IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hirn über die Beschwerde der AA, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y (= belangte Behörde) vom 26.09.2022, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Epidemiegesetz 1950 (EpiG 1950), zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als die im angefochtenen Straferkenntnis ausgesprochene Geldstrafe in der Höhe von Euro 250,00, Ersatzfre... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richtern Mag.a Weißgatterer über die Beschwerde des AA, vertreten durch RA BB, Adresse 1, **** Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 14.05.2020, Zl ***, wegen Übertretungen nach der EG-Verordnung 561/2006 iVm dem KFG und wegen Übertretungen nach der EU-Verordnung 165/2014 iVm dem KFG, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht: 1. Der Beschwerd... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Voppichler-Thöni über die Beschwerde der AA, Adresse 1, **** Z, Polen, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 01.03.2021, Zahl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Spruch: des angefochtenen Straferkenntnisses vom 01.03.2021, Zahl *** wird ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Triendl über die Beschwerde der Frau AA, geb xx.xx.xxxx, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis des Bürgermeisters der Stadt Z vom 23.1.2020, Zl *** wegen Übertretungen nach dem Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG), eingeschränkt auf die Bekämpfung der Strafhöhe zu Recht: 1. a) Der Beschwerde wird zu Spruchpunkt 1. des angefochtenen Straferkenntnisse... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Triendl über die Beschwerde des Herrn AA, geb. XX.XX.XXXX, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 2.4.2019, ***** wegen Übertretungen nach der GewO 1994 und der TBO 2018 zu Recht: 1. Die Beschwerde wird mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, als die Strafsanktionsnormen (§ 44a Z 3 VStG) wie folgt zu lauten haben: a. bei Spruchpunkt I. und II.... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Wieser über die Beschwerde des AA, vertreten durch BB, Rechtsanwälte in Z, Adresse 1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 29.11.2017, Zl *****, betreffend eine Übertretung nach dem TJG 2004, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird in Bezug auf Spruchpunkt 1. als unbegründet abgewiesen. 2. Der Be... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Mag. Piccolroaz über die Beschwerde des AA, geboren am XX.XX.XXXX, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 23.01.2019, Zl ********, betreffend eine Übertretung nach der Gewerbeordnung, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben und das Straferkenntnis im Umfang des Schuldspruches behoben, im Übrigen wird die Beschwerde im Hinblick auf die... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde von AA, wohnhaft in Z, Adresse 1, vertreten durch BB, Z, Adresse 1, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 24.09.2018, ***, betreffend eine Übertretung nach der Gewerbeordnung, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird nach der Maßgabe der nachfolgenden Spruchpunkte 2. bis 4. insofern Folge gegeben, wonach die verhängte Geldstrafe v... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde von AA, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 14.08.2018, Zahl ****, betreffend eine Übertretung nach der Tiroler Bauordnung 2018 nach der Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, wonach die verhängte Geldstrafe in der Höhe von Euro 1800,--... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Triendl über die Beschwerde des Herrn AA, geb. xx.xx.xxxx, Adresse 1, Z, v.d. Rechtsanwalt BB, Adresse 2, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft X vom 14.3.2018, *****, wegen Übertretungen nach der TBO 2018 nach öffentlicher, mündlicher Verhandlung zu Recht: 1. a) Der Beschwerde gegen Spruchpunkt 1. des angefochtenen Straferkenntnisses wird insofern stattgegeben, als ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Triendl über die Beschwerden der Frau AA, geb. X, Adresse 1, Z, v.d. Rechtsanwälte BB und CC, Adresse 2, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 10.10.2018, *** wegen einer Übertretung nach der StVO sowie gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 10.10.2018, *** wegen Entziehung der Lenkberechtigung zu Recht: A) 1. Zum Straferkenntnis der Bezirks... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Dollenz über die Beschwerde des AA, Z, vertreten durch die Rechtsanwaltskanzlei BB, Adresse 1, Y, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel vom 30.05.2017, **** , betreffend Übertretung nach der GewO, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als die zu I.a1) verhängte Geldstrafe in der Höhe von Euro 750,00 auf Euro 400,00 (Ersatzfreiheitsstraf... mehr lesen...