Rechtssatz: Der § 97 Abs 1 JG verbietet einem Schützen hinsichtlich näher definierten Wildes weitere Jagdhandlungen, insbesondere darf er es - im fremden Jagdgebiet - nicht verfolgen, erlegen oder in Besitz nehmen. Dieses Tatbild setzt voraus, dass eine Jagdhandlung - in einem fremden Jagdrevier - gesetzt wurde, insoweit dieses Delikt auch nur in einem fremden Jagdrevier begangen werden kann. Ob dabei die österreichische Staatsgrenze nach Ungarn überschritten wird um sich ein Wildschwein a... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Pflicht eines britischen Transportunternehmens Staatsangehörigen eines Drittstaates eine Fahrerbescheinigung zu übergeben, stellt ein Unterlassungsdelikt dar und ist daher Tatort jener Ort, an welchem der Täter hätte handeln sollen, im Zweifel der Sitz des Unternehmens. Ist daher der Sitz des Unternehmens in Großbritannien, gilt die Verwaltungsübertretung gemäß § 2 Abs. 1 VStG somit nicht als im Inland begangen. (Einstellung des Verfahrens) Schlagworte Unterlassungsdel... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird der Berufungswerberin als handelsrechtlicher Geschäftsführerin eines Transportunternehmens mit Sitz in Salzburg im Straferkenntnis einer Bezirkshauptmannschaft in Kärnten vorgeworfen, eine gewerbsmäßige Güterbeförderung veranlasst zu haben, ohne dem Lenker als Drittstaatsangehörigen eine Fahrerbescheinigung zur Verfügung zu stellen, so ist Tatort iS des § 2 Abs 2 VStG der Sitz des Unternehmens in Salzburg, wenn von dort aus die Fahrerbescheinigung beantragt und auch dem je... mehr lesen...
Rechtssatz: Obschon die EU-Richtlinie 1993/22/EWG des Rates vom 10.5.1993 über Wertpapierdienstleistungen grundsätzlich vom Prinzip der Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde des Herkunftslandes ausgeht (Art 8 ISD) gilt dieses nur für die Beaufsichtigung ordnungsgemäß zugelassener Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die über die erforderliche Berechtigung zur Erbringung von Finanzdienstleistungen im Bestimmungsland verfügen. Ausländische Wertpapierfirmen, die über keine Konzession in ihrem... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei einer Übertretung des § 5 Abs 2 TGSt (Überschreitung der zulässigen Transportzeiten und -strecken bei Schlachttiertransporten) bestehen angesichts des Umstandes, daß Transportzeiten außerhalb des österreichischen Bundesgebietes angerechnet wurden bzw. ein Teil der Transportstrecke außerhalb des Bundesgebietes liegt, keine Bedenken im Hinblick auf § 2 VStG. Wurden nämlich Deliktshandlungen teils im Inland, teils im Ausland begangen, so ermöglicht es jede im Inland gelegene P... mehr lesen...
Rechtssatz: Unterlassung der Auskunftserteilung durch ausländische KFZ-Lenkerin. Unbestritten ist, daß die - ausländische - Berufungswerberin die ihr von der Erstbehörde zugegangene Aufforderung zur Erteilung der Lenkerauskunft bewußt unbeantwortet ließ. Das der Berufungswerberin zugegangene Formular hatte auch den Hinweis zum Inhalt, daß eine Nichterteilung der Auskunft strafbar sei. Ebenfalls war darin enthalten, an welchem Ort mit dem Fahrzeug der Berufungswerberin eine Übertretung der ... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. auch Erk. vom 29.9.1993, Zl. 93/02/0191) liegt der Bestimmung des § 103 Abs. 2 KFG die Absicht des Gesetzgebers zugrunde, sicherzustellen, daß der verantwortliche Lenker eines Kraftfahrzeuges jederzeit festgestellt werden kann, weshalb es Sinn und Zweck dieser Regelung ist, der Behörde die jederzeitige Feststellung des verantwortlichen Lenkers eines Fahrzeuges ohne langwierige und umfangreiche Erhebungen zu ermögl... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Inland begangene Verwaltungsübertretungen sind auch dann strafbar, wenn der Beschuldigte im Ausland wohnt und zwischen Österreich und dem betreffenden Land keine "Gegenseitigkeit" besteht; absolute Unbescholtenheit ist als mildernd zu werten; teilweise Stattgebung der Berufung nur hinsichtlich der Strafhöhe. mehr lesen...