Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
EStG 1988 §2 Abs3 Z6Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2008/13/0029 E 29. Februar 2012 RS 3Stammrechtssatz
Bei der Beurteilung von Bestandobjekten auf ihre Eigenschaft als Einkunftsquelle im Rahmen von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist grundsätzlich für jedes Mietobjekt gesondert zu untersuchen, ob es eine Einkunftsquelle bildet. Dies gilt insbesondere für verschiedene, wenn auch in einem Haus gelegene Eigentumswohnungen, wenn diese an verschiedene Personen vermietet sind (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 24. April 1997, 94/15/0126, sowie Hofstätter/Reichel, EStG 1988, III, § 2 - Liebhaberei ABC, Stichwort "Beurteilungseinheit", mit weiteren Nachweisen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018130006.J00Im RIS seit
02.10.2019Zuletzt aktualisiert am
02.10.2019