1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg den Revisionswerber als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen drei Übertretungen nach § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig und verhängte über ihn drei Geldstrafen (im Nichteinbringungsfall Ersatzfreiheitsstrafen). Die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG erklärte es für nicht zulässig. 2 Gegen das Erkenntn... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Salzburg nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung den Revisionswerber wegen sieben Übertretungen nach § 52 Abs. 1 drittes Tatbild iVm § 1 Abs. 1, §§ 2, 3 und 4 Abs. 2 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig und verhängte über ihn sieben Geldstrafen (im Nichteinbringungsfall Ersatzfreiheitsstrafen). Die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG erklärte es für nicht zulässig. 2 Gegen das Erkenntnis eines Verwal... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Salzburg nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Revisionswerberin als handelsrechtliche Geschäftsführerin einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen sechs Übertretungen nach § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild iVm § 1 Abs. 1, §§ 2, 3 und 4 Abs. 2 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig und verhängte über sie sechs Geldstrafen (im Nichteinbringungsfall Ersatzfreiheitsstrafen). Die Revision nach Art. 133 Ab... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Salzburg nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Revisionswerberin als handelsrechtliche Geschäftsführerin einer näher bezeichneten Gesellschaft zweier Übertretungen nach § 52 Abs. 1 drittes Tatbild iVm § 1 Abs. 1, §§ 2, 3 und 4 Abs. 2 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig und verhängte über sie zwei Geldstrafen (im Nichteinbringungsfall Ersatzfreiheitsstrafen). Die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 22. September 2017 wurde die Revisionswerberin als handelsrechtliche Geschäftsführein und damit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen Übertretung des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 bis 4, § 4 iVm § 52 Abs. 1 Z 1Glücksspielgesetz (GSpG) zur Zahlung einer Geldstrafe in der Höhe von EUR 1.000,-- verpflichtet. Überdies wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Höhe vo... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 22. September 2017 wurde die Revisionswerberin als handelsrechtliche Geschäftsführein und damit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen Übertretung des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 bis 4, § 4 iVm § 52 Abs. 1 Z 1Glücksspielgesetz (GSpG) zur Zahlung einer Geldstrafe in der Höhe von EUR 1.000,-- verpflichtet. Überdies wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Höhe vo... mehr lesen...
1 I. Gegenstand 2 A. Mit Bescheid der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde vom 21. November 2017 wurde dem Revisionswerber die Übertretung des § 158 Abs. 1 Z 8d iVm § 61 Abs. 1 erster Satz und § 27 Abs. 1 Salzburger Jagdgesetz (JG) zur Last gelegt und gemäß § 45 Abs. 1 Z 4 VStG eine Ermahnung erteilt, da er es als Jagdleiter einer näher bezeichneten Eigenjagd zu verantworten habe, dass der für das Jagdjahr 2015 für dieses Jagdgebiet festgesetzte Mindestabschuss ... mehr lesen...
1 I. Gegenstand 2 A. Mit Bescheid der vor dem Verwaltungsgericht belangten Behörde vom 21. November 2017 wurde dem Revisionswerber die Übertretung des § 158 Abs. 1 Z 8d iVm § 61 Abs. 1 erster Satz und § 27 Abs. 1 Salzburger Jagdgesetz (JG) zur Last gelegt und gemäß § 45 Abs. 1 Z 4 VStG eine Ermahnung erteilt, da er es als Jagdleiter einer näher bezeichneten Eigenjagd zu verantworten habe, dass der für das Jagdjahr 2015 für dieses Jagdgebiet festgesetzte Mindestabschuss ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Oberösterreich vom 28. August 2017, VStV/917300869141/2017, wurde der Revisionswerber der näher konkretisierten achtfachen Übertretung des § 9 Abs. 1 VStG iVm § 2 Abs. 1 und 4 iVm § 52 Abs. 1 Z 1 (3. Tatbild) Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt; es wurden über ihn acht Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 6.000,-- (sowie Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. 2 Ebenfalls mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Oberö... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 7. März 2017 ordnete die Landespolizeidirektion Wien gegenüber der erstrevisionswerbenden Gesellschaft (Erstrevisionswerberin) und dem Drittrevisionswerber gemäß § 53 Abs. 1 Glücksspielgesetz (GSpG) die Beschlagnahme eines näher bezeichneten Gerätes sowie des Steckschlüssels und des noch festzustellenden allfälligen Inhaltes der Gerätekassenlade an und verfügte gemäß § 54 Abs. 1 GSpG die Einziehung dieses Gerätes samt Steckschlüssel. 2 Dagegen erhob die Er... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien vom 23. November 2016 wurde der Erstrevisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer der zweitrevisionswerbenden Partei der sechsfachen Übertretung des § 2 Abs. 4 iVm § 52 Abs. 1 Z 1 erster Fall Glücksspielgesetz (GSpG) iVm § 9 Abs. 1 VStG für schuldig erkannt und über ihn sechs Geldstrafen in der Höhe von jeweils 9.000 EUR (und Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Weiters schrieb die Landespolizeidirektion Wien dem Erstrev... mehr lesen...
Mit jeweils zwei Aufforderungen zur Rechtfertigung vom 19. Oktober 2016 (betreffend den Erstrevisionswerber) bzw. 21. Oktober 2016 (betreffend den Zweitrevisionswerber) legte die belangte Behörde dem Erst- und Zweitrevisionswerber zur Last, sie hätten als handelsrechtliche Geschäftsführer der drittrevisionswerbenden Partei zu verantworten, dass diese am 15. Dezember 2015 um 12.15 Uhr bzw. 17.10 Uhr an zwei näher genannten Standorten in W durch das Zurverfügungstellen von Software für ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VwGVG 2014 §27;VwGVG 2014 §38;VwGVG 2014 §50; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/02/0288 Ra 2018/02/0287 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2017/02/0186 B 5. Dezember 2017 RS 1 Stammrechtssatz An Verfolgungshandlungen iSd § 32 Abs. 2 VStG sind hinsichtlich der Umschreibung der a... mehr lesen...
Index: L70300 Buchmacher Totalisateur Wetten001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: Totalisateur Buchmacherwetten Gebühren 1919 §1 Abs1;Totalisateur Buchmacherwetten Gebühren 1919 §2 Abs1;Totalisateur Buchmacherwetten Gebühren 1919 §2 Abs3 Z2;VStG §31;VStG §32 Abs2;VStG §44a Z1;VwGG §42 Abs2 Z1;VwGVG 2014 §27;VwGVG 2014 §38;VwGVG 2014 §50;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Steiermark vom 9. Mai 2017 wurde der Erstrevisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer der zweitrevisionswerbenden Partei der dreifachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) iVm § 9 Abs. 1 VStG schuldig erkannt und über ihn gemäß § 52 Abs. 1 Z 1 iVm Abs. 2 GSpG drei Geldstrafen in der Höhe von jeweils 4.000,-- Euro (samt Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. Die zweit... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 16. Februar 2018 wurde die Revisionswerberin der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 5 iVm § 50 Abs. 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über sie eine Geldstrafe in der Höhe von 10.000,- Euro (für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Höhe von 152 Stunden) verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde dieses Straferkenntnis bestätigt, über die Revisionswerberin ein Koste... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Salzburg nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung den Revisionswerber wegen acht Übertretungen nach § 52 Abs. 1 drittes Tatbild iVm § 1 Abs. 1, § 2, § 3 und § 4 Abs. 2 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig und verhängte über ihn acht Geldstrafen (im Nichteinbringungsfall Ersatzfreiheitsstrafen). Die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG erklärte es für nicht zulässig. 2 Gegen das Erkenntnis eines Verwalt... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen einer Übertretung nach § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von 1.000 Euro (für den Fall der Uneinbringlichkeit eine Ersat... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Ried im Innkreis vom 8. Jänner 2018 wurde dem Revisionswerber Folgendes zur Last gelegt: "Sie haben am 10.07.2016 um 10.34 Uhr in der Gemeinde St. Konrad, auf der B120 bei km 9.505, Kranichsteg in Fahrtrichtung Gmunden, mit dem Kleinkraftrad einspurig mit dem amtlichen Kennzeichen (...) die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 48 km/h überschritten. Die in Betracht kommende Messtoleranz wurde bereits zu Ihren Gunsten abge... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Steiermark vom 3. Mai 2017 wurde der Revisionswerber als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen vertretungsbefugtes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft der vierfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt. Über ihn wurden vier Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 5.000,-- (samt Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Lan... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Steiermark vom 3. Mai 2017 wurde der Revisionswerber als gemäß § 9 Abs. 1 VStG nach außen vertretungsbefugtes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft der vierfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt. Über ihn wurden vier Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 5.000,-- (samt Ersatzfreiheitsstrafen) verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Lan... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 9. Mai 2018 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) zur Zahlung einer Geldstrafe in der Höhe von EUR 3.000,-- verpflichtet. Überdies wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Höhe von 90 Stunden verh... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 9. Mai 2018 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) zur Zahlung einer Geldstrafe in der Höhe von EUR 3.000,-- verpflichtet. Überdies wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Höhe von 90 Stunden verh... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 9. Mai 2018 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) zur Zahlung einer Geldstrafe in der Höhe von EUR 3.000,-- verpflichtet. Überdies wurde eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Höhe von 90 Stunden verh... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Niederösterreich vom 14. März 2016 wurde der Revisionswerber als das zur Vertretung nach außen berufene Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 erster Fall Glücksspielgesetz (GSpG) mit fünf Glücksspielgeräten, eines davon ein sogenanntes "Cash-Center", schuldig erkannt; es wurden über ihn fünf Geldstrafen in der Höhe von jeweils EUR 3.000,-- (sowie für den Fall der Uneinbringlichkeit fünf Ers... mehr lesen...
1 Die Polizei stellte am 12. Jänner 2016 Mängel am verfahrensgegenständlichen Fahrzeug fest. In dieser Angelegenheit wurde zunächst dem handelsrechtlichen Geschäftsführer der K. GmbH, der Zulassungsbesitzerin des Fahrzeuges, am 11. November 2016 die Aufforderung zur Rechtfertigung vom 8. November 2016 zugestellt, die folgende Einleitung enthielt: "Sie haben es als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der (K. GmbH) in Ihrer Funktion als handelsrechtli... mehr lesen...
1 Die Polizei stellte am 12. Jänner 2016 Mängel am verfahrensgegenständlichen Fahrzeug fest. In dieser Angelegenheit wurde zunächst dem handelsrechtlichen Geschäftsführer der K. GmbH, der Zulassungsbesitzerin des Fahrzeuges, am 11. November 2016 die Aufforderung zur Rechtfertigung vom 8. November 2016 zugestellt, die folgende Einleitung enthielt: "Sie haben es als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der (K. GmbH) in Ihrer Funktion als handelsrechtli... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2;VStG §44a;VwGVG 2014 §38;VwGVG 2014 §50;
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 44a VStG gelten für den
Spruch: des Straferkenntnisses, nicht aber für Verfolgungshandlungen (vgl. VwGH 29.4.2009, 2009/02/0090). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2019:RA2018020300.L03 Im RIS seit 01.02.2019 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §32 Abs2;VStG §32 Abs3;VStG §44a Z2;VStG §9 Abs2;VwGVG 2014 §38;VwGVG 2014 §50;
Rechtssatz: Für eine wirksame Verfolgungshandlung - auch gegen den verantwortlichen Beauftragten nach § 9 Abs. 2 VStG (vgl. § 32 Abs. 3 erster Satz VStG) - ist es nicht entscheidend, ob die Organfunktion (korrekt) angegeben ist (vgl. VwGH 10.8.2018, Ra 2017/17/0886). Schl... mehr lesen...