Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der am XXXX geborenen Beschwerdeführer steht seit 01.05.1991 als Gruppeninspektor (E2b) in einem öffentlich – rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und versieht Dienst bei der Landespolizeidirektion Burgenland. I.2. der Beschwerdeführer legte am 17.03.2020 der belangten Behörde im Dienstweg eine Bestätigung des Gemeindearztes von XXXX , Arzt für Allgemeinmedizin, datiert mit 16.03.2020 vor, welche ihn gemäß 9. COVID-19-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2. Mit Schreiben vom 31.05.2019 ersuchte der Beschwerdeführer um „Aufbuchung“ seines „Urlaubsanspruches aus den Jahren 2016/2017 auf sein aktuelles Urlaubskonto“. Begründend brachte der Beschwerdeführer vor, dass es ihm krankheitsbedingt nicht möglich gewesen sei, diesen Urlaub zu konsumieren, weshalb auch kein Verfall eingetreten sei. 3. Mit Schreiben vom ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 29.12.2017 beantragte der nunmehrige Beschwerdeführer "Fristerstreckung hinsichtlich des Verfalls [s]eines Urlaubs aus dem Jahr 2015" im Ausmaß von 56 Stunden. Mit Bescheid des Leiters des Personalamtes Wien der Österreichischen Post AG vom 25.05.2018 wurde der Antrag des Beschwerdeführers abgewiesen. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass keine rechtfertigenden
Gründe: erkennbar gewesen seien, die noch nicht verbrauc... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Schreiben vom 29.12.2016 beantragte der Beschwerdeführer die Verlängerung der Verbrauchsfrist für seinen Resturlaub aus 2015, da es ihm im Kalenderjahr 2016 nicht möglich gewesen sei, seinen Resturlaub aus 2015 vollständig zu verbrauchen. Weiters beantragte er, für den Fall, dass seinem Antrag nicht entsprochen werden sollte, die Ausstellung eines schriftlichen Bescheides. 2. Mit Bescheid vom 08.05.2017, Zl. P 1004/5-2017 stellte d... mehr lesen...
Begründung: Mit Schreiben vom 06.04.2018 beantragte der Beschwerdeführer (BF) "Fristerstreckung hinsichtlich des Verfalls seines Erholungsurlaubes aus dem Jahr 2016". Begründend führte er lediglich aus, er könne den Erholungsurlaub aus Gründen, die nicht in seiner Sphäre lägen, nicht in Anspruch nehmen. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach die belangte Behörde aus, dass dem Antrag vom 06.04.2018, wonach der Erholungsurlaub aus dem Jahr 2016 im Ausmaß von 240 Stunden nicht verfall... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 17.11.2017 brachte der Beschwerdeführer durch seine Rechtsvertretung einen Antrag auf bescheidmäßige Feststellung, dass sein Urlaub aus dem Jahre 2016 im Ausmaß von XXXX Stunden nicht verfallen sei und ihm für das Jahr 2016 ein Urlaubsersatzanspruch von 160 Stunden gebühre, bei der belangten Behörde ein. Begründend wurde dabei ausgeführt, dass er seinen Erholungsurlaub für das Jahr 2016 nicht verbrauchen habe können, weil er sich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin steht als Universitätsassistentin (Assistenzprofessorin) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist an der Medizinischen Universität Wien beschäftigt. 2. Mit Schreiben vom 07.12.2017 begehrte die Beschwerdeführerin die Übertragung der Ansprüche auf Erholungsurlaub und "Lichttage" (11 zusätzliche freie Tage im Jahr aufgrund der Beschäftigung in nicht natürlich beleuchteten Arbeitsräumen des A... mehr lesen...