RS Vwgh 1992/2/27 88/17/0036

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Veröffentlicht am 27.02.1992
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Index

L37302 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe
Ortsabgabe Gästeabgabe Kärnten
L74002 Fremdenverkehr Tourismus Kärnten
30/01 Finanzverfassung

Norm

FremdenverkehrsabgabeG Krnt 1976 §3 Abs1;
F-VG 1948 §6 Abs1;

Rechtssatz

Im Hinblick auf den Charakter der Kärntner Fremdenverkehrsabgabe als einer in der Hauptform zwischen dem Land und der Gemeinde geteilten, in der Unterform einer gemeinschaftlichen Landesabgabe geregelten Abgabe muß feststehen, daß der Fremdenverkehrsnutzen in dem Gebiet erzielt wurde, für das die Abgabe vorgeschrieben wurde (Hinweis E 3.4.1970, 1230/69; E 24.4.1970, 1730/69).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988170036.X03

Im RIS seit

15.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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