Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 30. März 2006 wurde die wegen des Verdachts einer Übertretung nach dem GGBG gemäß § 37a Abs 1 iVm Abs 2 Z 2 VStG eingehobene Sicherheitsleistung gemäß § 37a Abs 5 iVm § 37 Abs 5 VStG für verfallen erklärt. Dagegen erhob die beschwerdeführende Partei am 18. April 2006 Berufung. Mit der vorliegenden Beschwerde wird Verletzung der Entscheidungspflicht geltend gemacht, weil über die Berufung nicht innerhalb von sechs Monaten ents... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art132;VStG §37 Abs5;VStG §37a Abs1;VStG §37a Abs2 Z2;VStG §37a Abs5;VwGG §27;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2003/03/0090 B 25. Juni 2003 RS 1 Stammrechtssatz Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits ausgesprochen hat (vgl. den hg. Beschluss vom 25. Februar 1985, Zl. 84/10/0237, VwSlg 11682 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die "vom Beschwerdeführer" beim Gendarmerieposten Retz am 13. Februar 2002 wegen des Verdachtes der Übertretungen des § 7 Abs. 2 Z. 5, 7 und 8 iVm § 27 Abs. 1 Z. 1 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes erlegte vorläufige Sicherheitsleistung von EUR 2.178,-- gemäß § 37 Abs 5 VStG iVm § 37a Abs 5 VStG für verfallen erklärt. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass laut Anzeige des Gendarmeriepostens Retz der Lenker ein... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: GGBG 1998 §27 Abs4 idF 2002/I/032;VStG §17 Abs3;VStG §37 Abs5;VStG §37a Abs5;
Rechtssatz: Der Beschwerdefall betrifft die Erklärung des Verfalls einer vorläufigen Sicherheitsleistung gemäß § 37 Abs. 5 VStG iVm § 37a Abs. 5 VStG. Der Beschwerdeführer war für die Durchführung des in Rede stehenden Transports als Vertreter des Beförderers verantwort... mehr lesen...
Mit einem an "T S Verantwortl.d.Fa. F s.r.o." gerichteten Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bruck an der Leitha vom 15. Juni 2004 wurde der am 29. April 2004 wegen einer Übertretung nach "dem GGBG, bei deren Begehung Sie auf frischer Tat am 29.4.2004 betreten wurden", als vorläufige Sicherheit eingehobene Betrag von EUR 1.440,--, gemäß § 27 Abs 4 GGBG iVm § 37a Abs 2 Z 2 VStG, § 37a Abs 5 iVm § 37 Abs 5 und § 17 VStG für verfallen erklärt, "da sich die Strafverfolgung und der V... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: AVG §8;GGBG 1998 §27 Abs4;GGBG 1998 §27 Abs5;VStG §37a Abs5;VStG §37a;
Rechtssatz: Wie sich aus dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 8. Juni 2006, Zl 2004/03/0220, ergibt, ist der Verfall einer gemäß § 27 Abs 4 GGBG beim Lenker als Vertreter des Beförderers eingehobenen vorläufigen Sicherheit im Sinne des § 37a VStG gegenüber dem Beför... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: AVG §56;AVG §59 Abs1;AVG §66 Abs4;AVG §8;GGBG 1998 §27 Abs4;VStG §17;VStG §24;VStG §37 Abs5;VStG §37a Abs2 Z2;VStG §37a Abs5;VStG §37a;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: In der vom Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes über die Einhebung der Sicherheit ausgestellten Bescheinigung wurde bestätigt, dass "auf Grund des GG... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn vom 28. Februar 2002 wurde der Betrag von EUR 1.453,--, der vom Beschwerdeführer als vorläufige Sicherheitsleistung wegen des Verdachtes der Übertretung des § 7 Abs 2 Z 7 iVm § 27 Abs 1 Z 1 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes eingehoben und bezahlt worden war, gemäß § 37 Abs 5 VStG iVm § 37a Abs 5 VStG für verfallen erklärt. Laut Anzeige der Grenzkontrollstelle Klein Haugsdorf sei vom Beschwerdeführer als Vertreter des Beförderers ein G... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/03 Sonstiges Verkehrsrecht
Norm: GGBG 1998 §27 Abs4;VStG §17 Abs3;VStG §37 Abs5;VStG §37a Abs5;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer war für die Durchführung des Transports als Vertreter des Beförderers verantwortlich und hat seinen Wohnsitz in der Republik Tschechien. Da zwischen der Republik Österreich und der Republik Tschechien kein Vertrag über Amts- und Rechtshilfe in Verwaltu... mehr lesen...
Auf Grund des Beschwerdevorbringens und der mit der Beschwerde vorgelegten Beilagen, insbesondere des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach vom 31. August 2000 und der vom Beschwerdeführer dagegen erhobenen Berufung, ergibt sich Folgendes: Die Beschwerdeführerin betreibt ein Transportunternehmen. Im Zuge einer Gefahrgutbeförderung wurde am 7. August 2000 in D eine Zollkontrolle der Beförderungseinheit der Beschwerdeführerin durchgeführt, in deren Zuge - im Hinblick auf eine... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art132;VStG §37 Abs5;VStG §37a Abs5;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof bereits ausgesprochen hat (vgl. den hg. Beschluss vom 25. Februar 1985, Zl. 84/10/0237, VwSlg 11682 A/1985) ist die Bestimmung des Art. 132 zweiter Satz B-VG nicht nur auf das eigentliche Verwaltungsstraf... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat seinen Wohnsitz in Deutschland. Am 1. November 1988 ereignete sich auf der Zillertal-Bundesstraße ein Verkehrsunfall, an dem der Beschwerdeführer als Lenker eines Kraftfahrzeuges beteiligt war. Im Zuge der gegen den Beschwerdeführer wegen Übertretungen der StVO geführten Amtshandlungen wurde von einem Gendarmeriebeamten am 3. November 1988 vom Beschwerdeführer eine vorläufige Sicherheit in der Höhe von S 10.500,-- gemäß § 37a Abs. 2 Z. 2 VStG eingehoben und de... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §37 Abs4;VStG §37 Abs5;VStG §37a Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Die Frist für den Ausspruch des Verfalles einer vorläufigen Sicherheit ist, wenn diese in einem Geldbetrag besteht, jedenfalls von ihrer Einhebung zu berechnen. Daß die Sicherheit gem § 37 Abs 5 VStG nur für verfallen erklärt werden kann, sobald sich die Strafverfolgung des Beschul... mehr lesen...