Rechtssatz: Eine örtlich unzuständige Behörde kann nur durch wirksame Übertragung der Zuständigkeit durch die örtlich zuständige Behörde begründet werden. Die Übertragung der örtlichen Zuständigkeit durch eine unzuständige Behörde an eine andere örtlich unzuständige Behörde und deren Erlassung eines Bescheides behaftet dieses Erkenntnis mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit wegen Unzuständigkeit der erstinstanzlichen Behörde und ist der angefochtene Bescheid von Amts wegen wegen örtlicher Unzu... mehr lesen...
Beachte Verweis auf VwGH vom 19.6.1986, 85/04/0106; VwGH vom 20.04.1972, 1943/71; VwGH vom 11.5.1983, 82/03/0216; VwSlg 10638 A/1982; VwSen-220013 vom 9.8.1991; VwSen-220007 vom 28.8.1991; VwSen-200000 vom 29.08.1991 Rechtssatz: Schutzzweck des AIDS-Gesetzes ist die Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Virus LAV/HTLV III. Unzucht i.S.d. AIDS-Gesetzes bedeutet tatsächliche gewerbsmäßige Ausübung des Geschlechtsverkehrs. Aussage eines Beschuldigten im Verwaltungsstrafverfahren auc... mehr lesen...
Rechtssatz: Schubhaftbeschwerde: Zurückweisung wegen Verspätung; Zurückweisung des nicht von der belangten Behörde, sondern von jener Behörde, der gemäß § 29a VStG das Strafverfahren übertragen wurde, gestellten Kostenbegehrens. Nach § 5a des Fremdenpolizeigesetzes, BGBl. Nr. 72/1954, zuletzt geändert durch die zweite Fremdenpolizeigesetz-Novelle 1991, BGBl. Nr. 406/1991 (im folgenden: FrPG), hat derjenige, der in Schubhaft genommen oder angehalten wird, das Recht, den unabhängigen Verwa... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Magistrates der Stadt xx vom 23. Juli 1991, Zl xx, wurde Herr W F gemäß §28 Abs1 (richtig §28 Abs1 Z1 lita), des Ausländerbeschäftigungsgesetzes mit einer Geldstrafe von S 40.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe 40 Tage) bestraft. Im Schuldspruch dieses Straferkenntnisses wurde es als erwiesen angesehen, daß der Beschuldigte die §§28 Abs1 lita und 3 Abs1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes dadurch übertreten hat, daß er am 14. Dezember 1990 in xx T, , PrzNr 38, di... mehr lesen...
Beachte Dazu Entscheidung des VwGH vom 18.03.1993 92/09/0007 (Beschwerde zurückgewiesen) Rechtssatz: Keine rechtswirksame Übertragung, wenn an eine sachlich unzuständige Behörde (BPD x) übertragen wird und erst letztere die Strafsache an jene Behörde (Magistrat der Stadt x) weiterleitet, an welche eine Übertragung gemäß §29a VStG zulässig wäre. mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Abtretung gemäß § 29a VStG durch eine gemäß § 29a VStG selbst zuständig gewordene Behörde ist nicht zulässig. Keine
Begründung: der Zuständigkeit. Gemäß § 27 VStG ist jene Behörde örtlich zuständig, in deren Sprengel die Übertretung begangen worden ist. Wenn das Verfahren hiedurch wesentlich beschleunigt oder vereinfacht wird, kann die örtlich zuständige Behörde das Verfahren gemäß § 29a VStG an die sachlich zuständige Behörde übertragen, in deren Sprengel der Beschuldigt... mehr lesen...