Entscheidungen zu § 36 VStG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-11 von 11

RS UVS Kärnten 2005/03/31 KUVS-1641/10/2004

Rechtssatz: Wird der Beschwerdeführer zur Feststellung seiner Identität gemäß § 35 Z 1 VStG festgenommen, da der Beschwerdeführer den erhebenden Beamten unbekannt war, er keinen Ausweis mit sich führte und auch seine Identität nicht bekannt gab, so ist die Festnahme gerechtfertigt. Die Festnahme einer Person durch ein Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes gemäß § 35 VStG setzt voraus, dass die Person auf frischer Tat betreten wird, d. h., dass sie eine als Verwaltungsübertretung straf... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 31.03.2005

RS UVS Oberösterreich 1997/12/22 VwSen-420156/39/Kl/Ur/Rd

Rechtssatz: Der Bf wurde in Zurechnung der BH V am 14.5.1997 um 0.30 Uhr bis 0.45 Uhr durch Gendarmeriebeamte festgenommen. Dies stellt einen Akt der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt dar. Im Zuge der Festnahme wurde der Transportgriff angewendet und wurden Handschellen angelegt. Die Beschwerde wurde rechtzeitig eingebracht und es liegen auch die übrigen Beschwerdevoraussetzungen vor. Die Beschwerde ist zulässig und sie ist im übrigen auch begründet. ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 22.12.1997

TE UVS Wien 1995/12/06 02/12/40/95

Begründung: I.1. In ihrer auf Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG gestützten Beschwerde beantragt die Beschwerdeführerin nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung kostenpflichtig festzustellen, daß sie durch ihre Festnahme um 15.55 Uhr des 24.6.1995 durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien (in Vollziehung der StVO als Organe des Bundeslandes Wien) in Wien, B-gasse/Ecke I-gasse und ihre nachfolgende Anhaltung bis 17.28 Uhr, des gleichen Tages, im Wachzimmer Am H, im verfassungsges... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 06.12.1995

TE UVS Wien 1993/03/22 02/32/33/91

Begründung: I. Der Beschwerdeführer schilderte in der von ihm eingebrachten Beschwerde - wörtlich - folgenden Sachverhalt: "Am 7.8.1991 wurde ich um 23.44 Uhr durch den Anruf einer Passantin geweckt, die mich verständigte, mein Sohn habe soeben als Lenker eines einspurigen KFZ einen Verkehrsunfall erlitten, ich solle kommen. Um 23.50 Uhr traf ich an der Unfallstelle ein,   sprach kurz mit der Passantin, die mich angerufen hatte, danach mit meinem Sohn, der bereits im Rettungswagen ärztlich... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 22.03.1993

RS UVS Wien 1993/03/22 02/32/33/91

Rechtssatz: Art4 Abs5 PersFrSchG 1988 läßt demnach bei Festnahmen, denen eine Verwaltungsübertretung zugrundeliegt, eine maximale Anhaltedauer von 24 Stunden zu (ebenso einfachgesetzlich §36 Abs1 VStG, letzter Satz). Die konkrete Anhaltedauer im vorliegenden Fall betrug 6 3/4 Stunden und blieb daher innerhalb der vom Bundesverfassungsgesetzgeber als zulässig normierten Dauer. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; Fesselung; Schutz der persönlichen Freiheit mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 22.03.1993

RS UVS Wien 1993/03/22 02/32/33/91

Rechtssatz: Für die Abmahnung eines bei einer strafbaren Tat Betretenen gibt es keine Formvorschriften. Im gegenständlichen Fall sagten die Sicherheitswachebeamten dem Beschwerdeführer mehrmals "Bitte, mäßigen Sie sich!" bzw "Bitte, beruhigen Sie sich!" sowie "Seien Sie ruhig, sonst verhafte ich Sie noch" etc. Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien sieht es daher als erwiesen an, daß der Beschwerdeführer trotz mehrfacher Abmahnung (zu der dann auch noch die Inkenntnissetzung von der Erstatt... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 22.03.1993

RS UVS Wien 1993/03/22 02/32/33/91

Rechtssatz: Nach Ansicht des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien war die Fesselung des Beschwerdeführers auf sein eigenes Verhalten zurückzuführen und erforderlich, um ihn widerstandsunfähig zu machen. Da es der Unabhängige Verwaltungssenat Wien als erwiesen ansieht, daß dem Beschwerdeführer die Handfesseln abgenommen worden waren, sobald er sich halbwegs beruhigt hatte und ein aktiver Widerstand gegen die weitere Amtshandlung nicht mehr zu erwarten war, wurden die Handfesseln dem Beschwe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 22.03.1993

RS UVS Wien 1993/03/22 02/32/33/91

Rechtssatz: Angesichts des nachhaltigen Widerstandes des Beschwerdeführers (auch gegen das Einsteigen in den Streifenkraftwagen) war die Anwendung von Körperkraft in der Form des Nachhintenbiegens der beiden Arme des Beschwerdeführers zwecks Schließung der am rechten Handgelenk bereits angebrachten Handfesseln zur Erreichung des Zwecks der Amtshandlung (Verschaffung des Festgenommenen vor die Behörde) gerechtfertigt. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; Fesselung; Schutz der persönlichen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 22.03.1993

RS UVS Wien 1993/03/22 02/32/33/91

Rechtssatz: Eine Betretung auf frischer Tat ist nicht nur dann gegeben, wenn das einschreitende Organ das Vorliegen einer strafbaren Tat mit voller Verläßlichkeit festzustellen in der Lage ist, sondern schon dann, wenn es vertretbar erscheint, die Tat als strafbar zu beurteilen, wenn also das festnehmende Organ mit gutem Grund annehmen konnte, daß der Beschwerdeführer eine Verwaltungsübertretung begangen hat. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; Fesselung; Schutz der persönlichen Freihei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 22.03.1993

RS UVS Wien 1993/03/22 02/32/33/91

Rechtssatz: Eine im Zuge einer Festnahme notwendige Fesselung mit Handschellen stellt nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art3 MRK dar. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; Fesselung; Schutz der persönlichen Freiheit mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 22.03.1993

RS UVS Wien 1993/03/22 02/32/33/91

Rechtssatz: Die Lärmentwicklung, die der Beschwerdeführer durch Schreien an der Kreuzung E-straße/R-Gasse entfaltet hatte, war so groß, daß Anrainer zu den Fenstern eilten und (mindestens) einer von ihnen auch um Ruhe schrie. Im vorliegenden Fall erfolgte dieses Schreien gegenüber Sicherheitswachebeamten, die zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden beordert worden waren und eine routinemäßige Amtshandlung durchführen wollten. Der Beschwerdeführer hielt die Sicherheitswachebeamten einer... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 22.03.1993

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