Index: E1EE3L E09301000E3L E09302000E6JL37014 Getränkeabgabe Speiseeissteuer OberösterreichL37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof30/01 Finanzverfassung30/02 Finanzausgleich32/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: 11992E092 EGV Art92 Abs1;11992E095 EGV Art95;11992E177 EGV Art177;11997E087 EG Art87 impl;11997E234 EG Art234 impl;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art33 Abs1;31992L0012 Verbrauchsteuer-RL Art3 Abs2;31992L0012 Verbrauc... mehr lesen...
Index: E1EE3L E09301000E3L E09302000E6JL37014 Getränkeabgabe Speiseeissteuer OberösterreichL37019 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof30/01 Finanzverfassung30/02 Finanzausgleich32/04 Steuern vom Umsatz59/04 EU - EWR
Norm: 11992E092 EGV Art92 Abs1;11992E095 EGV Art95;11992E177 EGV Art177;11997E087 EG Art87 impl;11997E234 EG Art234 impl;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art33 Abs1;31992L0012 Verbrauchsteuer-RL Art3 Abs2;31992L0012 Verbrauc... mehr lesen...
Dem Beschwerdeführer und seiner Ehegattin wurden mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 21. März 1995 ein Verkehrsflächenbeitrag nach der Oberösterreichischen Bauordnung 1994 für eine bestimmte Verkehrsfläche (A) in der Höhe von S 39.328,80 vorgeschrieben. Der Beschwerdeführer erhob Berufung. Dieser Berufung wurde mit Bescheid des Gemeinderates der mitbeteiligten Marktgemeinde vom 25. Jänner 1996 nur hinsichtlich der Fälligkeit stattgegeben, die Berufung ... mehr lesen...
Index: L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragOberösterreichL81704 Baulärm Umgebungslärm OberösterreichL82004 Bauordnung OberösterreichL82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich30/01 Finanzverfassung
Norm: BauO OÖ 1994 §20 Abs7;F-VG 1948 §6 Abs1;
Rechtssatz: Wenngleich es zutrifft, daß die finanziellen Mittel der Gemeinde zu einem wesentlichen Teil nicht aus eigenen Steuereinnahmen, sond... mehr lesen...
Mit Abgabenbescheid vom 5. März 1996 schrieb der Bürgermeister der Gemeinde Weißpriach dem Beschwerdeführer für ein näher bezeichnetes Objekt mit über 40 m2 nach dem Salzburger Ortstaxengesetz die besondere Ortstaxe für das Jahr 1994 in der Höhe von S 3.120,-- vor. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte der Beschwerdeführer vor, das Objekt besitze weder direkten Anschluß an eine befahrbare Straße, noch habe es Licht- bzw. Wasseranschluß. Die Benützung diene der Betreu... mehr lesen...
Mit Abgabenbescheid vom 5. März 1996 schrieb der Bürgermeister der Gemeinde Weißpriach dem Beschwerdeführer für ein näher bezeichnetes Objekt mit über 40 m2 nach dem Salzburger Ortstaxengesetz die besondere Ortstaxe für das Jahr 1994 in der Höhe von S 3.120,-- vor. In der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung brachte der Beschwerdeführer vor, das Objekt besitze weder direkten Anschluß an eine befahrbare Straße, noch habe es Licht- bzw. Wasseranschluß. Die Benützung diene der Betreu... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof30/01 Finanzverfassung
Norm: B-VG Art116 Abs2;F-VG 1948 §6 Abs1 Z4 lita;VwGG §21 Abs1;VwGG §47 Abs3;VwGG §48 Abs3;
Rechtssatz: Handelt es sich beim Beschwerdegegenstand nicht um eine Abgabenerhebung im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde, sondern um die Erhebung einer gemeinschaftlichen Landesabgabe, bei der der Ertrag zur Hälfte der Gemeinde... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof30/01 Finanzverfassung
Norm: B-VG Art116 Abs2;F-VG 1948 §6 Abs1 Z4 lita;VwGG §21 Abs1;VwGG §47 Abs3;VwGG §48 Abs3;
Rechtssatz: Handelt es sich beim Beschwerdegegenstand nicht um eine Abgabenerhebung im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde, sondern um die Erhebung einer gemeinschaftlichen Landesabgabe, bei der der Ertrag zur Hälfte der Gemeinde... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist laut Auszug aus dem Handelsregister des Kantons Luzern vom 2. Mai 1988 eine Genossenschaft nach Schweizerischem Recht. Mit Pkt. A des Bescheides des Bürgermeisters der Stadtgemeinde W vom 29. Juni 1987 wurde die Beschwerdeführerin gemäß §§ "3, 4, 6 und 9 des Fremdenverkehrsabgabengesetzes 1976, LGBl. Nr. 100/76 in der geltenden Fassung für das Jahr 1987 für die Betriebsstätte(n) in der Gemeinde W auf Grund der selbständigen Erwerbstätigkeit und der Einkü... mehr lesen...
Index: L37302 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeOrtsabgabe Gästeabgabe KärntenL74002 Fremdenverkehr Tourismus Kärnten30/01 Finanzverfassung
Norm: FremdenverkehrsabgabeG Krnt 1976 §3 Abs1;F-VG 1948 §6 Abs1;
Rechtssatz: Im Hinblick auf den Charakter der Kärntner Fremdenverkehrsabgabe als einer in der Hauptform zwischen dem Land und der Gemeinde geteilten, in der Unterform einer gemeinschaftlic... mehr lesen...