Betriebsausgaben geltend. Zudem wies er für die Jahre 2011 - 2014 Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Verluste resultierend aus einer ehemaligen Reisebürotätigkeit) aus. 2 Mit Einkommensteuerbes... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Körperschaft öffentlichen Rechts veräußerte am 23. Juli 2012 drei Grundstücke, die am 1. Jänner 1998 in Bauland umgewidmet worden waren. Mit Körperschaftsteuererklärung 2012 vom 13. Mai 2013 erklärte sie "Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen nach Umwidmung" in Höhe von 126.576 EUR. 2 Gegen den erklärungsgemäß ergangenen Körperschaftsteuerbescheid 2012 erhob die Mitbeteiligte Beschwerde, die sie damit begründete, dass die verkauften Grundstücke zuvor lan... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte erklärt Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit u.a. von der Marktgemeinde Y. In seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2010 führte er unter der Kennzahl 721 Reisekosten von 1.152,46 EUR und unter 0der Kennzahl 724 Sonstige Werbungskosten von 6.718,68 EUR als zu berücksichtigende Werbungskosten an. Beigelegt war eine Aufstellung über die durchgeführten Reisen und deren Zweck. Weiters wurde ein - durch den Ortsparteiobmann, durch den Mitbeteiligten a... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine aus den beiden Landwirten A und B gebildete Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Nach dem am 25. Oktober 2004 errichteten Gesellschaftsvertrag ist Zweck der Gesellschaft der gemeinschaftliche Erwerb und die gemeinschaftliche Nutzung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten. Die im Rahmen dieser Gesellschaft erworbenen Maschinen und Geräte sollen nach § 3 des Gesellschaftsvertrages vorrangig in den Betrieben der Gesellschafter einge... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine aus den beiden Landwirten A und B gebildete Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Nach dem am 25. Oktober 2004 errichteten Gesellschaftsvertrag ist Zweck der Gesellschaft der gemeinschaftliche Erwerb und die gemeinschaftliche Nutzung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten. Die im Rahmen dieser Gesellschaft erworbenen Maschinen und Geräte sollen nach § 3 des Gesellschaftsvertrages vorrangig in den Betrieben der Gesellschafter einge... mehr lesen...
Bei der Beschwerdeführerin handelt es sich um eine aus den beiden Landwirten A und B gebildete Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Nach dem am 25. Oktober 2004 errichteten Gesellschaftsvertrag ist Zweck der Gesellschaft der gemeinschaftliche Erwerb und die gemeinschaftliche Nutzung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten. Die im Rahmen dieser Gesellschaft erworbenen Maschinen und Geräte sollen nach § 3 des Gesellschaftsvertrages vorrangig in den Betrieben der Gesellschafter einge... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, deren Ehemann Dienstnehmer der S KG ist, erklärte für die Jahre 2002 bis 2008 nur Einkünfte aus Kapitalvermögen aus einer stillen Beteiligung an der S KG. Die Veranlagung für die Jahre 2002 bis 2005 erfolgte zunächst erklärungsgemäß, wobei die Anrechnung der Kapitalertragsteuer zu Einkommensteuergutschriften in Höhe der Kapitalertragsteuer führte. Mit Bescheiden vom 28. Mai 2008 verfügte das Finanzamt die Wiederaufnahme der Verfahren und erließ neue Sachbeschei... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Kommanditgesellschaft, betrieb bis 1999 eine Druckerei und ermittelte ihren Gewinn nach § 5 EStG 1988. Im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe zum 31. Mai 1999 waren an der beschwerdeführenden Gesellschaft der Komplementär zu 75% und seine Ehefrau als Kommanditistin zu 25% beteiligt. Laut Auflösungsbilanz per 31. Mai 1999 wurden Aktiva im Wert von ATS 179.997,30 und Passiva in Höhe von ATS 14,696.724,85 in das "Privatvermögen" übertragen. Unter den in das "Privat... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Kommanditgesellschaft, betrieb bis 1999 eine Druckerei und ermittelte ihren Gewinn nach § 5 EStG 1988. Im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe zum 31. Mai 1999 waren an der beschwerdeführenden Gesellschaft der Komplementär zu 75% und seine Ehefrau als Kommanditistin zu 25% beteiligt. Laut Auflösungsbilanz per 31. Mai 1999 wurden Aktiva im Wert von ATS 179.997,30 und Passiva in Höhe von ATS 14,696.724,85 in das "Privatvermögen" übertragen. Unter den in das "Privat... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine Kommanditgesellschaft, betrieb bis 1999 eine Druckerei und ermittelte ihren Gewinn nach § 5 EStG 1988. Im Zeitpunkt der Betriebsaufgabe zum 31. Mai 1999 waren an der beschwerdeführenden Gesellschaft der Komplementär zu 75% und seine Ehefrau als Kommanditistin zu 25% beteiligt. Laut Auflösungsbilanz per 31. Mai 1999 wurden Aktiva im Wert von ATS 179.997,30 und Passiva in Höhe von ATS 14,696.724,85 in das "Privatvermögen" übertragen. Unter den in das "Privat... mehr lesen...
Mit Bescheid der mitbeteiligten Sozialversicherungsanstalt vom 23. Juni 2010 wurde ausgesprochen, dass der Beschwerdeführer im Zeitraum von 1. Jänner bis 31. Dezember 2008 gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG der Pflichtversicherung in der Pensions- und Krankenversicherung unterliegt. Begründend führte die Sozialversicherungsanstalt im Wesentlichen aus, die Versicherungsgrenze betrage im Jahr 2008 bei ausschließlicher Ausübung einer nach § 2 Abs. 1 Z 4 GSVG versicherungspflichtigen Erwerbstätigk... mehr lesen...
Mit Spruchpunkt II. des angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheides stellte die belangte Behörde mit Wirkung für die beschwerdeführende GmbH und Co. KEG und die an ihrem Vermögen beteiligten Gesellschafter (Kommanditisten) in Abänderung erstinstanzlicher, die Jahre 1997 und 2000 betreffender Bescheide endgültig fest, weder bei der Gesellschaft noch bei den einzelnen Gesellschaftern (Kommanditisten) lägen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor, und eine einheitliche und ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erzielte im Streitjahr gewerbliche Einkünfte als Versicherungsagent. Bei der Festsetzung der Einkommensteuer für das Jahr 2002 erhöhte das Finanzamt - offenbar in der Meinung, der Beschwerdeführer habe nur von der W AG Provisionen erhalten - die von ihm erklärten Erlöse um den Betrag von 24.519,38 EUR mit der Begründung: , dass die Einnahmen in Höhe der von der W AG gemäß § 109a EStG 1988 gemeldeten Beträge angesetzt worden seien. In seiner gegen diesen Be... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Finanzamtes, mit dem ihr Antrag vom 13. Juli 2005 auf Rückzahlung eines Guthabens abgewiesen wurde, als unbegründet abgewiesen. Über das Vermögen der Beschwerdeführerin sei mit Beschluss des Bezirksgerichtes vom 23. November 2000 das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet worden. Das Finanzamt habe eine Konkursforderung in Höhe von S 134.774,-- (darunter Umsatzsteuer 1999) angemeldet. Das B... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erklärte in den Jahren 1990 bis 1997 Einkünfte aus der Vermietung einer Eigentumswohnung zur Umsatz- und Einkommensteuer. In den (gem. § 200 Abs. 2 BAO endgültig ergangenen) Abgabenbescheiden jeweils vom 11. Dezember 2003 wurden die erklärten steuerlichen Ergebnisse aus der Vermietung der Eigentumswohnung für die Jahre 1990 bis 1997 nicht berücksichtigt. Begründet wurde dies damit, dass die Eigentumswohnung nach dem Beobachtungszeitraum 1990 bis 1998 ohne Erziel... mehr lesen...
Im Akt befindet sich ein Gesellschaftsvertrag vom 4. August 1999, abgeschlossen zwischen der B GmbH und dem Beschwerdeführer, über die Errichtung der B GmbH & Co KG. Die B GmbH ist demnach Komplementär, der Beschwerdeführer Kommanditist dieser KG. Der letzte Satz des Punktes 4 des Vertrages sieht vor, dass der Kommanditist am Betriebsvermögen einschließlich der stillen Reserven und dem sogenannten "good will" (Unternehmenswert) beteiligt ist. Die Punkte 6, 7 und 8 des Vertrages la... mehr lesen...
Im Akt befindet sich ein Gesellschaftsvertrag vom 4. August 1999, abgeschlossen zwischen der B GmbH und dem Beschwerdeführer, über die Errichtung der B GmbH & Co KG. Die B GmbH ist demnach Komplementär, der Beschwerdeführer Kommanditist dieser KG. Der letzte Satz des Punktes 4 des Vertrages sieht vor, dass der Kommanditist am Betriebsvermögen einschließlich der stillen Reserven und dem sogenannten "good will" (Unternehmenswert) beteiligt ist. Die Punkte 6, 7 und 8 des Vertrages la... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Juli 2005 sprach die beschwerdeführende Sozialversicherungsanstalt aus, dass der Mitbeteiligte gemäß § 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG vom 1. Februar 2002 bis 31. Dezember 2003 in der Krankenversicherung pflichtversichert ist. Begründend wurde ausgeführt, mit 1. Februar 2002 sei der Mitbeteiligte als Komplementär aus der S KG ausgeschieden, weshalb die Pflichtversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Z. 2 GSVG mit diesem Tag beendet worden sei. Dieser Tag sei auch der Stichtag für den Pen... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 11. Juli 2005 sprach die beschwerdeführende Sozialversicherungsanstalt aus, dass der Mitbeteiligte gemäß § 2 Abs. 1 Z. 4 GSVG vom 1. Februar 2002 bis 31. Dezember 2003 in der Krankenversicherung pflichtversichert ist. Begründend wurde ausgeführt, mit 1. Februar 2002 sei der Mitbeteiligte als Komplementär aus der S KG ausgeschieden, weshalb die Pflichtversicherung gemäß § 2 Abs. 1 Z. 2 GSVG mit diesem Tag beendet worden sei. Dieser Tag sei auch der Stichtag für den Pen... mehr lesen...